Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
LG Hamburg vom 16. Oktober 2013 - Unterlassung von Äußerungen
bb:
Man wollte einem Netzbetreiber folgende Aussage im Zusammenhang mit Care verbieten:
--- Zitat ---1. "Darauf aufbauend ist gemäß dem Beschluss BK6-06-009 ("GPKE") der zuständigen Regulierungsbehörde (BNetzA) die Netznutzungsabrechnung Strom mittels EDIFACT-Nachrichtentypen (INVOIC, REMADV) durchzuführen, soweit der Netzbetreiber oder der Netznutzer dies verlangen."
2. "Wir als Netzbetreiber verlangen die elektronische Rechnungslegung gemäß Ziffer 9.1 unserer Allgemeinen Bedingungen für Netznutzungsverträge."
3. "Zusammenfassend sind Sie als Netznutzer sowohl nach der StromNZV als auch nach Tenor Ziff. 4 b) GPKE zur Ermöglichung der elektronischen Netznutzungsabrechnung verpflichtet."
--- Ende Zitat ---
Nachdem man die eV noch bekommen hat. Wurde sie im Hauptsacheverfahren allerdings vom Gericht kassiert. Die Gründe finden sich ab Rz. 43.
http://openjur.de/u/667571.html
khh:
Ja, ja, CE / MK und deren vertretene Rechtsauffassungen, ob nun bzgl. Anmeldepflicht bei der Bundesnetzagentur,
(Schein) Contracting, Pflicht zur Zahlung welcher EEG-Umlage durch wen oder der USt. auf EEG-Umlagen, usw. usf.
- alles totaler Humbug ! ::)
EviSell:
Schön, dass es in einer Urteilsbegründung formuliert ist, dass die bisherigen Regelung, welche Privatkunden, die einen direkten Netznutzungsvertrag abschließen wollen, verbraucherunfreundlich ist.
Vielleicht reicht ja der Bundesnetzagentur schon das Urteil, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass hier nachgebessert werden muss. Bei der Software ließe sich sicherlich einiges "abspecken", schließlich hat ein privater Stromkunde in den seltensten Fällen 1000e von Verbrauchsstellen zu verwalten. Ob diese aber kostenlos sein wird, bezweifle ich, da sicherlich proprietäre Software im Einsatz ist. Oder man setzt dies über ein Online-Monitoring um. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Auch wenn ich bisher noch nicht das Interesse habe, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen, würde ich, wenn dem so wäre, dies nicht über Dritte abwickeln wollen. Und wenn ich so zu den Netzentgelten lese, dass die Netzbetreiber rückwirkend sogar die NNE ändern können, wäre das sicherlich in dem Vertragsverhältnis Privatkunde - Netzbetreiber aus verbraucherrechtlicher Sicht auch nicht möglich.
Ben:
Kennt jemand den Hersteller der Software?
Arradon:
Hier ein Link zum BDEW wo die EDIFACT-Datenformate beschrieben werden:
http://www.edi-energy.de/
Und hier ein Link zu einem EDIFACT-Konverter von RWE
http://www.westnetz.de/web/cms/de/1700656/westnetz/netz-strom/netznutzung/lieferanteninformation/lieferantenwechsel/
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