Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
BGH-Urteil: Verbraucher scheitert mit Klage gegen Stromlieferstopp
(1/1)
Wolfgang_AW:
BGH-Urteil: Verbraucher scheitert mit Klage gegen Stromlieferstopp
--- Zitat ---Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1.311,98 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom am 20. April 2009 schließlich ab.
Aktenzeichen: VIII ZR 41/13
--- Ende Zitat ---
Rechnung nicht bezahlt
--- Zitat ---Die Vorinstanzen hatten RWE recht gegeben. Der Kunde hätte nur die Preiserhöhung einbehalten dürfen und den Rest der Rechnung zahlen müssen, hieß es. Die Sperre sei daher rechtens gewesen.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
EviSell:
Zu dem Az: VIII ZR 41/13 hier zulesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html
Da könnte die Überschrift aber auch anders lauten:
Der BGH bestätigt Kürzungsrecht auf einen Preissockel in einen liberalisierten Strommarkt :D
Edit: Die PM vom BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0201/13
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: EviSell am 11. Dezember 2013, 19:12:50 ---Zu dem Az: VIII ZR 41/13 hier zulesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html
Da könnte die Überschrift aber auch anders lauten:
Der BGH bestätigt Kürzungsrecht auf einen Preissockel in einen liberalisierten Strommarkt :D
Edit: Die PM vom BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0201/13
--- Ende Zitat ---
Logo hätte man das auch positiv ausdrücken können, obwohl auch ich nichts positives daran erkennen kann. ;) Der unsägliche Preissockel schlägt seine Kreise.
Der Kläger scheint ja mit den Preissockelurteilen des BGH auch seine Probleme zu haben, den sonst hätte er den Preissockel ja anerkennen können und gut is.
Interessant ist also das Motiv des Klägers, ob er nur durch die Instanzen geht, um jetzt die (Un)Billigkeit des nicht anfechtbaren Preissockels vor den EuGH zu bringen.
Sollte das so sein und irgendwann mal gegen den BGH entschieden werden, dann liegt "der Ball" nicht nur in Abseits sondern im Aus. Das wäre ein richtiger Pressschlag für "den Ball".
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
RR-E-ft:
Siehe auch hier:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18685.0.html
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln