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Keine Androhung der Übermittlung an SCHUFA bei bestrittener Forderung
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EviSell:
Bei bestrittener Forderung darf nicht mit Datenübermittlung an die SCHUFA gedroht werden
http://www.internet-law.de/2014/01/bei-bestrittener-forderung-darf-nicht-mit-datenuebermittlung-an-die-schufa-gedroht-werden.html
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