Forum des Bundes der Energieverbraucher

Umfrage

Kauf von Flüssiggas nur mit Eigentumsnachweis des Behälter?

Ist nicht notwendig und ergibt sich auch nicht aus dem Urteil.
Der Gaslieferrant muß sich absichern, deutsche Gerichte sind unberechenbar.
Ist mir egal, ich habe ja nichts zu verbergen.

Autor Thema: Eigentumsnachweis Gastank- Übertreiben die Gaslieferanten nicht?  (Gelesen 16559 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Gasmax

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +1/-0
Hallo!
Ich habe bei MEINEM Gastank gerade die 10 jährige Prüfung machen lassen.
Will sagen, dass ich den Tank vor 10 Jahren gekauft habe und seither auf den freien Markt Flüssiggas kaufe.
Jedes mal kommt mir der kalte Kaffee hoch, wenn ich Gas bestelle und anschließend eine eidesstattliche Versicherung, Kaufvertrag des Gastankes, Eigentumsnachweis, Tankbuch, Behälternummer etc. vorlegen soll. Ich kenne das Urteil des BGH Aktenzeichen II ZR 367/02, aber kann mich mit der Umsetzung nicht anfreunden.
Wenn ich z. B. mit einem PKW an die Tankstelle fahre, könnten ebenfalls Verträge vorliegen wie BGB 1004, aber keiner kommt auf die Idee die Motornummer an der Tankstelle zu hinterlegen oder Verträge einzufordern.

Auszug aus dem Urteil:
Zitat
Davon abgesehen könnte sich die Beklagte hier ohnehin nicht auf fehlende Zumutbarkeit berufen. Da die Klägerin die Unterlassung einer Befüllung ihrer Tanks ohne ihre Einwilligung nur insoweit verlangt, als diese Behälter mit ihren Eigentumsaufklebern versehen sind, kann die Beklagte ohne weiteres sicherstellen, daß sie nur Tanks befüllt, die nicht im Eigentum der Klägerin stehen.
d) Die festgestellte Beeinträchtigung des Eigentums der Klägerin begründet die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (BGHZ 140, 1, 10). Daß diese Gefahr weggefallen ist, hat die Beklagte, die insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist, nicht bewiesen. Ihre im Rechtsstreit abgegebene Erklärung, sie werde keine Gasbehälter befüllen, hinsichtlich derer sie positiv wisse, daß sie Eigentum der Klägerin seien, ist - das verkennt die Revision - ersichtlich nicht geeignet, der Gefahr einer erneuten Eigentumsverletzung der Art entgegenzuwirken, wie sie durch die Befüllung des Tanks der Klägerin am 13. Dezember 2000 erfolgt ist. Das wäre nur durch die uneingeschränkte Zusage möglich, künftig keine Befüllung von Gasbehältern der Klägerin mehr vorzunehmen.......

Ein Logo einer anderen Flüssiggaslieferfirma ist bei mir auf dem erdgedeckten Tank nicht drauf, aber ein TÜV-Zeichen.

Ich möchte mal eure Meinung dazu hören. 


LG


Offline KlausHardy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Re: Eigentumsnachweis Gastank- Übertreiben die Gaslieferanten nicht?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2014, 15:05:46 »
In der Regel braucht jeder Lieferant das ganze Prozedere nur einmal. Bisher hat das zumindest bei mir funktioniert (ebenfalls vor 10 Jahren Behälter gekauft). Das ist noch akzeptabel, finde ich.

Was weitaus schlimmer ist, ist die Tatsache dass man die 10-jährige Prüfung nicht selbst beim TÜV beauftragen kann. Die Prüfkosten sind staatlich festgelegt (ca. 120 Euro für eine wiederkehrende Prüfung). Der TÜV aber legt die Latte recht hoch:

http://www.tuev-nord.de/de/speicherung/fluessiggas-6545.htm

Ich hab eine Mail hingeschrieben mit ein paar Fragen, antwortet natürlich niemand.

Mann muss wohl zwingend einen "Versorger" einschalten, die egal was an dem Tank defekt ist, egal wie genau zu prüfen ist, egal wer wie wo was wann warum ...
einem einen Preis von ca. 600 - 700 Euro abknöpfen. Im Normalfall wird dann vielleicht ein Sicherheitsventil präventiv getauscht und ein Telefonanruf geleistet.
Mir wird bei so einem Geschäftsgebahren regelmässig übel.

