Am 15.11.2013 hat Amtsrichter Paulick vom AG Delbrück, Kreis Paderborn, eine Klage von E.ON WW gegen 10 Beklagte erstinstanzlich abgewiesen, weil E.ON vor einem unzuständigen Gericht Klage erhoben hatte und dies trotz eines Hinweise des Amtsgerichts, die Klage vor dem zuständigen LG Dortmund, Kammer für Kartellsachen, zu erheben, nicht getan hat. Diese Möglichkeit schlug E.ON aus - vermutlich, weil die dortige verbraucherfreundliche Rechtsprechung E.ON bestens bekannt ist und von dort kein Urteil ergehen soll.
Dieses Urteil gegen E.ON ist allerdings ein erstinstanzliches Urteil, gegen welches E.ON vor dem Landgericht eine Überprüfung angekündigt hat (Berufung).