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Neu-Genosse:
Lieber Didakt, wie kommen Sie darauf, dass die FirstCon das Sonderkündigungsrecht gewürdigt hat? Nicht nur, dass den Herren Kreye anscheinend vollkommen egal war ob es sich zum 1.7.12 noch um Kunden der EGNW handelte, sie haben anschliessend auch diese Leute vor Gericht gezerrt. In zahlreichen Verfahren wurde diesen Kunden bestätigt, dass sie keinen Vertrag mit der FirstCon hatten und darum die FirstCon auch keine Forderungen gegen diese Personen hat.

Möglicherweise können höchstens Forderugen gegen den jeweiligen Grundversorger geltend gemacht werden, der ja nach erfolgter Kündigung beim Vertrags-Versorger nach der Gesetzeslage für die Versorgung zuständig gewesen wäre, es sei denn, es wurde ab dem 1.7. ein Vertrag mit einem neuen gewählten Versorger geschlossen.

Das hat offensichtlich auch die FirstCon verstanden. Dem Vernehmen nach wird seit einiger Zeit gegenüber den Belieferten mit der Gesetzesgrundlage argumentiert, die dem Grundversorger Zahlungsansprüche aus der Grundversorgung ermöglicht. Hier wird wohl auf die Unkenntnis der Energiebezieher gebaut. Wer hat wohl die Informationen, dass diese Regelung nur für Grundversorger gilt, die FirstCon aber eben kein Grundversorger ist sondern Ansprüche nur bei einem Vertragsverhältnis bestehen. Dem geltenden Recht entsprechende Informationen bringen aber wohl kein Geld in die arg gebeutelte Kasse.

Hoffentlich haben die Herren der FirstCon das jetzt auch verstanden. In zweiter Instanz ist denen vor kurzem ins Gebetbuch geschrieben worden, dass auch bei den Belieferten, die nach der Insolvenz der Energen Süd auf wundersame Weise dort gelandet sind, keine Forderungen gegen die "Kunden" entstanden sind, da ja kein Vertrag bestand. Bei den Gerichten scheint sich erfreulicherweise die Auffassung durchzusetzen, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder ich habe einen Vertrag mit einem dann von mir selbst gewählten Versorger oder der Grundversorger (Ersatzversorger) ist für die Belieferung zuständig und hat dann auch den Zahlungsanspruch. Eine Grauzone ist da nicht vorhanden.

Didakt:
Werter Neu-Genosse,

von Ihnen:

--- Zitat ---…wie kommen Sie darauf, dass die FirstCon das Sonderkündigungsrecht gewürdigt hat?

--- Ende Zitat ---

Diese Frage stellt sich mir im Moment nicht! @ masterflok hat ausweislich seiner Angaben hier im Forum Mitte Juni 2012 sein Vertragsverhältnis mit der EGNW form- und fristgerecht gekündigt, indem er von seinem verbrieften Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte.
Ausgehend davon, dass diese Kündigung wirksam (durch Bestätigung der EGNW und einen Liefervertrag mit einem neuen Versorger) zustande kam, ist es mir unbegreiflich, weshalb in dieser Sache die FirstCon noch im Spiel sein will und Forderungen stellt! Für welche Leistungen, frage ich mich!

masterflok:

--- Zitat von: Didakt am 29. November 2013, 17:37:58 ---@ masterflok, sind Sie selbst von diesen Forderungen betroffen

--- Ende Zitat ---
Jap, betroffen, mit drei Abnahmestellen (2x Strom, 1x Gas)


--- Zitat von: Didakt am 29. November 2013, 17:37:58 ---Sollten auch Sie davon berührt sein, dann geben Sie mir ein Rätsel auf, zu dessen Auflösung Sie beitragen sollten.
Gehe ich nicht recht in der Annahme, dass Sie Mitte 2011 Ihren Vertrag/Ihre Verträge mit der EGNW aufgrund des damaligen Sonderkündigungsrechts wirksam gekündigt haben und zu anderen Versorgern gewechselt sind? Damit müssten Sie doch dem ganzen Schlamassel zwischen der EGNW und FirstCon entgangen sein. Was ist dabei denn möglicherweise schief gelaufen?

