Hallo!!
Um weiterer Verwirrung vorzubeugen:
Die KWh lt. Berechnung von Almado vom 01.05.12-08.07.13 stimmen, die Preiszuordnung auch =764,8381
Vom 01.05.12-31.05.12 wurden 220 KWh X0,184369 Euro verbraucht.(netto)
Die Kündigungsfristen sind nicht das Thema, das hatten wir hier schon mal früher im Forum.
20.03.12 Vertragsbestätigung durch Almado AG ohne konkrete Lieferzusage(siehe Antwort 56 hier)
Die Nettogutschrift von 166,7143 steht als Einzelposten ohne Erklärung in der Rechnung. (Ich vermute, das soll die Bonusgutschrift sein.) (entspricht ca.21,8% auf 764,8381 Euro)
Die 124,23 Euro Gutschrift ergeben sich aus: Geleistet Vorauszahlungen (brutto) minus
Bruttorechnungsbetrag der Almado.
Meine Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang stellen:
Kann mir Almado den Stromverbrauch von 01.05.12-31.05.12 nachträglich in Rechnung stellen trotz
eindeutiger Lieferzusage zum 01.06.12. Und entgegen der einvernehmlichen Einigung vor der
Schlichtungsstelle, der den Zeitraum auf 01.06.12-08.07.13 begrenzt. Wenn es Unstimmigkeiten bei
Almado mit dem Netzbetreiber gegeben haben sollte, dann hätte Almado mehr als 13 Monate Zeit gehabt, das zu klären. Und wenn dem so gewesen sein sollte, dann finde ich, daß das eine Sache ist, die Almado mit dem Netzbetreiber zu klären hat.
Für mich war und ist das 1.Einigungsangebot von Almado(siehe oben) Bestandteil der Gesamteinigung ergänzt durch meine Stellungnahme vom 06.08.13. Aber hätte ich das explizit nochmals in meiner E-Mail anführen und darauf hinweisen müssen? Ungeachtet dieser Tatsache waren die zwei Abbuchungen durch Almado ungerechtfertigt, da, zumindest bei der letzten Abbuchung, Almado schon meine Sonderkündigung vorlag, das hat Almado indirekt in dem Schreiben (siehe oben) bestätigt. In der Endabrechnung werden mir 2x Rücklastgebühren in Rechnung gestellt.