Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?

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khh:

--- Zitat von: stromer51 am 29. November 2013, 17:52:26 ---... erst auf der ersten Abrechnung oder Schlussrechung ... kann man auch noch der erhöhten Rechnung widersprechen.  Da wäre zB im Rechnungswiderspruch Mittteilung - ich habe keine Preiserhöhungsschreiben bekommen. ...
--- Ende Zitat ---

@stromer51,

von solch einer Behauptung sollte man möglichst keinen Gebrauch machen, da kaum vorhersehbar ist, wie ein Gericht das bewertet, wenn der Versorger den Mitteilungsversand belegt. Besonders ist das dann wenig geeignet, wenn die mitgeteilte Preiserhöhung ohnehin unwirksam ist :) (hier mangels Hinweis auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht) und der Widerspruch sich besser dagegen richten kann.

Vorrangiges Thema ist das hier aber ohnehin nicht mehr ;), sondern aktuelles „Problem“ von @martino35 ist ersichtlich die von Almado vorgenommene rechtswidrige Umdeutung des erfolgten Preiswiderspruchs in eine Kündigung und der sich daraus für den Kunden ergebende erhebliche finanzielle Schaden! >:(   

stromer51:
Hallo,

Den erheblichen finanziellen Schaden durch die sofortige Kündigung des Stromliefervertrags bei martino35 seitens der 365 AG  habe ich mal  versucht zu berechnen.
Angenommener Jahresverbrauch : 4000 kWh
ab 11.12.2013 in der Ersatzversorgung  bis zum 31.12.2013
20 Tage Ersatzversorgung macht  ca. 250 kWh  x 0,05 EUR mehr als bei Almado
ergibt einen Mehrbetrag von 12,50 EUR.
Ab 01.01.2014 schließt martino35 einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter.
Der will anstatt 24,25 Cent/kWh  25,99 Cent/kWh  das wären 1,74 Cent mehr.
Vom 01.01.2014 bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit  am 15.05.2014 sind
es 135 Tage . Dafür rechne ich mal mit 1500 kWh.
1500x 0,0174 = 26,10 EUR
Die theoretische Rechnung meinerseits ergibt also einen finanziellen Schaden von
26,10 + 12,50 = 38,60 EUR   bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh/Jahr.

Wenn Martino nicht ab 01.01.2014 bei einem neuen Anbieter abschließt wird sein
Schaden durch den längeren Verbleib in der Ersatzversorgung höher.
Er hat es also selbst in der Hand den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Wunder müssten geschehen, das Almado (365AG) die Abmeldung beim Netzbetreiber
rückgängig macht oder gar Schadenersatz zahlt.

Es stellt sich nun die Frage, gegen die rechtwidrige Kündigung vorzugehen,
mit allem Aufwand der damit verbunden ist, zugleich ungewissen Ausgang
und eventuellen finanziellen Aufwand dafür.
Oder den finanziellen Schaden, der kommen wird und der sich genau berechnen lässt,
wenn dazu die richtigen Daten vorliegen, hinzunehmen.

Das die Preiserhöhung ab 01.01.2014 von 0,99 Cent unwirksam ist  ergibt sich
aus der 5 Tage zu späten Mitteilung per Mail am 24.11.2013.
Desweiteren ist die Preiserhöhungsankündigung nicht fristgerecht als Brief  im Briefkasten
angekommen.
Und sie ist in einer 6 seitigen Infomail versteckt die nur gute Nachrichten erhält.

Ich habe zwei Bekannten geraten nicht gegen die Preiserhöhung vorzugehen, sondern
wie geplant nach 12 Monaten zu kündigen.
Ein weiterer hat die Kündigungsbestätigung  zum 31.12.2013 vorliegen.
Wenn dann die Schlussrechnung kommt  und der Bonus nicht verrechnet  wurde
braucht das die volle Aufmerksamkeit, weil hier ja 25 Prozent versprochen wurden.
Da gibt es sicher noch viel zu berichten. Warten wir es ab.

khh:

--- Zitat von: stromer51 am 01. Dezember 2013, 11:33:56 ---Den erheblichen finanziellen Schaden durch die sofortige Kündigung des Stromliefervertrags bei martino35 seitens der 365 AG  habe ich mal  versucht zu berechnen. ...
Die theoretische Rechnung meinerseits ergibt also einen finanziellen Schaden von 26,10 + 12,50 = 38,60 EUR   bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh/Jahr. ...
--- Ende Zitat ---

