Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bundesnetzagentur gegen Care Energy  (Gelesen 32087 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #15 am: 03. November 2014, 16:56:14 »
@Energiefachmann, wo ist das nachzulesen? Bitte die Quellenangabe ergänzen.

Quelle  >  http://www.kreutzer-consulting.com/Energy_Update  unter "Oktober 2014"

Danke khh, ist die Frage nun auch beantwortet.
 
« Letzte Änderung: 03. November 2014, 16:59:36 von DieAdmin »


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #17 am: 13. November 2014, 19:03:05 »
Auszug aus dem vorstehend verlinkten Beschluss der Bundesnetzagentur am 12.11.2014  -  S. 8, III 2., letzter Abs.
Zitat
Die Betroffene muss sich darüber hinaus fragen lassen, ob ihr durch die Klageerhebung vor dem VG Köln nicht in Wahrheit an der weiteren Verschleppung des Verfahrens gelegen ist. Die hier vorgeblich erstrebte rechtliche Klärung hätte im jüngst anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren [beim OLG Düsseldorf] bereits erreicht werden können.
(eingefügte Anmerkung in [  ] durch khh)

Es wird zunehmend enger für diesen innovativen ;D "Energiedienstleister der Energiewende". Und mit der Androhung des Zwangsgeldes i.H. von jetzt 400 T€ auch immer teurer ???.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Ben

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 248
  • Karma: +5/-2
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #18 am: 14. November 2014, 12:30:19 »

Offline formalyknownasmartin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #19 am: 03. Dezember 2014, 17:23:55 »
Jetzt wird es richtig spannend:
An-, und (nach 40 Minuten) direkte Abmeldung als Stromlieferant gem. §5 EnWG.
Der süffisante Ton bei der Verlautbarung ist meiner bescheidenen Meinung nach seeehr gewagt.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-beugt-sich-dem-Beschluss-der-Bundesnetzagentur-Der-beschlussmaessigen-Auflage-zur-Anzeige-gemaess-sect-5-EnWG-wurde-nachgekommen-4063503

Offline Ben

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 248
  • Karma: +5/-2
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #20 am: 04. Dezember 2014, 12:14:19 »
Kann man denn sich so einfach wieder abmelden?

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #21 am: 04. Dezember 2014, 12:20:07 »
Kann man denn sich so einfach wieder abmelden?

Nö, wohl nur dann, wenn man die anmeldepflichtige Tätigkeit beendet hat.

Mal abwarten, ob sich die Bundesnetzagentur derart "ver..schen" lässt ::) .
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline formalyknownasmartin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #22 am: 22. Dezember 2014, 15:27:14 »
Kurz vor Weihnachten:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/141222_CareEnergie.html?nn=265778
Zwangsgeld 400.000 €. Ab 23. Januar 2015, 800.000 €

Die Antwort von CE:
Widerspruch und Gegenklage. Ab jetzt wird es persönlich.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2912501

Offline Knurpsel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +1/-1
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #23 am: 11. Februar 2015, 08:18:59 »
Der 23. Januar ist schon lange vorbei, die christliche Fastenzeit steht vor der Tür, werden wir bald von der 800.000-Euro-Strafe gegen Kristek hören? Oder hat man sich mit EnUp da jetzt rausgeaalt? Zahlt der Laden mittlerweile EEG-Umlage? Mit dem hohen Preis von 25 ct/kWh und der umgangenen EEG-Umlage von aktuell über 80 Mio Euro (jeder Deutsche wird indirekt mit einem Euro zur Kasse gebeten) könnte man sich durchaus den Luxus leisten, ganz normaler Stromanbieter zu werden.


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #25 am: 02. März 2015, 19:54:15 »
Die Ausführung der BNA im Beschluss unter "Gründe" Ziff. I 2.  -  Auszug:
Zitat
Die zur Darlegung der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung nach dem Formular erforderlichen Anlagen wurden von der Betroffenen als mitzusenden angekreuzt, lagen der Anzeige jedoch nicht bei.
[Hervorhebung durch khh]
passt zu der überfälligen aber unverändert ausstehenden Offenlegung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013.

Droht Care Energy jetzt womöglich eine Untersagung der Tätigkeitsausübung durch die BNA gemäß § 5 EnWG
und daher jetzt die Strombelieferung der Endkunden durch die EnUp AG ?  :-\
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline formalyknownasmartin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #26 am: 02. März 2015, 20:08:01 »
Zitat
Droht Care Energy jetzt womöglich eine Untersagung der Tätigkeitsausübung durch die BNA gemäß § 5 EnWG
und daher jetzt die Strombelieferung der Endkunden durch die EnUp AG ?
Ich finde das sieht eher so aus, als ob die das Spielchen auf beiden Seiten endlos weiter treiben wollen:
Zitat
Der Betroffenen wird ein Zwangsgeld in Höhe von weiteren 800.000,00 EUR für den Fall angedroht, dass sie den Verpflichtungen aus dem gegen sie ergangenen Beschluss vom 12.11.2014 (BK6-14-159) nicht bis spätestens 27. März 2015 nachkommt.
und
Zitat
Das Zwangsgeld kann wiederholt und erhöht angedroht und festgesetzt werden, bis der gesetzmäßige Zustand hergestellt ist. Die erneute Androhung ist hier gem. § 13 Abs. 6 Satz 2 zulässig, da beide bislang ausgesprochenen Zwangsgeldandrohungen erfolglos geblieben sind. Aus dem danach sich ergebenden Bedürfnis für eine nachdrückliche Aufforderung zur Einhaltung der behördlichen Verpflichtung ergibt sich der Anlass für die erneute Androhung. Die Summe des wiederholt angedrohten Zwangsgeldes berücksichtigt, dass die erstmalige Androhung nicht zum Erfolg geführt hat.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #27 am: 02. März 2015, 21:12:33 »
Ich finde das sieht eher so aus, als ob die das Spielchen auf beiden Seiten endlos weiter treiben wollen: ...

Auch durchaus denkbar, aber das wird die Bundesnetzagentur sicherlich viel länger aushalten können !  :D
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline GPKE-Xperte

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 88
  • Karma: +2/-1
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #28 am: 03. März 2015, 12:52:43 »
Weiß jemand was die Bundesnetzagentur mit den eingesackten Zwangsgelder macht? Muss sie die abführen oder kann sie das Geld selbst verwenden?

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #29 am: 03. März 2015, 13:18:48 »
@GPKE-Xperte,

die BNA ist eine Bundesbehörde, insofern wird das Geld letztlich im Bundeshaushalt landen
(und sicherlich  n i c h t  für Betriebsfeiern verwendet ;)).

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz