Im allgemeinen Sprachgebrauch würde ich das als korrekt ansehen. Wenn man einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit kündigt, der am 01.04.2013 begonnen hat, dann endet er zum 31.03.2014 (sprich: mit Ablauf dieses Tages).
Ich habe ebenfalls sondergekündigt und bei mir wäre die Preiserhöhung ab dem 27.05.14 wirksam gewesen. Mir wurde ebenfalls eine Kündigung "zum 26.05.14" bestätigt. Mein Kündigungsschreiben war als "Kündigung zum Ablauf des 26.05.14" formuliert und wurde per Gerichtsvollzieher übermittelt. Somit ist davon auszugehen, dass Almado mit "zum XX.XX.XXXX" meint, dass der Vertrag "mit Ablauf des XX.XX.XXXX" endet. Ansonsten könnte ich anhand der inhaltlich durch den Gerichtsvollzieher beurkundeten Kündigung leicht gerichtsverwertbar nachweisen, dass ich zwar korrekt gekündigt habe, Almado aber einen falschen Zeitpunkt bestätigt hat. Ich denke, darauf werden die es nicht anlegen.