@sw333,
ich glaube da kommen Sie einwenig zu spät.
Es lohnt sich nur, wenn Sie eine Nachzahlung hatten.
Dann ist die Frage, wann die Abrechnung war und ob Sie die Überweisung zurückbuchen können. Dazu muss dann zunächst ein Widerspruch eingelegt werden.
Deshalb neue Runde, neues Glück.
Jetzt Widerspruch gegen die Preissteigerungen ab September 2004 einlegen, Abschläge aus Verbrauch 2004/2005 mit Preis vom Sept. 2004 errechnen, durch die Anzahl der Abschläge teilen und diese Höhe als neue Abschlagshöhe künftig überweisen.