Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Frage zu Änderung der AGB  (Gelesen 21073 mal)

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Offline RR-E-ft

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Re: Nochmal Frage zu Änderung der AGBs
« Antwort #15 am: 13. August 2014, 11:30:31 »
Sollen nachträglich geänderte AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist dafür regelmäßig das ausdrückliche Einverständnis des Kunden erforderlich, da ein Vertrag seinem Inhalt nach grundsätzlich nicht einseitig geändert werden kann, es vielmehr einer Änderungsvereinbarung bedarf.

Offline khh

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Re: Nochmal Frage zu Änderung der AGBs
« Antwort #16 am: 13. August 2014, 13:20:19 »
... Und was ist wenn ich dieses Schreiben nicht unterschreibe und an LEW zurücksende ?

Amy,

warum wollen und sollten Sie das machen (siehe vorstehende Beiträge!) ?

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 16. August 2014, 12:22:27 von khh »
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Offline Ogerfürschtin

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Re: Frage zu Änderung der AGB
« Antwort #17 am: 13. August 2014, 16:22:59 »
Hallo Amy-mey,
wir folgen khh's Ratschlag und machen gar nix. Bis jetzt ist noch nichts weiter von den LEW gekommen.

Wir werden uns sicher hier wieder hören.  8)

Offline amy-mey

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Re: Frage zu Änderung der AGB
« Antwort #18 am: 16. August 2014, 10:54:16 »
Vielen Dank für Eure Mitteilungen.
Im Schreiben der LEW steht ausdrücklich: "Sind Sie mit der Anpassung der AGB nicht einverstanden, können Sie dieser bis zum 01.10.2014 in Textform widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Sie haben daneben auch das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 31.10.2014 zu kündigen".
Also muß ich entweder zustimmen oder kündigen - richtig ? Soweit ich weiß bedeutet nicht reagieren automatisch zustimmen....
(als hätte man als braver Bürger nicht schon genug am Hals muß man sich noch mit solchem Mist herumschlagen)
Trotzdem schöne Grüße an alle Leser !
Amy

Offline khh

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Re: Frage zu Änderung der AGB
« Antwort #19 am: 16. August 2014, 12:13:45 »
... Also muß ich entweder zustimmen oder kündigen - richtig ? Soweit ich weiß bedeutet nicht reagieren automatisch zustimmen....

@amy-mey,

Sie müssen weder zustimmen noch kündigen und nicht reagieren (Stillschweigen) bedeutet eben  N I C H T  Zustimmung (siehe Antwort #15 des Rechtsanwalts) !

Ich würde aus den in vorstehenden Antworten genannten Gründen z. Zt. gar nicht reagieren und erst einmal abwarten, was weiter passiert.

Seit wann sind Sie denn mit dem derzeitigen Tarif Kunde der LEW (vgl. Antworten #5 bis #9) ?

Gruß, khh
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