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Autor Thema: Stadtwerke Karlsruhe zahlen 1,9 Mio. Euro Erdgas-Konzessionsabgabe zurück  (Gelesen 7770 mal)

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Offline kamaraba

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Nachdem wegweisenden Urteil des BGH in Sachen Bundeskartellamt ./. GAG Ahrensburg, müssen nun auch die Stadtwerke Karlsruhe die zuiel verlangte Konzessionsabgabe bei Sondervertragskunden für Erdgas seit 2010 zurückerstatten. 1,9 Mio. Euro beträgt die Erstattung an die Sondervertragskunden aus Karlsruhe und Rheinstetten. http://stadtwerke-karlsruhe.de/swka-de/aktuelles/2013/11/20131114.php.
Zitat
Bei den Gaspreisen gibt es zum Januar für einen Teil der Kunden sogar eine Entlastung. Kunden mit einem Erdgas-Sondervertrag (bis 25.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) profitieren von der Änderung, dass bei diesen Sonderverträgen nur noch die niedrige Konzessionsabgabe für die Nutzung öffentlicher Wege an die Stadt Karlsruhe bzw. Rheinstetten abgeführt werden muss. Bei einem Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Erdgas-Verbrauch sind dies rund 70 Euro im Jahr. 

Leider schämt man sich, die Gründe hierfür zu nennen  :-X. Da hätte man durch entsprechende Formulierung etwas für das verkorkste Image tun können, an Stelle von vielen Image-Anzeigen in den Medien der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Leider schämt man sich, die Gründe hierfür zu nennen  :-X. Da hätte man durch entsprechende Formulierung etwas für das verkorkste Image tun können, an Stelle von vielen Image-Anzeigen in den Medien der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN)
@kamaraba, das Kapitel wird so gut es geht unter dem Teppich gehalten. Die Kommunalpolitik mit ihren Verflechtungen zur Landes- und Bundespolitik und ihren Lobbyverbänden sorgen schon dafür. Nicht nur in Karlsruhe. Die Konzessionsabgabe ist auch kein Thema bei den offiziellen Verbraucherschützern. Das "Risikopotenzial" aus Entscheidungen und Einflussnahmen der Regulierungs- und Kartellbehörden würde durch die Diskussion unter den Energieverbrauchern ja noch größer. Man braucht das steuerfreie Geld, neben den Gewinnabführungen und Querfinanzierungen.

Aus dem Geschäftsbericht 2012 des Konzerns Stadtwerke Karlsruhe GmbH:
Zitat
Abgeführte Konzessionsabgabe 2012 21,8 Millionen Euro
...
Die erwirtschaftete und an die Stadt Karlsruhe für 2012
abzuführende Konzessionsabgabe beläuft sich auf ins-
gesamt 21,8 Mio. € und liegt damit insbesondere auf-
grund temperaturbedingt gestiegener Absatzmengen um
0,4 Mio. € über dem Wert des Vorjahres mit 21,4 Mio. €.
...
Weiteres Risikopotenzial bergen die Entscheidungen und
Einflussnahmen der Regulierungs- und der Kartellbehör-
den. Im Fokus stehen hier besonders die aktuellen Ent-
scheidungen und Verfahren in Bezug auf die Gaspreise,
die Gas-Konzessionsabgabe,.....
...
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen die Konzessionsabgaben für Strom und Gas.
Zitat
Die 1,9 Mio.€ wird man längst einkalkuliert haben und weiter nach der Tagesordnung. Trotzdem Respekt nach Karlsruhe, immerhin, auch wenn es nur ein Teilerfolg war und Gas für einige Verbraucher ein bisschen günstiger wird

PS Beispiel zur Erinnerung:

Zitat
Das Bundeskartellamt stellt in seinem Bericht weiter fest, dass Haushaltskunden kommunalen Unternehmen eine höhere Loyalität entgegenbringen, den sogenannten "Stadtwerkefaktor". "Anstatt diesen Stadtwerkefaktor als einen Wettbewerbsparameter anzuerkennen, der auf der Leistung der Stadtwerke, nämlich Vertrauensbildung und Verlässlichkeit beruht, verfolgt das Bundeskartellamt weiterhin einen "Feldzug" gegen kommunale Unternehmen (im Bereich Gas-KA, Konzessionsvergabe, Kreislaufwirtschaft, Wasserversorgung), anstatt die wirklichen Wettbewerbsprobleme im Energiebereich anzugreifen."

Erstaunlich sei zudem, so Reck, "dass das Bundeskartellamt trotz der selbst erwähnten knappen Ressourcen Zeit für solche Untersuchungen findet, zumal das OLG Düsseldorf, nach dessen Auffassung diese Frage in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur falle." Der VKU hatte bereits im letzten Jahr eine Neuregelung der Konzessionsabgabenverordnung gefordert, die für alle Beteiligten einfacher, handhabbarer und transparenter ist. Entsprechende Vorschläge sind jedoch vom Bundeswirtschaftsministerium nicht aufgegriffen worden.
Quelle

Stark oder?! Man zeigt die Machtverhältnisse gegenüber den unfreien Kartellbehörden im Bund und Land deutlich. Es ging um eine einfache Anpassung zu Gunsten der VKU-Mitglieder und zu Lasten der Verbraucher! Da gibt es keine "Machtverhältnisse".

Zum Sachverhalt und Urteil aus Sicht der Kommunenanwälte BETHGE.REIMANN.STARI Rechtsanwälte

Siehe auch hier beim zentralen Thema Konzessionsabgabe
« Letzte Änderung: 13. Januar 2014, 17:35:44 von PLUS »

 

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