Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado: Bei Sonderkündigung wegen Umzug Zahlung des Bonus. Ja oder Nein?  (Gelesen 6923 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Youngstown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Mein Vertrag bei almado (Power Pack B mit 25% Bonus) läuft noch bis Mitte Mai 2014. Nun steht ein Umzug an (zum 01.03.2014).

Wenn ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht wegen Umzug zum 01.03.2014 Gebrauch mache, entgeht mir dann die Bonuszahlung? 

Achso, als Info: Nein almado, werde ich als neuen Stromlieferanten nicht mehr auswählen. Ich hatte zwar seit Beginn des Vertrages nie Probleme, jedoch ein Blick ins Web zeigt mir, dass es wohl seriösere Anbieter gibt.

Danke für euere Hilfe!





Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
... Wenn ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht wegen Umzug zum 01.03.2014 Gebrauch mache, entgeht mir dann die Bonuszahlung?

Hallo Youngstown,
haben Sie das von Ihnen so bezeichnete "Sonderkündigungsrecht wegen Umzug" eventuell schon zeitlich verpasst? In der aktuellen Almado-AGB steht jedenfalls:
Zitat
6. Auszug des Kunden
(1) Der Kunde kann diesen Vertrag im Fall eines Auszugs mit einer Frist von vier Wochen zum Auszugstermin in Textform kündigen. ...

Prüfen Sie, was dazu in der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses verwendeten AGB steht!

Und die Bonuszahlung wird wohl entfallen, weil die Voraussetzung 12 Mon. Lieferdauer nicht erfüllt wird (prüfen Sie auch dazu, was diesbzgl. in der für Ihren Vertrag geltenden AGB bestimmt ist).

PS: Anregungen für die Anbieter-Auswahl und für ein Wechsel-Konzept findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Youngstown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Danke für die schnelle Antwort! Ich habe mich nun entschlossen, in der neuen Wohnung auf die Grundversorgung für ein paar Wochen zurückzugreifen.

Meine Kündigung an almado sieht so aus:

"hiermit kündige ich meinen Vertrag „xxx“ mit der Vertragsnummer
"xxx" (Kundennummer: xxx), fristgerecht mit Ablauf des 15.05.2014."

Versorgungsbeginn laut meinem Vertrag ist der: 10.05.2013.

Bei "normalen Kündigungen" bin ich ja nicht so bedacht auf Formulieren, daher meine Frage, ob dies einwandfrei ist und ich dadruch den Bonus bekomme?

Grüße,



Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Moment, da muss erstmal was geklärt werden:

Wie wollen Sie denn den Vertrag für die alte Wohnung, aus der Sie am 28.02.2014 ausziehen, bis zum 15.05.2014 fortsetzen? Oder sind Sie der Eigentümer und die Wohnung steht bis dahin leer?

Im Übrigen müsste bei einem Vertragsbeginn am 10.05.2013 zum Ablauf des 09.05.2014 gekündigt werden !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Youngstown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Mir ist gerade aufgefallen, dass das Datum nicht stimmt:

Versorgungsbeginn: 10.05.2013

So die neue Fassung, die ich nun via Einschreiben verschicken möchte: "hiermit kündige ich meinen Vertrag „xxx“ mit der Vertragsnummer "xxx" (Kundennummer: xxx), fristgerecht mit Ablauf des 09.05.2014."

Das wurde mit dem Nachmieter geklärt, dass er den Strom bis zum 10.05. nicht bezahlen muss.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
So die neue Fassung, die ich nun via Einschreiben verschicken möchte: "hiermit kündige ich meinen Vertrag „xxx“ mit der Vertragsnummer "xxx" (Kundennummer: xxx), fristgerecht mit Ablauf des 09.05.2014."

Das wurde mit dem Nachmieter geklärt, dass er den Strom bis zum 10.05. nicht bezahlen muss.

Besser "zum Ablauf des 09.05.2014" kündigen. Gegen die Regelung mit dem Nachmieter spricht wohl nichts und wenn sich das für Sie rechnet (hoffentlich "überlebt" die 365 AG bis dahin ;)).

Anregungen für die Anbieter-Auswahl (zur neuen Wohnung für Sie und für den Nachmieter ab 10.05.2014) sowie für ein Wechselkonzept findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !
« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 16:48:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Youngstown

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Super und vielen vielen Dank!!!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz