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Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?

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Hans Hans:
@Didakt, ist Ihre Feststellung nun eine gegenständlich akademische?
Ihre Einordnung der Frageform verdeutlicht geradezu: Es gibt keine blöde Fragen sondern nur "blöde Antworten". MfG

PLUS:

--- Zitat von: Didakt am 10. Dezember 2013, 18:19:12 ---Zu fraglicher Thematik hat @ RR-E-ft   ‒ meine Ausführungen bestätigend ‒ entscheidend ausgeführt:

--- Zitat ---Der Wert einer sog. Preisgarantie erschöpft sich im Übrigen - wie zutreffend erkannt wurde - auf die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, die vorgibt, wie lange der Lieferant an den Vertrag gebunden ist, ohne sich aus diesem lösen zu können.
Der Lieferant kann sich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist durch ordentliche Kündigung aus dem Vertragsverhältnis lösen.
--- Ende Zitat ---
Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger.
--- Ende Zitat ---
@Didakt, offensichtlich haben Sie nicht gelesen was ich geschrieben habe.

Was soll denn diese unsinnige Rechthaberei? Es besteht bei solchen Festpreisen, die für einen längeren Zeitraum garantiert wurden als die mögliche Vertragslaufzeit, ein Risiko. Das wurde festgestellt und um das geht es!

Sorry, aber ob die Meinung von @RR-E-ft im konkreten Fall vor Gericht auch so gesehen wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich sehe diese Meinung noch nicht in Stein gegossen und habe da meine begründeten (s.o.) Zweifel, dass sie Bestand hat.

Didakt:
@ PLUS,

Nun gut, es ist genug gesagt. Lassen wir es dabei. Ich streite mit Ihnen nicht um das letzte Wort. :)

Stanley:
Bitte nicht streiten, dass lohnt sich doch nicht, wir sind eine GEMEINSCHAFT!

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