Offline Gasmax

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +1/-0
Re: Eigentumsnachweis Gastank- Übertreiben die Gaslieferanten nicht?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2014, 18:08:41 »
Da ich in der Regel ca. einmal im Jahr Flüssiggas tanke und dazu bei verschiedenen Lieferanten, habe ich keine Lust meine Verträge mit Dritten ständig vorzulegen. Die Prüfplakette klebt sichtbar auf dem Tank. Und falls ich eine Prüfung übersehen habe, muss ich halt in den sauren Apfel beißen und die Kosten der Anfahrt tragen, oder der Tankwagenfahrer macht sie wenn er zufällig Sachkundig ist.


Wenn Gas-Lieferfirmen sich vor einer Fremdbefüllung schützen (Angst haben) wollen, sollen sie ein Sicherheitsschloss am Tank anbringen und ihr Eigentum kennzeichnen. Dies ist durchaus zumutbar. Keine Angst vor Fremdbefüllungen müssen Gasfirmen haben, die ihre Kunden nicht bescheißen wollen.

Man stelle sich vor, man fährt mit einem PKW an die Tankstelle A um Benzin zu tanken.
Theoretisch könnte man aber ein Treibstoffabnahmevertrag mit Tankstelle B haben. Hat man aber nicht.
Nun drängt der Tankstellenpächter jeden Autofahrer und verlangt einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug und
dazu muss noch eine Versicherung unterschrieben werden, dass kein Treibstoffabnahmevertrag mit einem anderen Unternehmen existiert. Die HU und ASU muss natürlich auch in Kopie bereitgehalten werden.
Da muss man doch annehmen, der Tankstellenpächter hat ne Klatsche, oder?
Wer den Bezug nicht herstellen kann, tankt Autogas (LPG).

Ganz oben bitte mal Abstimmen. Wäre nett.
 
 

   

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 72
  • Karma: +5/-0
Re: Eigentumsnachweis Gastank- Übertreiben die Gaslieferanten nicht?
« Antwort #3 am: 18. August 2017, 20:11:27 »
Es tut mir leid, das sagen zu müssen, Gasmax, aber hier liegst du VÖLLIG falsch. Das Tanken des Kfz und eines LPG-Tanks ist absolut nicht miteinander vergleichbar.

Ein LPG-Tank ist eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Als solche ist sie regelmäßig prüfen zu lassen, die 2-jährigen äusseren Prüfungen von einer befähigten Person im Gefahrenfeld Druck und alle 10 bzw. in einigen Fällen alle 5 Jahre die inneren Prüfungen und ggf. Festigkeitsprüfungen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), was im Wesentlichen die TÜVs sind.

Der Eigentümer des Tanks ist gesetzlich dazu verpflichtet, die notwendigen Prüfungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchführen zu lassen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich abstellen zu lassen, damit ein sicherer Tankbetrieb gewahrt bleibt. Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen überfällig, d.h. die Prüffristen zu weit überschritten, dann DARF der Behälter nicht mehr betankt werden, bis die überfälligen Prüfungen durchgeführt wurden.
Genau aus diesem Grund will jeder Gasversorger, der an einen ihm unbekannten Tank kommt, die letzte TÜV-Prüfbescheinigung bzw. das Prüfbuch sehen. Er muß sichergehen, daß die letzten fälligen Prüfungen (innere und äußere) durchgeführt wurden und aktuell keine überfällige, nicht durchgeführte Prüfung vorliegt. Dazu ist der Gasversorger gesetzlich verpflichtet. Auf diese Weise muß er sich versichern, daß der TÜV aufgrund irgendeines erheblichen Mangels keinen Tankstopp für den Tank verhängt hat. Der TÜV-Aufkleber auf dem Tank hat keine Bedeutung und hat keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Der ist nur eine Erinnerungshilfe. Entscheidend ist das, was auf Papier in der Bescheinigung im Prüfbuch steht. Den Aufkleber kannst Du ja irgendwo anders ab gemacht und an deinen Tank dran geklebt haben. Das kann keiner prüfen. Aber wenn Du die letzte Prüfbescheinigung des TÜVs fälschst, dann machst Du Dich aber sowas von strafbar ... Da klopft der Staatsanwalt bei Dir an, da die Prüfbescheinigung quasi fast so etwas wie ein amtliches Dokument ist. Deswegen hat auch nur die Bescheinigung Rechtskraft und nicht der läppische Aufkleber, auf dem bis auf das Jahr der Prüfung nichts weiter drauf steht.

