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Auf den für Sie neu berechneten Tarif geben wir Ihnen zwei Jahre volle Preisgarantie auf alle Preisbestandteile.
Aufgrund der Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Auf diesen neuen Preis werden volle 2 Jahre Preisgarantie (bis 31.12.2015) lt. 2-seitigen Mitteilungsschreiben vom 15.11.2013 gegeben.Im Schreiben fett hervorgehoben:ZitatAuf den für Sie neu berechneten Tarif geben wir Ihnen zwei Jahre volle Preisgarantie auf alle Preisbestandteile.
Dem Schreiben beigefügt waren die neuen AGB, die auch online zu finden sind:https://www.die-strommixer.de/files/Strommixer-GmbH_AGB.pdf
Die in den AGB-Klauseln Ziff. 5.3. und 5.4 jeweils verwendete Formulierung "berechtigt" dürfte eine Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel und eventueller Preiserhöhungen bewirken . Fragwürdig ist m.E. auch die in Ziff. 5.5 vorgegebene Frist im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht.
Ziffer 5.4Darüber hinaus ist die Strommixer GmbH & Co. KG, nach Ablauf der auf dem Vertrag hinterlegten Preisgarantie, jederzeit berechtigt die Preise anzupassen. ...
Ich ging automatisch in eine Abwehrstellung, als ich las, dass es sich bei dem Versorger um eine Genossenschaft im Nordwesten handelt, 2001 von Privatpersonen gegründet. Kunden und potentielle Kunden bitte hellwach bleiben! Ein späteres Entsetzen ist nicht ausgeschlossen! Es gibt "leuchtende" Beispiele für die "Geschicklichkeit" dieser Privatleute im hart umkämpften Energiegeschäft.
Und dadurch, dass nicht die Genossenschaft selbst, sondern eine von ihr (möglichweise) kontrollierte GmbH &Co KG, wird die Sache noch intransparenter als sie schonb bei der reinen Genossenschaft war.
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