Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: neuen Vertrag abschliessen ?  (Gelesen 7951 mal)

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Offline Obelix

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neuen Vertrag abschliessen ?
« am: 01. März 2005, 17:56:08 »
Einen schönen Tag allen,

auch wir verfolgen seit einiger Zeit mit grossem Interesse die Diskussionen und Beiträge in diesem Forum. Wir kommen aus Mittelfranken und werden mit Erdgas von der infra Fürth versorgt.
Aber auch hier kommt es, wie könnte es anders sein, zu einigen Problemen bei denen ich auf Eure Mithilfe hoffe.

Mit Beginn des Jahres 2005 (01.01.2005) hat die infra nur noch zwei Tarife zur Auswahl, nämlich

 - gas standard
 - privat gas

zu diesen Tarifen wurden bereits im Nov. letzten Jahres neue Verträge zur Unterschrift an uns versandt.
Für Heizzwecke kommt eigentlich nur der Tarif \"privat gas\" in Frage, da er zum \"standard gas\" bei einem angenommenen Verbrauch von ca. 20.000 kWh eine Ersparnis von ca. 220.-€ bringt.
Nun sind in diesem Vertrag leider ein paar Punkte, welche sich doch immer mehr zu ungunsten des Verbrauchers auswirken. Aus diesem Grund wurde der Vertrag von uns auch nicht unterschrieben.

Der Versorger hat uns nun in der Tarif \"standard gas\" eingestuft, was eine Erhöhung der Abschlagszahlungen von ca. 30% zur Folge hatte. Auf mein Schreiben uns mit Preisen die den §§ 315, 316 BGB entsprechen weiterzuversorgen und die Abschläge entprechend anzupassen, kam ein Schreiben des Versorgers welches die bereits im Forum mehrfach genannten Punkte enhielt und als Tenor, den \"infra privat gas\"  abzuschließen, ansonsten werden wir ab 01.01.2005 weiter in dem allgemeinen Tarif \"infra standard gas\" abgerechnet.

So und nun Widerspruch mit Musterschreiben einlegen und nur den Tarif \"infra privat\" bezahlen, oder gibt es noch andere Lösungen.


mit freundlichem Gruß
obelix

Offline RR-E-ft

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neuen Vertrag abschliessen ?
« Antwort #1 am: 01. März 2005, 18:29:44 »
@obelix

Wenn Ihr Versorger den bisherigen Vertrag nicht zum 31.12.2004 wirksam, also form- und fristgerecht gekündigt hat; § 32 Abs. 7 AVBGasV, gilt einfach der alte Vertrag weiter.

Denn das neue Vertragsangebot hatten Sie ja schon nicht angenommen.

Ihr Versorger kann Ihnen also gar nicht einseitig  neue Preise/ Tarife  \"unterjubeln\".

Ohne wirksame Kündigung verbleibt es also beim alten Vertrag.

Eine Preisanpassung bei diesem alten Vertrag wurde wohl schon nicht wirksam vorgenommen, da Ihr Versorger ja dann davon ausging, solche Verträge gar nicht fortzuführen. Eine wirksame Preisanpassung könnte er schlicht vergessen haben, unabhängig von der Frage, ob er nach dem Vertrag zu einseitigen Preisanpassungen überhaupt berechtigt war.


Also prüfen Sie nochmal, ob Ihr alter Vertrag überhaupt wirksam gekündigt wurde. Ggf. haben sich dann alle anderen Fragen bereits erledigt.

