Hallo NickF95,
nochmals zur aktuellen Verbrauchsprognose des Netzbetreibers:
... Fakt ist:
1. ich habe bei der falschen Stelle angerufen (Stadtwerke AG = Versorger (falsch) / Stadtwerke GmbH = Netzbetreiber (richtig)
2. dort habe ich dann erfahren (müssen), dass diese Prognose hinkommt (aus welchen Gründen auch immer) und auch so weitergegeben wurde. ...
Damit würde ich mich noch nicht zufrieden geben, besonders nicht mit „aus welchen Gründen auch immer“ und mit den Auswirkungen bzgl. der Mehrverbrauchsberechnung durch almado.
Vor dieser Prognose muss doch abgelesen worden sein. Falls wieder geschätzt wurde, dann den aktuellen Zählerstand nehmen. Außerdem aus den bisherigen Verbrauchsabrechnungen den letzten
abgelesenen Zählerstand heraussuchen. Anhand dieser beiden abgelesenen Zählerstände können Sie dann den durchschnittlichen Jahresverbrauch ermitteln (einfache Dreisatzrechnung). Wenn der Durchschnittsverbrauch wesentlich von der Verbrauchsprognose 5019 kWh/Jahr abweicht und nicht durch veränderte/s Verbrauchsverhalten/Verbrauchsgeräte erklärbar ist, dann kann etwas nicht stimmen.
Mit Bezugnahme auf die StromGVV (obwohl die nachstehende Bestimmung einen etwas anderen Sachverhalt regelt
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
) – Auszug:
§ 18 Berechnungsfehler
(1) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Grundversorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.
(2) Ansprüche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
würde ich nochmals den Netzbetreiber kontaktieren und versuchen, für diesen und den vorherigen Abrechnungs-zeitraum eine Verbrauchskorrektur zu erreichen. Wenn das klappt und Sie dann beim Vorversorger eine Nachzahlung leisten müssen, dann dürfte das deutlich billiger werden als die volle Mehrverbrauchsberechnung von almado. Wie gesagt, versuchen würde ich es!