Mindestens plus Bonus, was schon zu einem (relativ) erheblichen Schaden führt !  ;)

Augenscheinlich ist, dass Almado hier einen Widerspruchs-Kunden rechtswidrig rausschmeißt, weil man bei diesem Kunden absehen kann, dass „Abzocke“ (ein weiteres Vertragsjahr usw.) wohl nicht laufen wird. Andere Aktionen von Almado, Kunden vor fällig werden eines Bonus loszuwerden, sind bekannt und können hier im Forum nachgelesen werden.  >:(

Ob man den „Abzockverein“ Almado (oder andere ähnlich handelnde Anbieter) mit solch eindeutig rechtswidrigen Machenschaften (oder mit der Missachtung der Schlichtungsstelle Energie e.V.) durchkommen lässt, muss jeder für sich selbst entscheiden.


--- Zitat von: stromer51 am 01. Dezember 2013, 11:33:56 ---... Ich habe zwei Bekannten geraten nicht gegen die Preiserhöhung vorzugehen, sondern wie geplant nach 12 Monaten zu kündigen. ...
--- Ende Zitat ---

Einem „Rat“, nicht sofort gegen eine mitgeteilte Preiserhöhung vorzugehen, ist uneingeschränkt zuzustimmen (andernfalls mögliche Folgen: siehe oben!). Sind in einer (Schluss)rechnung unwirksame Preiserhöhungen enthalten, widerspreche ich dann selbstverständlich und erstelle eine eigene Abrechnung (falls noch innerhalb der Frist von 8 Wochen möglich, kann man dann nötigenfalls auch Lastschriftabbuchungen zurückgeben).

Ansonsten immer, besonders in den letzten 2 - 3 Monaten eines Lieferjahres, den Verbrauch im Auge behalten, damit keine Abschlagsüberzahlungen geleistet werden!

martino35:
Hallo,

aktueller Stand ist, dass sich inzwischen mein Grundversorger bei mir gemeldet  und die Stromlieferung ab 11.12.13 bestätigt hat.

Ich habe Almado bereits vorgestern per Email und per Fax bez. der widerrechtlichen Kündigung widersprochen (cc. an den hausinternen "Kundenanwalt", was aber wohl nichts bringen wird) und aufgefordert,mir bis 04.12.13 zu bestätigen dass mein Stromlieferungsvertrag unverändert fortgeführt wird; andernfalls werde ich unmittelbar darauf am 05.12. einen RA (einen bekannten Almado-Spezialisten in Frankfurt, den ich in meinem Schreiben bereits namentlich benannt habe) beauftragen und gleichzeitig die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Letzteres schon deshalb, damit Almado zusätzliche Kosten entstehen  ;)

Was meinen finanziellen Schaden betrifft, hat khh Recht; dieser ist nämlich gar nicht so klein. Habe ein 6200er Paket mit Belieferungsbeginn 16.05.13 zum derzeitigen Arbeitspreis von 23,26 Cent; kein Grundpreis. Von dem Paket sind derzeit rd. 3200 kwh verbraucht (wir sind ein Großhaushalt); die restlichen 3000 kwh werden bis zum 15.05.14 sicher auch verbraucht. Allein der Bonus aus diesem Vertrag sind schon mal rd. 360 €. Mein Grundversorger will je nach Verbrauchsmenge zwischen 0,22 € und 0,36 € je kwh  (in diesem Fall noch zuz. Stromsteuer und Umsatzsteuer !) , plus Grundgebühr. Und diese Kosten werde ich nötigenfalls, plus die Differenz zum Strompreis eines neuen Anbieters nach der Grundversorgung bis 15.05.14)  einklagen; die Aussichten dürften nicht schlecht sein. Meine Anwalts- und Gerichtskosten zahlt Almado ja dann auch noch, oder ?

Dass Almado tatsächlich meinen Vertrag fortführt glaube ich auch nicht. Würdet ihr an meiner Stelle daher zügig nach einem neuen Anbieter Ausschau halten, oder doch noch abwarten ?

Grüsse
Martin

khh:

--- Zitat von: martino35 am 01. Dezember 2013, 16:20:21 ---... Dass Almado tatsächlich meinen Vertrag fortführt glaube ich auch nicht. Würdet ihr an meiner Stelle
daher zügig nach einem neuen Anbieter Ausschau halten, oder doch noch abwarten ?
--- Ende Zitat ---

Den 04.12. abwarten und dann auch diesbzgl. den beauftragten Anwalt befragen (womöglich besteht eine Schadensminderungspflicht).

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