Was Ihnen nicht jeder Anwalt erzählen wird: ein kleiner Tipp, wie Sie die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sparen können und zudem besseren Erstrat erhalten …
Bekanntlich dürfen Anwälte für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern nach der für sie gültigen Gebührenordnung (RVG) ohne eine Vergütungsvereinbarung übliche Kosten bis zu 250 € in Rechnung stellen. Was regelmäßig geschieht, wenn man sich bei einem Anwalt der eigenen Wahl einfach einen Termin geben lässt, zu diesem alle Unterlagen mitbringt und den Anwalt aufgrund dieser dann eine Ersteinschätzung abgeben lässt.
Von einem derartigen Vorgehen ist juristisch Ratsuchenden in ihrem eigenen Interesse nur abzuraten. Denn wie soll ein Anwalt, der die Unterlagen im Erstgespräch gerade einmal flüchtig lesen kann, einen fundierten Rechtsrat dazu entwickeln? Nur zu oft steht dann das Ergebnis der Beratung in keinem Verhältnis zu den vom Ratsuchenden aufzuwendenden Kosten.
Gehen Sie lieber wie folgt vor:
- Ermitteln Sie, welcher Anwalt (umfasst natürlich auch die weiblichen), auf das Gebiet ihres Falles möglichst spezialisiert ist und darin erhebliche Erfahrung aufweist (Branchenverzeichnisse, „Rumfragen“, Anwaltskammer etc.)
- Scannen Sie sämtliche Unterlagen, die Sie haben (Vertragsunterlagen, bisherige Korrespondenz etc.) und speichern Sie sie im Format einer .pdf-Datei.
- Schicken Sie dem Anwalt auf Position 1 Ihrer Vorauswahlliste eine E-Mail (Adresse ggf. vorher durch Anruf in der Kanzlei ermitteln) nebst obigem .pdf-Anhang. Schildern Sie in dieser kurz den Anlass Ihrer Kontaktaufnahme (Ihre Rechtsangelegenheit) und fahren Sie dann in etwa wie folgt fort: „Ich bin zur Lösung dieses Rechtsproblems auf der Suche nach einem Anwalt, bei dem ich mir sicher sein kann, dass er mich bestmöglich vertritt. Dabei bin ich durch …. auch auf Ihre Kanzlei gestoßen. Könnten Sie die beigefügten Unterlagen durchsehen und mir mitteilen, ob mein Fall als Mandat für Sie in Frage kommt? Für Ihren zeitnahen Rückruf unter Nr. …. bedanke ich mich schon jetzt.“
- In aller Regel wird der Rechtsanwalt Sie dann wie gewünscht zurückrufen. Bereiten Sie sich gut auf dieses Gespräch vor! Denn hier haben Sie die Möglichkeit, nahezu sämtliche Fragen zu stellen („Ich würde vorab gern unverbindlich und ohne Auslösung einer Kostenpflicht wissen …“), die Sie auch in einer persönlichen Erstberatung stellen würden. Als da zum Beispiel und insbesondere wären: „Welches Vorgehen wäre angesichts der Situation angeraten? Welche Erfolgsaussichten und Risiken bestehen dabei, jeweils auch kostenmäßig?“
- Wenn der Anwalt im Gespräch nicht einen 100%ig guten Eindruck auf Sie macht oder Sie auch noch weitere Anwälte kontakten wollen, beenden Sie das Gespräch damit, dass Sie sich Bedenkzeit erbitten: „Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich melde mich dann wieder.“ Ansonsten lassen Sie sich zur Mandatserteilung eine Vollmacht zusenden.
Sollte ein Anwalt mit Ihrer o.g. Vorgehensweise Probleme haben, dürfen Sie ohne Weiteres davon ausgehen, dass in dessen Kanzlei das Thema „Gebührenoptimierung“ höher eingestuft wird als der Nutzen der Mandanten. Casting-Urteil á la Bohlen sodann: "Bei sowas möchte meine Zahnpasta in ihre Tube zurück."