Die Behälternummer des Tanks braucht der Gasversorger natürlich auch. Denn da der Tank eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der BetrSichV darstellt, muß der Versorger natürlich wissen, welche Behälter er betankt, falls mit dem Tank mal etwas passiert und die zuständige Aufsichtsbehörde sich in die Sache einschaltet und das wissen will. Eine Standortadresse allein reicht da nicht, da der Tank ja zwischenzeitlich auch mal ausgetauscht worden sein kann. Die Behälternummer und sonstige Daten MUSS der Gasversorger also kennen. Auch dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Die Sache mit dem Eigentumsnachweis ergibt sich auch aus oben genannten Punkten. Der Eigentümer eines Tanks ist dafür verantwortlich, daß der Tank ohne Mängel betrieben wird, daß die fälligen Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden usw. Wenn an dem Tank aufgrund vorhandener Mängel etwas schief geht, ist der Eigentümer des Tanks sowohl finanziell als auch ggf. strafrechtlich voll in der Haftung, d.h. der Tankeigentümer legt fest, wen er an diesem Tank Arbeiten durchführen läßt (Der Betankungsvorgang gehört da auch dazu.) und wen nicht, denn wenn er eine nicht dazu berechtigte Person an dem Tank Arbeiten durchführen läßt, ist er in der Haftung.
Wenn Du Eigentümer des Tanks bist, bist DU allein in der Haftung, wenn an dem Tank aufgrund vorhandener Mängel was schiefgeht. Aber stell Dir mal vor, Du hast den Tank nur gemietet. Dann ist der Gasversorger, der Eigentümer des Tanks ist, voll in der Haftung, wenn aufgrund Mängeln etwas am Behälter schiefgeht. Wenn Du in diesem Falle dann nun irgendeinen anderen Gasversorger oder sonstwen an den Tank läßt und der richtet da einen Schaden, der zu einem Unfall führt, dann bekommt der Eigentümer des Tanks (d.h. der Gasversorger, der Tankeigentümer ist) große Probleme. Denn obwohl er den Schaden nicht verursacht hat, muß er die Mängel dann umgehend wieder beheben lassen, da er als Eigentümer für den mangelfreien Betrieb zu sorgen hat. Um das zu verhindern, hat er das volle und nachvollziehbare Recht, allen anderen ausser seinen eigenen Mitarbeitern/Tankwagenfahrern das Betanken strikt zu untersagen.
Aufgrund dieser Rechtslage sind freie Gasversorger dann auch gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu versichern, daß der Tank wirklich Eigentum des Privatkunden ist und nicht Eigentum eines anderen Gasversorgers. Auch wenn da kein Aufkleber eines anderen Gasversorgers drauf klebt, kann der angefragte Gasversorger nicht sicher sein, daß der Tank wirklich keinem anderen Versorger gehört. Denn den Aufkleber kannst Du ja auch einfach an einem freien Nachmittag rückstandslos entfernt haben.

Und wenn Du so oft bei immer wieder neuen Gasversorgern Gas bestellst, solltest Du ja mittlerweile auch alle Dokumente beisammen haben, die die Versorger dann sehen wollen. Dann dürfte es doch nur eine Sache von 2 Minuten sein, den Ordner mit den nötigen Dokumenten aus der Schrankwand zu holen und vorzuzeigen. Oder Du hast sie schon digital (eingescannt) und kannst sie mit einem einzigen Knopfdruck per Mail absenden. Ich verstehe nicht, wo da das Problem oder der riesen Aufwand sein soll. Die nötigen Dokumente muß man sich nur genau einmal zusammenheften und dann hat man sie immer griffbereit.

@KlausHardy:
Das mit den Prüfkosten stimmt nicht. Die Preise für die Prüfung deines Behälters oder sonst irgendeiner anderen überwachungsbedürftigen Anlage sind nicht staatlich festgelegt. Den Staat gehen die Prüfkosten im Grunde gar nichts an. Die TÜVs können die Prüfpreise jeweils unabhängig voneinander selbst frei festlegen auf Grundlage ihres eigenen Aufwands (zeitlicher Aufwand und Aufwand der notwendigen Prüfeinrichtungen) für die Prüfung. Wenn der TÜV bei Dir eine Schallemissionsprüfung macht, muß der mit einem Prüffahrzeug kommen, das zwischen 100.000 und 200.000 Euro kostet. Da sitzt ein Prüfer und ein Prüfhelfer drin. So eine Prüfung ist dann auch nicht in 30 Minuten gemacht, sondern dauert mindestens 60 bis 90 Minuten. Einen Prüfbericht/Bescheinigung muß der Prüfer auch noch schreiben. Das kostet auch nochmal Zeit. Und zu Dir hinfahren muß er ja auch noch. Das kostet auch Zeit und km-Geld.
D.h. ein Fahrzeug für 100.000 bis 200.000 Euro, ein Prüfer und ggf. ein Prüfhelfer, die Anfahrt, Zeit für das chreiben der Bescheinigung etc .... Das ist für 120 Euro unmöglich finanzierbar. Du kannst Dir selber ausrechnen, was so eine Prüfung kosten muß, damit der TÜV überhaupt erstmal eine schwarze Null bei der Prüfung macht. Und Gewinn machen muß er ja auch noch dran, damit er neue Prüfer ausbilden, neues Prüfequipment kaufen kann etc.

Da der Tankeigentümer sich aussuchen kann, welchen TÜV er seinen Tank prüfen läßt, kann er sich auch den günstigsten TÜV aussuchen. Sehr werden sich die Kosten aber nicht unterscheiden, da alle natürlich ähnlichen Zeit- und Prüfaufwand haben.

Tatsächlich gelingt es übrigens auch einigen Privatkunden, den TÜV selber direkt für die Tankprüfung zu beauftragen. Solche Fälle habe ich als Prüfer selbst auch schon gehabt. Allerdings ist dafür Voraussetzung, daß der Kunde sich dann für den Tag der Prüfung einen Notdienst organisiert, der für den Fall, daß bei der Prüfung etwas schiefgeht (Sicherheitsventilfeder bricht beim Prüfen des Sicherheitsventils oder es tritt eine starke Leckage auf oder sonst irgendetwas) und der Behälter sofort leer gepumpt werden muß, innerhalb kurzer Zeit einen Tankwagen schicken kann, um den Behälter leer zu machen. Der TÜV will wissen, wer diesen Notdienst am Tag der Prüfung stellen wird und der TÜV wird sich auch vorher bei dem Notdienst melden und sich von dem bestätigen lassen, daß der Notdienst am Tag der Prüfung auch wirklich zur Verfügung steht. Und genau dieser Umstand ist das Problem. Du mußt einen Gasversorger finden, der Dir diesen Notdienst stellt. Die meisten Gasversorger lehnen es ab, nur diesen Notdienst zu stellen, da sie daran im Grunde eigentlich kaum was verdienen können, sondern nur Ärger und Aufwand damit haben. Manche Kunden finden aber ab und zu dann doch mal einen Versorger, der ihnen das anbietet.

PS: Das präventive Tauschen von Sicherheitsventilen ist reine Abzocke der Gasversorger. Das ist völlig unnötig. Das machen die auch nur bei Privattanks bei Kunden, die sich dazu überreden lassen. Bisher habe ich das in meiner Laufbahn aber erst von einem einzigen Kunden gehört. Bei ihren eigenen Miettanks machen die das nicht, da sie wissen, daß es völlig unnötig ist und nur unnötige Kosten verursacht. Wenn es ihr eigener Miettank ist, haben sie selbst damit nämlich die unnötigen Kosten. Wenn es aber der Tank eines Privattankbesitzers ist, stellen die das dem natürlich in Rechnung und verdienen auch noch was dran.
Es gibt nur sehr wenige Typen von Sicherheitsventilen, die nicht vor Ort im eingebauten Zustand geprüft werden können, sondern ausgetauscht werden müssen. Dabei handelt es sich um außenliegende Sicherheitsventile oder um Ventile die so blockierst sind, daß die Prüfeinrichtung nicht benutzt werden kann (z.B. wegen einer verbauten Sicherheitsventilabblaseleitung oder ähnliches). Die können tatsächlich nicht in eingebautem Zustand geprüft werden und müssen getauscht werden. Die sind aber sehr selten verbaut. Über den Daumen gepeilt 98% der verbauten Sicherheitsventile vor Ort sind vom TÜV-Sachverständigen prüfbar. Wenn das Ventil bei der Sicherheitsventilprüfung in Ordnung ist, bleibt es einfach drin. Wenn es bei der Prüfung durchfällt, muß es dann eben im Nachhinein getauscht werden. Aber auch das kommt nur etwa bei jedem 50. oder 100. Behälter vor.


Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Re: Eigentumsnachweis Gastank- Übertreiben die Gaslieferanten nicht?
« Antwort #4 am: 14. Juni 2021, 12:14:53 »
Genauso, wie sie einem Verkäufer nicht das Recht nehmen können, dass er u. U. Vorkasse verlangt, können sie dem Gaslieferanten nicht vorschreiben, wie seinen Verkauf abgewickelt haben will. Sie müssen ja nicht dort kaufen.


 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz