Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage  (Gelesen 24993 mal)

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Offline khh

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #15 am: 05. Januar 2014, 14:54:10 »
Abwarten und nicht selbst alles noch weiter verkomplizieren ;).

Wenn Sie möchten, dann rufen Sie mich zu den Fragen gerne an.
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Offline thomass

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #16 am: 10. Januar 2014, 17:23:46 »
Hallo,


ich bin neu hier und leider erst jetzt über dieses Forum gestolpert. Tolle Arbeit und ich würde mir wünschen das soetwas vielmehr durch die Medien bekannt gemacht würde.

So zum Thema:  Auch ich habe die besagte email erhalten, auch ich dachte es geht um SEPA und jetzt hebe ich festgestellt das auch bei mir der Grundpreis auf 19.95 € steigen soll.
Ich habe jetzt das Problem das mein neuer Versorgungszeitraum schon am 1.1.2014 gestartet ist und mein Vertrag sich um 12 Monate verlängert.
Kann mir jemand sagen ob ich noch eine Chance habe bei almado herauszukommen oder bin ich bei diesem ....-Verein gefangen?
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:28:12 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: rechtzeitig und richtig kündigen
« Antwort #17 am: 11. Januar 2014, 13:14:31 »
Kann mir jemand sagen ob ich noch eine Chance habe bei almado herauszukommen oder bin ich bei diesem ....-Verein gefangen?

Hallo thomass,

vorzeitig aufgrund des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts nur dann, wenn nochmals eine weitere Preiserhöhungsmitteilung kommt. Anderfalls erst zum Ablauf des laufenden Lieferjahres am 31.12.2014, wobei rechtzeitig/fristgemäß zu kündigen ist (IMMER mit Einwurf-Einschreiben!).

Alternativ könnte man der Grundpreiserhöhung wg. Intransparenz der Preiserhöhungsmitteilung widersprechen (versteckt auf Seite 4 einer 6-seitigen Email dürfte dem inhaltlich des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der EU-Binnenmarktrichtlinie verlangten Transparenzgebots wohl kaum entsprechen!) und die Zahlung verweigern.

Einfacher könnte es u.U. sein, der Preiserhöhung wg. Unwirksamkeit der AGB-Preisänderungsklausel zu widersprechen. Da Almado wohl seit kurzer Zeit eine veränderte AGB verwendet, kann man vermuten, dass besonders Preise betreffende Klauseln der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses geltenden AGB durch die jüngste Rechtsprechung des EuGH am 21.03.13 und des BGH am 31.07.13 womöglich unwirksam sind.

Daher die Frage: Wie lauten die Preisänderungsklauseln (wörtlich!) der zu Ihrem Vertrag gehörenden AGB? - zwecks eines unverbindlichen Checks bitte hier einstellen oder per PM an mich!

Gruß khh
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Offline khh

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Re: Widerspruch gegen rechtsunwirksame Preiserhöhungen
« Antwort #18 am: 11. Januar 2014, 15:50:44 »
Im Netz habe ich mit der Sucheingabe „almado agb 2012“ nachstehende AGB der almado-ENERGY GmbH gefunden – Auszug:
Zitat
8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
[...]
[8] Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von dem Energieversorger in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
[...]

Eine solche AGB-Preisanpassungsklausel allein mit Bezugnahme auf die GVV ist jedenfalls in entsprechender Auslegung der hier im Forum nachzulesenden und anwaltlich kommentierten Urteile des EuGH vom 21.03.2013, Az C-92/11 sowie des BGH vom 31.07.2013, Az VIII ZR 162/09 für Sonderverträge (und nur die gibt es bei Almado) rechtlich unwirksam. Folglich dürfte zum Vertrag zwischen Almado und @thomass kein Preisänderungsrecht wirksam vereinbart sein!

Ich würde der erfolgten Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014 jetzt mit Hinweis auf die o.g. höchstrichterliche Recht-sprechung per Einwurf-Einschreiben widersprechen, die Zahlung des Mehrpreises verweigern (Einzugsermächtigung widerrufen, reduzierte Zahlung per Dauerauftrag) und mit Fristsetzung (10 Werktage + Postlaufzeit) von Almado eine entsprechende schriftliche Bestätigung einschließlich einer Vertragserfüllung bis 31.12.2014 einfordern. Sollte Almado nicht fristgemäß antworten oder sich nicht auf meine Zahlung der ursprünglich vereinbarten Preise etc. einlassen, würde ich eine einvernehmliche Vertragsaufhebung verlangen und mich nötigenfalls mit einer (allein für almado kostenpflich-tigen) Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2014, 17:02:58 von khh »
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Offline thomass

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #19 am: 12. Januar 2014, 11:23:06 »
Hallo khh,

ersteimal vielen Dank für Ihre schnellen und ausführlichen Antworten.

In den AGBs die mir zugesendet wurden steht zu Preisänderungen folgendes
...............
(6) Preisänderungen, mit Ausnahme der

Weitergabe der hoheitlichen Preisbestandteile

gem. Abs. 5 Satz 2, erfolgen nur zum Ende der

jeweiligen Preisgarantie und richten sich nach

Abs. 8.

(7) Nach Ablauf des Garantiezeitraumes für

eine Preisgarantie gelten die ab diesem

Zeitpunkt von ENERGY für das

Versorgungsgebiet des Kunden geltenden

Tarife für das von dem Kunden gewählte

Produkt weiter, sofern weder der Kunde noch

ENERGY von ihrem ordentlichen

Kündigungsrecht gemäß Ziff. 4 Gebrauch

machen. Diese Tarife kann der Kunde jederzeit

bei ENERGY schriftlich oder telefonisch

anfragen.

(8 ) Änderungen der Preise nach Abs. 6 sind nur

zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen

werden nur wirksam, wenn ENERGY dem

Kunden die Änderungen spätestens zwei

Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in

Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der

mitgeteilten Preisanpassung nicht

einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag

ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von

einem Monat zum Monatsende auf den

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der

Preisanpassung in Textform zu kündigen.

Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der

Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere

vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte

bleiben hiervon unberührt.
...........

in der email vom 15.9.13 die mir geschickt wurde steht in Anhang 2 auf Seite 4 von 6
...........
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,

auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine

vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche

Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als

Produktkunde im Tarif almado fair&einfach garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.

Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches

Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu

beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert

durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
..............

Lustig finde ich in dem Zusammenhang auch meine Tarifbezeichnung "fair & einfach".

Da meine AGBs ein wenig anders formuliert sind bin ich unsicher ob Ihre vorgeschlagene Vorgehensweise noch auf mich zutrifft. Falls ja werde ich das dann so machen.

Ist es eigentlich auch ein Kündigungsgrund wenn ich nach 6 Wochen noch keine Jahresendabrechnung bekommen habe?(Ich gehe ja davon aus das ich keine bekommen werde.)

Viele Grüße
thomass
« Letzte Änderung: 12. Januar 2014, 11:31:55 von thomass »

Offline khh

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Re: Almado: rechtliche Wirksamkeit der AGB-Preisänderungsklausel
« Antwort #20 am: 12. Januar 2014, 12:00:46 »
Da meine AGBs ein wenig anders formuliert sind bin ich unsicher ob Ihre vorgeschlagene Vorgehensweise noch auf mich zutrifft. Falls ja werde ich das dann so machen.

Ist es eigentlich auch ein Kündigungsgrund wenn ich nach 6 Wochen noch keine Jahresendabrechnung bekommen habe? (Ich gehe ja davon aus das ich keine bekommen werde.)

Hallo thomass,

die AGB-Klausel Abs. 8 ist genau die von mir angesprochene Formulierung ("stromgvv" googeln und mit § 5 Abs. 2 vergleichen), die so kein wirksames Preisänderungsrecht für Sonderverträge hergiebt !  :)

Keine oder eine verspätete Verbrauchsabrechnung (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG) ist kein Grund für eine Vertragskündigung, aber durchaus für eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. !  ;)

Berichten Sie bitte über die weitere Entwicklung. Danke.

Gruß khh


Nachtrag :
Die Wirksamkeit der AGB-Klausel Abs. 5, in der wohl die Weitergabe "hoheitlicher Preisbestandteile" (eine Formulierung, die Unsinn ist!) geregelt wird, dürfte wohl ebenfalls sehr fragwürdig sein. Aber diese 'Weiterreichungs-Praxis' auch vieler anderer Anbieter ist doch ein etwas anderes Thema.
« Letzte Änderung: 12. Januar 2014, 12:25:48 von khh »
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Offline JTreinfall

