Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???

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khh:

--- Zitat von: bolli am 06. Februar 2014, 10:23:23 ---Also meiner bescheidenen Meinung nach haben sowohl Prioenergie wie auch khh eine falsche Interpretation der Fristen vorgenommen. Wenn die Preiserhöhungsmail am 19.12.2013 zugegangen ist, dann bedeutet nach meiner Rechnung " bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats" als Datum der 31.12.2014 (Januar ist der auf die Preiserhöhungsmitteilung vom Dezember folgende Monat und dort dann der Monatsletzte, also der 31.01.).

Im vorliegenden Fall hat das leider für die Threaderstellerin keine Bedeutung, da sie ihre Mail erst im Februar geschickt hat, aber für andere Mitleser wollte ich dieses angemerkt haben, damit man sich nicht täuschen lässt.

--- Ende Zitat ---

@bolli, danke für diesen richtigstellenden Hinweis.

Die Threaderstellerin @sylle sollte vllt. prüfen, ob es sich in der oben zitierten Prio-Email womöglich um einen Schreibfehler handelt und ob die intranparente Preiserhöhungs-Email tatsächlich nicht schon am 19.11.2013 eingegangen ist.



--- Zitat von: PLUS am 06. Februar 2014, 10:47:21 ---[...]
PS nicht vergessen, vielleicht ist die Sonderkündigung ja gar nicht sinnvoll:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18765.msg106812.html#msg106812
--- Ende Zitat ---

@PLUS,
danke für diesen Hinweis und den Link auf die Ausführungen von @RR-E-ft.

Die Frage ist, welche/r betroffene Kunde/in kann beantworten, ob es überhaupt Sinn macht, die wirksame Einbeziehung der AGB / einer Preisänderungsklausel = die Berechtigung zur Preiserhöhung zu bestreiten?

Zur Erinnerug: Die Anforderungen des § 305 BGB lauten  –  Auszug:

--- Zitat ---Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) ...
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich ... auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise ... von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) ...
--- Ende Zitat ---

Fest dürfte stehen, dass die Voraussetzung § 305 (2) 2. „in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen“ gegeben war, da die AGB in Vergleichsportalen wie Verivox schon seit längerer Zeit verlinkt sind (aber welche Antragstelle lesen die AGB überhaupt?).

Ob im Auftrag ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde und ob der Kunde dort sein Einverständnis zur Geltung erklärt hat, könnte fraglich sein (aber welche Antragsteller haben ihren Auftrag ausgedruckt oder abgespeichert?) :(. 

Zum Thema des Threads und zu der jetzt heißdiskutierten Frage, ob die Befristung des Sonderkündigungsrechts in der AGB von Prio/Stromio sowie anderer Anbieter wirksam sein könnte, werden wir wohl in absehbarer Zeit die Rechtsauslegung der Schlichtungsstelle bekommen :). 

Gruß, khh

sylle:
@khh: Die Mail mit der "versteckten" Preiserhöhung ist bei mir eingegangen am

19. DEZEMBER 2013 um 18.27 Uhr

Sie ist 3 Seiten lang und enthält megaviele Web-Links wo man angeblich irgendetwas einsehen könne! Für mich definitiv nicht als Preiserhöhungsmail ansehbar sondern eher als eine Infomail über die Familie der ExtraEnergie.........

In der 2. Seite Mitte steht dann die Preiserhöhung auf 6,32 Cent /kWh von 5,48 Cent/kWh brutto. Wobei sich hier leider auch nicht erkennen lässt, ob die 6,32 Cent/kWh brutto oder netto sind - aber ich gehe mal von brutto aus.....

lg
sylle


Energietourist:
@khh und @didakt
da bin ich aber etwas baff, was sie aus diesem einfachen Sachverhalt machen.
@bolli hat völlig recht, man hätte bis zum 31.1. kündigen müssen und wie @plus schon geschrieben hat, was ist an § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG so schwer zu verstehen?? Kommt eine Preiserhöhung kann ich sofort kündigen und muss die neuen Preise nicht bezahlen. Ich kann aber auch nicht ewig mit meiner Kündigung warten. Deshalb stehen in den AGBs auch Fristen (ein spezielles Datum, Wochen oder Monate), bis wann man gekündigt haben muss. Ist ja auch logisch, dass EVU muss ja wohl wissen, ob weiter geliefert werden kann oder nicht. Ob eine Email mit einer auf Seite 3 "angedrohten" Preiserhöhung rechtens ist, ist eine ganz andere Frage!

PLUS:

--- Zitat von: khh am 06. Februar 2014, 13:51:36 ---
--- Zitat von: PLUS am 06. Februar 2014, 10:47:21 ---[...]
PS nicht vergessen, vielleicht ist die Sonderkündigung ja gar nicht sinnvoll:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18765.msg106812.html#msg106812
--- Ende Zitat ---
@PLUS,  danke für diesen Hinweis und den Link auf die Ausführungen von @RR-E-ft.

Die Frage ist, welche/r betroffene Kunde/in kann beantworten, ob es überhaupt Sinn macht, die wirksame Einbeziehung der AGB / einer Preisänderungsklausel = die Berechtigung zur Preiserhöhung zu bestreiten? ...
--- Ende Zitat ---
@khh, so war der Hinweis nicht (nur) zu verstehen. Es ist nicht nur die Frage der Einbeziehung, es geht mindestens auch um die Rechtswirksamkeit der Preisänderungsklausel an sich = § 307 BGB.

khh:

--- Zitat von: Energietourist am 06. Februar 2014, 14:25:03 ---... was ist an § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG so schwer zu verstehen?? Kommt eine Preiserhöhung kann ich sofort kündigen und muss die neuen Preise nicht bezahlen. Ich kann aber auch nicht ewig mit meiner Kündigung warten. Deshalb stehen in den AGBs auch Fristen (ein spezielles Datum, Wochen oder Monate), bis wann man gekündigt haben muss. ...
--- Ende Zitat ---

@Energietourist,
das sehen Sie und einige andere so, ich und andere, bspw. die vz-nrw, sehen das halt anders.

In § 41 (3) EnWG ist das außerordentliche Sonderkündigungsrecht angesprochen, da steht nichts von Fristen. Bei in AGBs stehende Fristen geht es üblicherweise um das ordentliche Kündigungsrecht. Dass die vorliegende Preiserhöhungsmitteilung von Prio dem Transparenzgebot nicht genügen dürfte, sehe ich auch so.

Wir werden sehen, wie die Schlichtungsstelle Energie e.V. das beurteilt.

Gruß, khh

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