Ohne wirksame Kündigung berufen Sie sich auf die Fortführung des alten Vertrages zu ungeänderten Konditionen, hilfsweise wenden Sie die Unbilligkeit der geforderten Preise entsprechend Musterbrief ein.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Obelix

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neuen Vertrag abschliessen ?
« Antwort #2 am: 01. März 2005, 19:36:52 »
Hallo H. Fricke,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

bisheriger Vertrag ?- wir nehmen an, daß dies nur die AVBGasV und die Anlage 1 hierzu von der infra Fürth ist.
Eine Kündigung in irgendeiner Form haben wir von unserem Versorger nicht erhalten, vielmehr steht folgender Passus in dem Neuvertrag:

\"Hiermit kündige ich meinen bestehenden Gasbezugsvertrag. Insbesondere bevollmächtige ich die infra Fürth in meinem Namen meinen bisherigen Gaslieferungsvertrag zu kündigen. Die Belieferuhng nach diesem Vertrag erfolgt nach den umseitigen Allgemeinen Vereinbarungen für die Lieferung von Erdgas. Als Vertragsbeginn gilt der 1. des der Vertragsunterzeichnung nachfolgenden nächstmöglichen Kalendermonats.\"

D.h. der Versorger will nur noch neue Verträge, welche wir aber aus o.g. Gründen nicht unterschreiben wollen. Preise gibt es für die Altverträge keine mehr, welche Konditionen (Preise) gelten also nun?

Man wird ja fast dazu gezwungen die Unbilligkeit einzuwenden.


mit freundlichem Gruß
obelix

Offline RR-E-ft

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neuen Vertrag abschliessen ?
« Antwort #3 am: 01. März 2005, 19:50:30 »
@obelix

Ist doch eindeutig:

Keiner hat den vor dem 31.12.2004 bestehenden Vertrag bisher gekündigt.

Also besteht dieser Vertrag ungekündigt  fort undzwar zu den Preisen, die zu Beginn 2004 galten. Dabei ist auch fraglich, ob im Übrigen überhaupt die Bestimmungen der AVBV Anwendung finden.

Denn diese gelten ihrem Wortlaut nach gem. § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AVBV nur für Tarifkunden, nicht jedoch für Sondervertragskunden.

Bei Sondervertragskunden kann die entsprechende Anwendung vertraglich vereinbart werden.

Aber auch eine solche Vereinbarung über die entsprechende Anwendung kann Ihr Versorger bei einem nichtschriftlichen Sondervertrag schon nicht nachweisen.

Wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag hatten, wird Ihr Versorger zudem Schwierigkeiten haben, sein Recht zu einseitigen Preisanpassungen nachzuweisen. Wer sich auf ein solches Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung beruft, hat dieses nachzuweisen (Palandt, BGB, § 315 Rn. 19).

Entgegen der Kommentarmeinung bin ich zudem der Auffassung, dass sich ein solches Recht auch nicht etwa aus § 4 AVBV ergibt, sondern diese Bestimmung vielmehr ein entsprechend gesondert vertrglich vereinbartes Recht voraussetzt. Wenn keins vereinbart wurde, fehlt es eben.

Das ist bei anderen Verträgen auch nicht anders.
Nur die Versorger halten sich immer für etwas ganz Besonderes.

Es gilt also der alte Vertrag zu den alten Preisen. Recht zu einseitigen Preisanpassungen kann Ihr Versorger wohl nicht nachweisen.
Schlecht für ihn.

Vielleicht hatte man das Problem bereits erkannt und deshalb sollten Sie Ihren eigenen Vertrag kündigen....

Hilfsweise wenden Sie die Unbilligkeit ein.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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neuen Vertrag abschliessen ?
« Antwort #4 am: 01. März 2005, 20:28:50 »
hallo Obelix,

Zu Ihrem Text 19.36:

Es ist doch eine bodenlose Frechheit, dass Sie den Vertrag kündigen sollen und nicht die Infra Fürth!!

Wer will denn die Konditionen ändern , Sie oder die infra Fürth.

Also muss die Infra Fürth fristgerecht kündigen, was bisher ja noch nicht erfolgt ist.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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neuen Vertrag abschliessen ?
« Antwort #5 am: 01. März 2005, 20:39:48 »
@Cremer

Es ist doch gut, dass keiner gekündigt hat, auch die Infra Fürth nicht.

Wenn mir etwas zum Vorteil gereicht, ärgere ich mich doch nicht darüber.

Vielmehr gilt wohl:

Wer andern eine Grube gräbt, ist nicht zwangsläufig Tiefbauunternehmer.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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