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #21 am: 06. Februar 2014, 09:34:34 »
Moin moin,
nachdem die Zählerstände zum Vertragsende übermittelt worden sind, sind nun die Energierechnungen/Schlussrechnungen eingegangen. Kein Wort von Jahresabrechnung.
2 der Schlussrechnungen sind bis auf den Bonus korrekt abgerechnet worden. Selbst das Abrechnungsjahr (in der Tabelle) ist ein volles Jahr!!!
Die dritte Rechnung ist ein wenig konfuse. Da es eine Zwischenablesung (Jahresmitte) gab und die Abschläge nach oben korrigiert worden sind, wird hier einfach das Ablesedatum als Anfang genommen. Folge; das Abrechnungsjahr sind nur wenige Monate und eine Nachzahlungsforderung mit Fristsetzung.
Ich habe alle Rechnungen korrigiert mit Abzug des Bonus. Auch ohne Bonus ist bei allen drei eine Überzahlungen (Rückerstattungen) erfolgt.
Fragen
- Was ist für den Widerspruch wichtig und worauf sollte man achten? Welche Konsequenzen sollte man gleich mit aufführen/androhen?
- Fristen?
- Warum wird der “Rechnungssaldo“ mit einem Verrechnungsscheck erfolgen? Warum keine Überweisung auf mein Konto? (Merkwürdigerweise soll der Verrechnungsscheck in drei Wochen (kein Datum) erfolgen. Aber die angebliche falsche Nachzahlung wird mit einer Frist von 10 Tagen angeben.)

Danke

Offline JTreinfall

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #22 am: 23. Februar 2014, 11:15:03 »
Moin moin,
wie zu erwarten war, ist das Geld der korrigierten Schlussrechnungen (3 Stück, gesamt inkl. Bonus ca. 1100 €) mit Fristsetzung zum 20.02.14 nicht eingegangen.
Tage zuvor habe ich wieder viel gelesen und bin völlig verwirrt wie es weiter gehen soll.
- Bei der Schlichtungsstelle steht was von Fristen und Vorraussetzungen mit Anspruch gegenüber dem Unternehmen nach §111 usw. Macht man das nicht verfällt der Antrag.
Weiterhin wird gefragt ob ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Ich verstehe die Frage nicht, wozu ist das wichtig? Gibt es nicht ein Leitfaden, eine Textvorgabe an die sich der Laie orientieren kann.
- Mahnverfahren, welchen Sinn? Durch Anwalt?
Es tuen sich so viele Fragen auf, so dass ich nicht mehr “schwimme“, sondern schon unter gehe. Ich brauch eure Hilfe.

Vielen herzlichen Dank!

Abschließende Frage die sich bestimmt so mancher hier schon mal gestellt hat und keine zufriedenstellende Antwort bekommen hat. Warum kann es nicht ganz normal laufen? Warum muß man um sein Recht so kämpfen? Wo bleibt die Moral? Das Selbstverständliche?
Oder bin ich selber Schuld? Geiz ist geil. Oder auch getäuscht worden!
Auch ich habe meine Lehre aus dieser Geschicht bereits gezogen. Ich bin bereit etwas mehr zu bezahlen und haben einen ehrlichen und anständigen "Partner" gefunden. Und ich habe meine innerliche Ruhe wieder.

Offline Didakt

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #23 am: 23. Februar 2014, 18:30:15 »
@ JTreinfall

Ihre PM habe ich gelesen. Kurz dazu: Den besagten Text könnte ich Ihnen zwar zur Verfügung stellen. Er ist aber für Ihren Fall nicht ohne weiteres anwendbar. Der Tenor ist ein anderer. Sie könnten - wenn überhaupt - den Inhalt nur ableitend verwenden.

Hinsichtlich der Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle ist folgendes zu beachten:

§ 111a EnWG besagt (auszugsweise): „Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die u. a. die Belieferung mit Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen.“

In § 111b (1) EnWG steht: „Der Antrag des Verbrauchers auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn das Unternehmen im Verfahren nach § 111a der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat.“

Unter (2): „Sofern wegen eines Anspruchs, der durch das Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.“
Anmerkung von mir: Dies trifft für Ihren Fall nicht zu!

Mit anderen Worten: Sie können die Schlichtungsstelle erst einschalten, wenn Sie zuvor den Versorger mit Ihrer Beanstandung konfrontiert und ihm für die Beantwortung vier Wochen Zeit gelassen haben. Wird Ihrer Beanstandung nicht abgeholfen, steht Ihnen der Weg zur Schlichtungsstelle frei. Das Verfahren ist  hier näher beschrieben.

Soweit ich diesem Thread entnommen habe, sind die Voraussetzungen für die Eingabe einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle noch nicht erfüllt. Sie sollten also gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen und die Gewährung des Bonus einfordern? Wenn der Versorger Ihrem Widerspruch nicht binnen 4 Wochen abhilft oder in dieser Zeit nicht antwortet, könnten Sie die Schlichtungsstelle einschalten.