--- Ende Zitat ---
Sie scheinen da etwas durcheinander zu bringen. Sie meinten sicher Mittel 2012, und ja, zu der Zeit habe ich außerordentlich gekündigt. Aber das war der FirstCon egal (siehe auch Betrag @ Neugenosse), sie hat gnadenlos angemeldet und somit die Anmeldung des neuen Versorgers unterbunden. Erst nach einem tagelangen Streit, telefonisch und via Mail, hat sich die FirstCon erbahmt zum nächst möglichen Termin wieder abzumelden. Der neue Versorger konnte so endlich, wenn auch verspätet, die Belieferung aufnehmen.

Und genau diesen Zeitraum möchte die FirstCon bezahlt haben. Das ganze wurde längst vor dem Amtsgericht ausgeurteilt, rechtskräftig, ohne Zulassung der Berufung, mit dem Ergebnis, dass kein Vertragsverhältnis zustand gekommen ist und sich die FirstCon doch bitte an die EGNW wenden solle.

Soweit so gut, jedoch fängt die FirstCon seit der Insolvenz der EGNW erneut an die Genossen einzuschüchtern. Alle mir bekannten Betroffenen haben exakt das gleiche Schreiben bekommen, völlig unabhängig, ob bereits ausgeurteilt oder nicht.

In sofern ist es wohl legitim, dass ich aufgrund meiner eignenen Erfahrung mit der FirstCon jedem von diesem Unternehmen abrate.

Didakt:
@ masterflok,

richtig, es geht um Ihre Kündigungen Mitte 2012. „2011“ war ein Schreibfehler von mir. In meinem letzten Beitrag erwähnte ich bereits die korrekte Jahreszahl.

Keine Frage: FirstCon ist als Versorger nicht vertrauenswürdig!

Letztendlich haben Sie sich ja trotz erheblicher Schwierigkeiten mit dem Lieferantenwechsel durchgesetzt. Die Behinderung durch FC war gesetzeswidrig. Ich gehe davon aus, dass Sie den Fall auch der Bundesnetzagentur angezeigt haben. Solch „Schwarze Schafe“ gehören auf den Index gesetzt.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich gegen die weiterhin zugehenden rechtsgrundlosen Forderungen zu wehren. Am einfachsten ist es, sie in den Papierkorb zu werfen!  ;)

In diesem Zusammenhang sei noch auf § 20a EnWG und hier insbesondere auf Absatz 4 hingewiesen:

masterflok:

--- Zitat von: Didakt am 01. Dezember 2013, 13:33:49 ---Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich gegen die weiterhin zugehenden rechtsgrundlosen Forderungen zu wehren. Am einfachsten ist es, sie in den Papierkorb zu werfen!  ;)

--- Ende Zitat ---
Genau so verfahren wir aktuell.  ;)

Jedoch lässt das nicht jeden so kalt wie uns. Vor allem wenn ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird. Aber genau darauf spekuliert die FirstCon, dass einige doch noch aufgeben und zahlen. Anders lässt sich zumindest die neuerliche Mahnwelle nicht schlüssig erklären.

EDIT:
Soeben berichtet ein Genosse gestern die 2. Mahnung erhalten zu haben. Man droht ihm mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses und die Abmeldung der Verbrauchsstelle beim Netzbetreiber. Das Skurile, auch dieser jemand war nur wenige Tage im Sommer 2012 in der Belieferung, sprich was genau möchten sie denn beim Netzbetreiber abmelden?  ;D

Übrigens nachfolgend ein Zitat der FirstCon, wieso man damals die Abmeldung verweigert hat:
"Nach intensiver Recherche und anwaltlicher Beratung ist uns klar mitgeteilt worden, dass für alle Strom- und Gasbelieferungen der EGNW-Kunden unzweifelhaft die AGB der EGNW, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der EGNW Gültigkeit hatten, auch für die Fortsetzung der Lieferung durch FirstCon gültig sind.
Diese AGB besagen im Punkt 8, dass die Lieferung 6 Wochen nach Ende der Mitgliedschaft in der EGNW endet. Laut Satzung der EGNW kann die Mitgliedschaft in der EGNW nur mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in 2012 wird also zum 31.12.2013 wirksam. Somit endet die Lieferung am 12.02.2014."

Eigentlich sagt der Punkt 8 nur "Wenn du deine Mitgliedschaft kündigst, dann endet die Energielieferung spätestens 6 Wochen später (weil Mitgliedschaft die Voraussetzung ist, eigentlich logisch)". Die Interpretation der FirstCon ist mehr als kundenfeindlich,  wenn überhaupt legal.  ;)

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