@ Emile Bronte
Für einen erfolgreichen Preisprotest wenig gute Voraussetzungen sind:
- Nicht wissen, ob in 2010 ein Vertrag unterschrieben/abgeschlossen wurde (und falls doch, was für ein Vertrag ggf. abgeschlossen worden ist);
- ebenso nicht wirklich wissen, ob AGB ausgehändigt wurden (und falls doch, ob vor bzw. bei Vertragsabschluss, was für die wirksame Einbeziehung maßgeblich ist – vgl. § 305 BGB);
- und wohl auch nicht wissen, ob der Ursprungsvertrag aus 2000 bis 31.10.201
2(?) womöglich verändert wurde, ist eher leichtfertig und nicht ohne Risiko.
Warum meinen Sie, ohne jede Kenntnis der AGB und damit der ggf. einzuhaltenden Kündigungsfrist, dass EMB den Sondervertrag(?) rechtswirksam zum 31.10.2012 gekündigt hat? Schauen Sie doch mal in die Abrechnung für den Verbrauch bis 31.10.2012, wie bis dahin der Tarif benannt war. Vielleicht können Ihnen dann Forums-User aus Ihrer Region hier mit der zuletzt geltenden AGB bzw. Kündigungsfrist aushelfen.
Wenn in 2012 in dem Kündigungsschreiben auf die Grundversorgung ab 01.11.2012 hingewiesen wurde, dann können Sie noch mehr von EMB kaum verlangen. Da Sie selbst davon ausgehen, seit 01.11.2012 rechtswirksam in die Grundversorgung eingestuft worden zu sein (und ohne Prüfung der vorgenannten Punkte gegenteiliges auch nicht belegen können), dürfte zu dem ab 01.11.2012 geforderten Anfangpreis eine Unbilligkeitseinrede nicht möglich sein (siehe Ausführungen vom Experten @ RR-E-ft).
Das würde bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt mindestens der vorgenannte
Anfangspreis zu zahlen ist. Ihre weiteren Widersprüche können sich dann nur auf eventuell danach erfolgte Preis
erhöhungen beziehen. Ab 01.11.2012 dürften Sie Ihre Zahlungen also unberechtigt bzw. deutlich zu viel gekürzt haben. Wenn das über 100 Euro ausmacht, dann ist von einer berechtigten Sperrandrohung und ggf. nachfolgenden Anschlusssperre auszugehen.
Nach meiner Einschätzung bedeutet das: Schnellstens 1. die Vertragssituation klären (s.o.) oder 2. die aus Verbrauchszeiträume ab 01.11.2012 resultierenden Forderungen/Rückstände bezahlen oder, 3. die wohl beste Lösung - RR-E-ft zitiert: „... mit einem anderen Lieferanten einen möglichst sofort beginnenden Gasliefervertrag für die betroffene Verbrauchsstelle abschließen“ !
Nachtrag: Bei der Auswahl eines neuen Versorgers die wenig seriös agierenden Billigstanbieter meiden (sind in den Vergleichsportalen fast immer ganz vorne gelistet und hier im Forum vielfach benannt!). Bedenken, dass ein sog. "Paket-Angebot" richtig teuer werden kann, wenn man seinen Jahresverbrauch nicht wirklich kennt und ein eventueller (Lock-)Bonus ausschließlich für das 1. Vertragsjahr gezahlt wird!
Wenn man den jährlichen Wechsel nicht scheut, dann findet man hier
www.bezahlbare-energie.de brauchbare Anregungen für die Anbieterwahl und für ein Wechselkonzept
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