Es stünde Ihnen auch frei, Ihre Forderung per gerichtlichem Mahnbescheidverfahren geltend zu machen. Aber das ist ein anderes Thema und setzt voraus, dass Sie damit vertraut sind und es auch umsetzen können und wollen.

« Letzte Änderung: 23. Februar 2014, 19:48:53 von Didakt »

Offline Didakt

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #24 am: 23. Februar 2014, 21:46:55 »
@ JTreinfall,

ich habe Ihnen eine PM geschickt.

Offline Didakt

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #25 am: 24. Februar 2014, 11:18:00 »
@ JTreinfall,

lesen Sie noch die Ergänzungs-PM zu meiner gestrigen PM. Ich habe meinen Textvorschlag noch ein wenig ergänzt!

Offline JTreinfall

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #26 am: 13. März 2014, 08:54:25 »
Moin moin,
ich möchte hier mal weiter berichten und würde mich über Hilfe und Vorschläge freuen.

Nachdem dem Widerspruch (Jahresabrechnung) und Fristsetzung wegen nicht ausbezahlten Bonus erstellt wurden (drei Verträge) sind nun mehr als 4 Wochen vergangen und ich wollte jetzt die Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen.

Aber es kommt immer wieder anders:

1.
Für den einen Vertrag (meiner) kam heute eine Mail. Ich bin fassungslos und es wird einem der Boden unter den Füssen entzogen und man spürt wie Machtlos man ist. So heißt es:

[EMail entfernt]

Ich habe weder Fragen gestellt noch liegt eine gewerbliche Nutzung vor. Alles völlig haltlos.

Soll (muß) ich darauf noch reagieren, oder jetzt nach der 4 Wochen Wartezeit die Schlichtungsstelle in Anspruch nehme?


2.
Für den Vertrag meiner Eltern kam die zweite Mahnung mit Fristsetzung und mit Androhung eines Externer Dienstleister (wahrscheinlich Inkassobüro) zu beauftragen.

Meine Eltern hätten ohne Bonus rund 40 Euro Nachzahlen müssen. Mit Bonus würden meine Eltern rund 250 Euro noch bekommen. Die erste Mahnung hatte ich bereits mit Verweis auf die Forderung beantwortet.

Soll (muß) ich hier reagieren, oder auch jetzt die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen?

Herzlichen Dank
« Letzte Änderung: 30. September 2015, 09:20:38 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #27 am: 16. März 2014, 16:53:19 »
@ JTreinfall, bitte beachten Sie in dieser Sache meinen PM-Nachtrag zur PM von heute Nachmittag!

Offline Elchallen

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #28 am: 05. April 2014, 15:19:04 »
Hallo, ich habe ein Problem mit dem Weihnachtsbonus! Habe ebenfalls die Email zur Eingabe des Zählerstandes bekommen mit Hinweis auf die Preisgarantie 2014. Nach Eingabe und Akzeptierung des Weihnachtsbonus kam kurze Zeit später ein Verrechnungsscheck in Höhe von 50 €  an. Heute habe ich meine Jahresrechnung bekommen und den Neukundenbonus gesucht. Fehlanzeige! Die Nachfrage bei Almado ergab, dass ich durch den Weihnachtsbonus auf den Neukundenbonus verzichtet habe. Leider hat man keine Unterlagen dazu bekommen und findet natürlich auch keine Hinweise auf der Almadoseite dazu. Ich kann mich nicht erinnern, dem Wegfall zugestimmt zu haben. Wieder mal eine tolle ... . Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann ich dagegen vorgehen?
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:28:31 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
« Antwort #29 am: 05. April 2014, 16:48:28 »
Die Nachfrage bei Almado ergab, dass ich durch den Weihnachtsbonus auf den Neukundenbonus verzichtet habe. Leider hat man keine Unterlagen dazu bekommen ...
Ich kann mich nicht erinnern, dem Wegfall zugestimmt zu haben.

@Elchallen,

was almado/365 AG heute antwortet, ist völlig unmaßgeblich. Schauen Sie in die besagte Email von Angang Dezember, was dort geschrieben steht. Wenn in dem Angebot "Weihnachtsbonus" nicht explizit festgelegt ist, dass mit Angebotsannahme der Neukundenbonus entfällt, dann besteht Ihr Bonusanspruch selbstverständlich!

Alles weitere zur Vorgehensweise etc. ist in dem Thread "Almado AG / 365 AG" zu den identischen "Fällen" von @norbertc und @George65 bereits gesagt.

Gruß, khh   
 
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