Sonstiges > Off-Topic

Keine Androhung der Übermittlung an SCHUFA bei bestrittener Forderung

(1/1)

EviSell:


Bei bestrittener Forderung darf nicht mit Datenübermittlung an die SCHUFA gedroht werden
http://www.internet-law.de/2014/01/bei-bestrittener-forderung-darf-nicht-mit-datenuebermittlung-an-die-schufa-gedroht-werden.html

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln