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Autor Thema: Stadtwerke KA drohen mit Mahnung  (Gelesen 8235 mal)

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Offline endbeach

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« am: 06. Februar 2012, 12:53:49 »
Hallo,

wir verweigerten seit Okt. 2005 die Gaspreiserhöhungen der SW KA mit der Folge, daß unser Sondervertrag zum 1.12.2011 gekündigt wurde. Wir beziehen jetzt unser Erdgas von einem Pfälzischen Lieferanten.

Nun haben sich die SW bei unserer letzten Schlußrechnung gemeldet und bieten uns einen Deal an: reduzierte Nachzahlung und im Gegenzug kein Mahnverfahren.

Sie seien zuversichtlich, daß sie vor Gericht Recht bekommen und beziehen sich auf das bekannte Urteil vom Amtsgericht KA aus dem Jahr 2010.

Nun frage ich mich, warum sie erst jetzt damit kommen.

Ich finde es sowieso seltsam, daß ein Gericht ein Gutachten der klagenden Seite als Begründung für sein Urteil benützt.

Nun haben wir 2 Alternativen...

Es gibt in KA wohl einige, die es auch betrifft. Was denken Sie darüber?

Herzliche Grüße

Offline huepenbeker

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« Antwort #1 am: 06. Februar 2012, 13:35:58 »
also erstens ist ein urteil eines amtsgerichtes überhaupt nicht bindend und zweitens kommt es auf den fall an. man kann nicht alles immer mit allem vergleichen und drittens, würde ich einen anwalt konsultieren, denn der sitzt schlussendlich neben einem im saal aber niemand aus dem forum.
zumal eine öffentliche rechtsberatung ohnehin zweifelhaft ist.

ich will damit sagen, es bringt nichts hier zu fragen, weil es sicher 100 meinungen geben wird und welche ist dann die richtige?
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Offline endbeach

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« Antwort #2 am: 06. Februar 2012, 14:39:12 »
Zitat
Original von huepenbeker

ich will damit sagen, es bringt nichts hier zu fragen, weil es sicher 100 meinungen geben wird und welche ist dann die richtige?

Danke für Ihr Feedback.

Ich möchte hier nicht das Urteil aus KA diskutieren.  Letztlich müssen wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen.

Ich bin sicher, es gibt noch mehr Betroffene in Karlsruhe. Deren Gedanken würden uns interessieren.

Herzliche Grüße aus KA

Offline userD0003

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« Antwort #3 am: 06. Februar 2012, 15:00:14 »
@endbeach

Bei Stadt/Versorger im Unterforum Stadtwerke Karlsruhe unter Mahnbescheid finden Sie \"Betroffene\" mit denen Sie sich austauschen können.

@huepenbeker

Vom \"Energiepreis-Protest\" verstehen Sie offensichtlich auch NICHTS - ersparen Sie uns wenigstens hier Ihre NONSENS-Kommentare!

Offline kamaraba

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« Antwort #4 am: 06. Februar 2012, 21:32:06 »
@endbeach

ich würde mich auf so einen Deal überhaupt nicht einlassen. Die Stadtwerke Karlsruhe versuchen hier eine Drohkulisse aufzubauen. In der Regel sind die Preiserhöhungsklauseln in den Sonderverträgen der STWKA unwirksam. Ggf. durch einen Anwalt prüfen lassen.
Wie schon bemerkt wurde ist das Urteil des AG Karlsruhe nur zwischen den Parteien bindend. In dem Urteil ging es um einen Tarifkunden! Die Verteidigung war miserabel vorbereitet (Schriftverkehr hierzu liegt vor) und das Urteil konnte daraufhin auch nicht anders ausfallen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline huepenbeker

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« Antwort #5 am: 07. Februar 2012, 00:50:32 »
Zitat
Original von h\'berger
@endbeach

Bei Stadt/Versorger im Unterforum Stadtwerke Karlsruhe unter Mahnbescheid finden Sie \"Betroffene\" mit denen Sie sich austauschen können.

@huepenbeker

Vom \"Energiepreis-Protest\" verstehen Sie offensichtlich auch NICHTS - ersparen Sie uns wenigstens hier Ihre NONSENS-Kommentare!

@holzkopfberger,
der einzige kommentar, der hier nonsens war und ist, ist der von ihnen.
was erlauben sie sich eigentlich, hier gut gemeinte ratschläge runter zu machen?
wenn es ihnen nicht passt, dann gehen sie doch woanders hin!
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Offline endbeach

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Stadtwerke KA drohen mit Mahnung
« Antwort #6 am: 07. Februar 2012, 10:36:13 »
Zitat
Original von kamaraba
@endbeach

ich würde mich auf so einen Deal überhaupt nicht einlassen. Die Stadtwerke Karlsruhe versuchen hier eine Drohkulisse aufzubauen. In der Regel sind die Preiserhöhungsklauseln in den Sonderverträgen der STWKA unwirksam. Ggf. durch einen Anwalt prüfen lassen.
Wie schon bemerkt wurde ist das Urteil des AG Karlsruhe nur zwischen den Parteien bindend. In dem Urteil ging es um einen Tarifkunden! Die Verteidigung war miserabel vorbereitet (Schriftverkehr hierzu liegt vor) und das Urteil konnte daraufhin auch nicht anders ausfallen.

Herzlichen Dank, das hilft mir.

Es war mir nicht bewußt, daß es sich um einen Tarifkunden gehandelt hatte.

Dies könnte auch der Grund sein, warum nicht gleich im Anschluß an die Urteilsverkündung alle Preisverweigerer angeschrieben wurden.

Viele Grüße !

 

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