Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?

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Shangrila09:

Guten Abend,

ich habe die Wohnung zum 05.06.2013 gekauft.
Alles was davor war, hat  der vorherige Eigentümer und liegt mir nicht vor.

Ich habe somit erst am 25.06.2013 einen Lieferanten beauftragt.
Nachträglich.

Eine vorherige Beauftragung war nicht möglich, denn es war nicht klar wann genau Schlüsselübergabe sein wird.

Versorgungsbeginn: 05.06.2013
Vertragsbeginn: ist in keinem der Schreiben genannt, es gibt nur den Versorgungsbeginn.
Tatsächlicher Lieferbeginn: 05.06.2013 (wird extra noch einmal bestätigt)

In den AGB' s steht dass der Vertragsbeginn mit der Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande kommt. Also der 25.06.2013

Schlussrechnung des Vorlieferanten liegt aus den o.g Gründen nicht vor und kann somit nicht eingesehen werden.

Gruß Shangrila

khh:
Hallo Shangrila09,

OK, wenn der Lieferbeginn rückwirkend bestätigt ist, dann würde ich demnächst per 'Einschreiben Einwurf' mit der Formulierung "zum Ablauf des Vertrags- und Lieferjahres am 04.06.2014" kündigen.

Sicherheitshalber würde ich mich vorher aber noch beim zuständigen Netzbetreiber telefonisch vergewissern, ab wann Almado als Lieferant angemeldet ist (beim NB ist die Zählernummer anzugeben).

Gruß, khh

Didakt:
@ Shangrila09,

aus Ihren Beiträgen ist zu entnehmen, dass Sie "ordentlich" und nicht wegen einer mitgeteilten Preisanpassung "sonderkündigen" wollen. Haben Sie Ihre Kündigung schon auf den Weg gebracht? Wenn nein, dann noch eine kurze Frage: Beinhaltet Ihr Vertrag auch eine Vereinbarung über eine Bonusgewährung? Wenn ja, sollten Sie vorsorglich zu diesem Tatbestand noch einen erklärenden/fordernden Hinweis in Ihr Schreiben aufnehmen!

khh:

--- Zitat von: Didakt am 14. Februar 2014, 16:08:14 ---... Beinhaltet Ihr Vertrag auch eine Vereinbarung über eine Bonusgewährung? Wenn ja, sollten Sie vorsorglich zu diesem Tatbestand noch einen erklärenden/fordernden Hinweis in Ihr Schreiben aufnehmen!
--- Ende Zitat ---

Das ist eine sehr sinnvolle Empfehlung. Wer das bisher nicht gemacht hat, sollte die Gutschrift
des Bonus spätestens im Zusammenhang mit der Übermittlung des Schlusszählerständes ausdrücklich verlangen!

Wenn die Bonusgutschrift trotzdem ausbleibt, muss dann nicht mehr reklamiert und 4 Wochen Zeit eingeräumt werden, bevor man sich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden kann. :) 

Didakt:

--- Zitat ---...einen erklärenden/fordernden Hinweis in Ihr Schreiben aufnehmen!
--- Ende Zitat ---

Es hat sich ja zur Genüge gezeigt, dass die 365 AG sich nicht scheut, die Bonusgewährung unter Anwendung äußerst fragwürdiger Vorgehensweisen zu verwehren!

Wenn erwünscht, stelle ich hier gern eine entsprechende Textvorlage ein.

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