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Autor Thema: Musterschreiben  (Gelesen 5510 mal)

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Offline Horst007

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Musterschreiben
« am: 20. November 2005, 23:21:53 »
Hallo

Musterschreiben was Sie anbieten, kann ich das auch für EWE verwenden ?

Wäre schön wenn man mir Tipps geben kann.

Wenn man erfolgreich den ersten Schritt gemacht hat, wird das nicht zum ende des Jahres bzw. muss man das denn komplett bezahlen ?

MFG Horst

Offline Horst007

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« Antwort #1 am: 24. Dezember 2005, 01:23:34 »
Gibt es denn keiner der mir helfen kann ?
Wir haben bis April´2005 , zusammen eine Abschlag von 196 Euro ( Gas und Strom ) und jetzt seit Mai 232 Euro .

Währe schön wenn mir einer helfen kann ?
MFG Horst

Offline Pingo

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« Antwort #2 am: 24. Dezember 2005, 11:21:58 »
Hallol aus Papenburg,
 eigentlich schon ein bißchen spät....aber besser als gar nicht.
Den Musterbrief findest du hier im Forum oder im WWW. Mußt halt ein wenig suchen. Sicher kannst du diesen Brief auch für die EWE benutzen. Wichtig sind nur die Details (Verweis auf die Billigkeit etc). Deine Einzugsermächtigung kannst du direkt bei der EWE widerufen geht auch per Telefon, und stattdessen einen Dauerauftrag neu einrichten. Wichtig den Sicherheitszuschlag von 2% auf den Preisstand von August 2004 mit einrechnen.

Offline Cremer

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« Antwort #3 am: 24. Dezember 2005, 16:33:29 »
@Horst007,


lesen mal bitte alle Threads von Biene. Sie kann Ihnen auch was die EWE berifft weiterhelfen.

Lesen Sie auch im Energienetz, dort finden Sie den Musterbrief und wie man es machen soll.

Richtig ist, Musterbrief Widerspruch einlegen und nur die Preise ab September 2004 anerkennen. Keine Preissteigerungen in 2005 und 2006.

Kürzen der Abschläge wie folgt:

Sofern die Abrechnung vorliegt, diese neu berechnen mit den Preisen Sept. 2004 und danach die Abschlaghöhe mit der Anzahl der Abschlägen bestimmen.

Sie müßten leider schon einwenig stöbern, ich kann nicht bei allen neuen immerwieder alles von vorne erläutern.
MFG
Gerd Cremer
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Offline sw333

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« Antwort #4 am: 27. Dezember 2005, 20:15:00 »
dennoch eine kurze Frage dazu:

wohne im GASAG-Bereich - kann ich denn noch jetzt Einspruch gegen die Preiserhöhungen 2005 einlegen, wenn die Jahresendabrechnung bereits bezahlt ist. Soweit ich mich erinnere sind doch bereits 2 Preiserhöhungen durch und mit der Bezahlung der Endabrechnung bereits genehmigt?!
Möchte mich nun auch der Erhöhungsmaschinerie der GASAG entgegen setzen, meine Einkünfte sind binnen Jahres auch nicht um 20% gestiegen.
Das nimmt zunehmend Ausmaße an, die ich so nicht mehr hinnehmen will.

Danke für die Info.

Grüsse. sw333

Offline Cremer

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« Antwort #5 am: 27. Dezember 2005, 22:50:14 »
@sw333,

ich glaube da kommen Sie einwenig zu spät.

Es lohnt sich nur, wenn Sie eine Nachzahlung hatten.

Dann ist die Frage, wann die Abrechnung war und ob Sie die Überweisung zurückbuchen können. Dazu muss dann zunächst ein Widerspruch eingelegt werden.

Deshalb neue Runde, neues Glück.

Jetzt Widerspruch gegen die Preissteigerungen ab September 2004 einlegen, Abschläge aus Verbrauch 2004/2005 mit Preis vom Sept. 2004 errechnen, durch die Anzahl der Abschläge teilen und diese Höhe als neue Abschlagshöhe künftig überweisen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline sw333

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« Antwort #6 am: 27. Dezember 2005, 23:05:16 »
ich lege also gegen die Preiserhöhungen seit Preis 2004 Widerspruch ein, mit Wirkung ab September 2004 oder bezieht sich dies aber erst ab dem Zeitpunkt (frühestens heute), ab dem der Widerspruch nach §315 geäussert wird und nur für die derzeitige Rechnungsperiode?! So in etwas korrekt?

Ich muss also die Rechnungsperiode die seit April 2005 läuft anteilig aufsplitten, den Gasverbrauch dann ab heute auf der Bemessungsgrundlage September 2004 berechnen und die Abschläge mit einem 2% Sicherheitsaufschlag überweisen? Sieht auf den ersten Blick kompliziert auf das zu kalkulieren, da die wärmeren Tage im Winter seltener sind - betreffend die Aufsplittung der Rechnungsperiode nach Tagen.

Über eine kleine oder grössere gedankliche Stütze nochmal dankbar.

Danke und Grüße. sw333

Offline Cremer

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« Antwort #7 am: 27. Dezember 2005, 23:11:44 »
@sw333

Sie legen Widerspruch gegen die Preiserhöhungen ab 1.10.2004 ein und akzeptieren nur die Preise vom September 2004.

Da die Abrechnung aber bereits war, bei Guthaben haben sie geloost, da Sie mit Preise vom Sept. 2004 ja ein höheres Guthaben errechnen werden. Der Versorger erstattet dieses aber nicht. Sie wären auf eine Rückforderungsprozess angewiesen, der negativ für Sie verlaufen wird. Alla Fielmannn: Vergessen Sie\'s

Bei einer Nachzahlung können Sie die Übewrweisung zurückbuchen lassen, neu berehcnen und nur diese Differenz zwischen Ihrer Berechnung mit Preisen vom Sept. 2004 zu den geleisteten Abschlägen dann überweisen.

Vergessen Sie die 2% Sicherheitsaufschlag. Den brauchen Sie nicht zu zahlen.
MFG
Gerd Cremer
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