Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
BGH, Urt. v. 11.12.13 Az. VIII ZR 41/13 Stromsperre wegen Zahlungsrückständen
RR-E-ft:
Wohl für die Anhänger der von mir vertrenenen Mindermeinung, wonach aus einer gesetzlichen Preisbestimmungspflicht des Grundversorgers das Erfordernis nach einer Billigkeitskontrolle des Gesamtpreises erwachse, was zur Folge haben könnte, dass dieser auf Billigkeit kontrollierte Gesamtpreis sich gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB insgesamt als unbillig und deshalb unverbindlich erweist, hat der Senat in Tz. 19 folgendes ausgeführt:
--- Zitat ---Das Berufungsgericht hat mit Recht darauf hingewiesen, dass die Auffassung des Klägers, bei streitigen Preiserhöhungen werde auch eine unabhängig davon bestehende Teilforderung des Versorgers nicht fällig, darauf hinausliefe, dass der Kunde über lange Zeit Strom beziehen könnte, ohne hierauf irgendwelche Zahlungen leisten zu müssen. Das wäre mit dem Zweck der §§ 17 ff. StromGVV, dem Stromversorger als Korrelat für den ihm auferlegten Kontrahierungszwang und seine grundsätzliche Vorleistungspflicht ein zügiges Inkasso zu ermöglichen, nicht zu vereinbaren.
--- Ende Zitat ---
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