Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

LG Leipzig lehnt Antrag auf Netzzugang ab

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RR-E-ft:
LG Leipzig lehnt Antrag auf Netzzugang ab:

http://www.zfk.de/politik/artikel/landgericht-weist-netzzugangs-antrag-ab.html

El Zorro:
So gehts weiter für die betroffenen Kunden in Leipzig:

Neues Kuddelmuddel um Care-Energy


--- Zitat ---Eigentlich war alles klar. Am 24. März meldete die Verbraucherzentrale Sachsen: "Wer darf den Strom abrechnen? - Care Energy-Kunden wundern sich über Stromrechnung der Stadtwerke Leipzig: Verbraucherzentrale Sachsen klärt auf". Im Oktober hatte die Stadtwerke-Tochter „Netz Leipzig“ den Vertrag mit dem Hamburger Energielieferanten „mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co KG“ gekündigt.
...

--- Ende Zitat ---
http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Verbraucher/2014/03/Vertraege-Care-Energy-muessen-gekuendigt-werden-54468.html

khh:
Auszug aus dem im Artikel zitierten Schreiben der mk-group Holding GmbH:


--- Zitat ---... Wird die Energie bei einem Vertragspartner gekauft, merkt der Kunde überhaupt nichts, die Energielieferung wird zentral verrechnet und der Kunde bezahlt sein vereinbartes Entgelt an uns. Handelt es sich nicht um einen Vertragspartner, dann hat der Kunde seine erhaltene Rechnung bei uns einzureichen und erhält diese nach Leistungsprüfung erstattet. Dabei wird geprüft, ob der Leistungsanspruch logisch, der Energiedienstleistungsvertrag aufrecht und der Abschlag bezahlt ist. Sind alle Fragen mit ja zu beantworten, dann erhält der Kunde seine Auslagen von uns in voller Höhe erstattet.

Ob die nun durch Grundversorgung ist, oder welchen Umstand auch immer, ist vollkommen irrelevant. Einzig die Prüfung hat erfolgen zu müssen und der Anspruch muss bestehen.

Ist der Anspruch bestehend, erscheint auf dem Kundenkonto, welches im Kundenportal ersichtlich ist, die entsprechende Gutschrift. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, diese Gutschrift stehen zu lassen und mit seinen laufenden Zahlungen an uns zu verrechnen, zahlt somit keine Abschläge an uns so lange das Guthaben besteht, oder aber fordert das Guthaben zur Auszahlung an. Ist dies die Wahl des Kunden, hat dieser seine Stammdaten im Kundenportal zu prüfen, seine Bankverbindung zu kontrollieren und das Guthaben einfach via Kundenportal anzufordern.

Diese Verrechnung erfolgt vollautomatisch und schnell, da der Anspruch schon geprüft ist. Alle anderen Formen der Anforderung sind möglich, jedoch verlangsamen diese den Prozess, da sodann aus einer vollautomatischen Transaktion, eine manuelle also händische Transaktion wird. ...
--- Ende Zitat ---

Ach, sooo "einfach" ist das für die CE-Kunden ? ;D  Ist das auch vertraglich so geregelt ?

Und für eine Abrechnungsperiode Abschläge doppelt zahlen und in Vorleistung gehen ?  ???  :o

Netznutzer:
Care-Energy: Verbraucherzentrale informiert falsch

http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/care-energy-verbraucherzentrale-informiert-falsch.html


--- Zitat ---Dieser Vertrag liege der Verbraucherzentrale vor, die allerdings in der Vergangenheit Gespräche mit Care- Energy abgelehnt habe. Geschäftsführer Martin Richard Kristek argumentiert nun, dass es unerheblich sei, wer den Strom liefere, in jedem Fall hätten Kunden ein Anrecht auf Lieferung zu dem mit MK-Power vereinbarten Preis. Sollte nun ein anderer Anbieter, in dem Fall die Stadtwerke Leipzig den Strom liefern, müssten die Kunden die entsprechende Rechnung bei MK-Power einreichen, die dann die Kosten übernehmen werden.
--- Ende Zitat ---

Care bezahlt also eine Endeverbraucher-Grundversorgungsrechnung, ausgestellt auf Herrn/Frau XY, inkl. Umsatzsteuer, Stromsteuer und allen Abgaben plus Grundpreis. Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden, da Leistungsempfänger der Kunde, dito. die anderen Steuern und Abgaben. Wer soll das glauben? Pro kWh ca. 10 Ct. Verlust. Da können wir schon mal einen Platzhalter in der Rubrik Time to say GoodBye einfügen.

Gruß

NN

khh:

--- Zitat von: Netznutzer am 26. März 2014, 22:12:52 ---... Care bezahlt (erstattet) also eine Endverbraucher-Grundversorgungsrechnung, ausgestellt auf Herrn/Frau XY, inkl. Umsatzsteuer, Stromsteuer und allen Abgaben plus Grundpreis. ...
--- Ende Zitat ---
[Einfügung in ( ) durch khh]

Frage: Ist das vertraglich festgelegt ?  Falls ja, in welcher Höhe wird die Rechnung des Grundversorgers erstattet, wirklich in vollem Umfang ?

Nachtrag:

--- Zitat von: Netznutzer am 26. März 2014, 22:12:52 ---... Pro kWh ca. 10 Ct. Verlust. Da können wir schon mal einen Platzhalter in der Rubrik Time to say GoodBye einfügen.
--- Ende Zitat ---

Und sollte das vor Erstattung/Guthabenauszahlung an die Verbraucher passieren, zahlen Letztere die Energielieferung 2 x (f. Strom an den Grundversorger und f. "Nutzenergie" an CE) :o !

Wann wird diesen "Finanz-Akrobaten" endlich das Handwerk gelegt (wo bleibt da die BNA als die zuständige Aufsichtsbehörde) ?

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