@didakt
Auch wenn sie es mir sicherlich nicht glauben, daran bin ich völlig unschuldig. Allerdings kann ich es nachvollziehen. Jemanden öffentlich mehrerer Straftaten zu bezichtigen ist auch für mich nicht ok, meines Wissens nach sogar strafbar.
@ Didakt
Ich schrieb Ihnen vor geraumer Zeit u.a. ins „Merkbuch“, dass Sie mit Ihren „Sachverhaltsschilderungen“ – „Behauptungen u. Ausführungen“ bisher, die Tatbestandsmäßigkeit des §164 StGB objektiv und subjektiv – Vorsatz / Motiv /Absicht sehr treffend belegen werden. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht von Ihnen missbrauchen lassen, zur Durchsetzung Ihrer ggf. vorhanden zivilrechtlichen Ansprüche.#
Sie schrieben nun kürzlich u.a.:#-
Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
« Antwort #60 am: 09. November 2013, 13:36:35
Zitat @ Didakt:#
’’ ….wegen der pflichtwidrigen Unterlassung der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 rechtsgrundlos und damit gesetzwidrig….#
Die aus diesem Grund Anfang Juli 2013 gegen die Energiegenossenschaft Nordwest eG erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b I Nr. 3 b StGB in Verbindung mit einschlägigen Bestimmungen des HGB ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft aus bestimmten Gründen zunächst abschlägig beschieden worden. Das letzte Wort ist darüber aber noch nicht gesprochen. …#Sie wiederholen und verstärken also Ihre Beschuldigungen wider besseres Wissen- siehe Ermittlungsergebnis StA- und führen aus: #
Es kommt doch einiges zusammen:Verletzung der Buchführungspflicht, Einstellung der Zahlungsverpflichtungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das "Vermögen".(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)#
Die weiteren z.Zt. nicht mehr verfügbaren konkreten Beschuldigungen von Ihnen und „öffentliche Anzeige von Straftaten“ hier im Forum sind wohl nicht „verkannt“ ohne Grund gelöscht, aber durchaus noch abrufbares „Zeugnis“. Ihre Ausführungen: #
„Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)“#
Nach einer für mich zwangsläufig längerfristigen Abwesenheit hier im Forum erinnere ich Sie an § 164 StGB- dieser mögliche Tatbestand hat nichts mit freier Meinungsäußerung im Sinne des GG zu tun und empfehle zu Ihrer „Beruhigung“ diesbezüglich Einsicht in die §§ 78 – 78 c StGB zu nehmen.
Ggf.es mir möglich wird, komme ich gelegentlich auf Sie zurück.#Ps:Ihr Lieblingsphilosoph Friedrich Nietzsche schrieb in einem Stück: "Der Wahrheit dienen wenige in Wahrheit, weil nur wenige den reinen Willen haben gerecht zu sein und selbst von diesen wieder die wenigsten die Kraft, gerecht sein zu können." – denken Sie mal darüber nach.