Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest  (Gelesen 61723 mal)

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Offline Hans Hans

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #30 am: 04. Dezember 2013, 23:46:35 »
@didakt
Auch wenn sie es mir sicherlich nicht glauben, daran bin ich völlig unschuldig. Allerdings kann ich es nachvollziehen. Jemanden öffentlich mehrerer Straftaten zu bezichtigen ist auch für mich nicht ok, meines Wissens nach sogar strafbar.
@ Didakt
Ich schrieb Ihnen vor geraumer Zeit  u.a. ins „Merkbuch“, dass Sie mit Ihren  „Sachverhaltsschilderungen“ – „Behauptungen u. Ausführungen“ bisher, die Tatbestandsmäßigkeit des §164 StGB objektiv und subjektiv – Vorsatz / Motiv /Absicht sehr treffend belegen werden. Die  Staatsanwaltschaft wird sich nicht von Ihnen missbrauchen lassen, zur Durchsetzung Ihrer ggf. vorhanden zivilrechtlichen Ansprüche.#
 
Sie schrieben nun kürzlich u.a.:#-
Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
« Antwort #60 am: 09. November 2013, 13:36:35
Zitat @ Didakt:#
’’ ….wegen der pflichtwidrigen Unterlassung der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 rechtsgrundlos und damit gesetzwidrig….#
Die aus diesem Grund Anfang Juli 2013 gegen die Energiegenossenschaft Nordwest eG erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b I Nr. 3 b StGB in Verbindung mit einschlägigen Bestimmungen des HGB ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft aus bestimmten Gründen zunächst abschlägig beschieden worden. Das letzte Wort ist darüber aber noch nicht gesprochen. …#

Sie wiederholen und verstärken also Ihre Beschuldigungen wider besseres Wissen- siehe Ermittlungsergebnis StA- und führen aus: #
Es kommt doch einiges zusammen:Verletzung der Buchführungspflicht, Einstellung der Zahlungsverpflichtungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das "Vermögen".(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)#

Die weiteren z.Zt. nicht mehr verfügbaren konkreten Beschuldigungen von Ihnen und „öffentliche Anzeige von Straftaten“ hier im Forum sind wohl nicht „verkannt“ ohne Grund gelöscht, aber durchaus noch abrufbares „Zeugnis“. Ihre Ausführungen: #
„Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)“#

Nach einer für mich zwangsläufig längerfristigen Abwesenheit hier im Forum erinnere ich Sie an § 164 StGB- dieser mögliche Tatbestand hat nichts mit freier Meinungsäußerung im Sinne des GG zu tun und empfehle zu Ihrer „Beruhigung“ diesbezüglich Einsicht in die §§ 78 – 78 c StGB zu nehmen.
Ggf.es mir möglich wird, komme ich gelegentlich auf Sie zurück.#Ps:Ihr Lieblingsphilosoph Friedrich Nietzsche schrieb in einem Stück: "Der Wahrheit dienen wenige in Wahrheit, weil nur wenige den reinen Willen haben gerecht zu sein und selbst von diesen wieder die wenigsten die Kraft, gerecht sein zu können." – denken Sie mal darüber nach.


Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #31 am: 05. Dezember 2013, 02:00:14 »
@Energietourist
für die von Ihnen angeführten Vorwürfe a) und b) gegen nach dem 15.6.12 agierende Verantwortliche sind mir keine Anhaltspunkte bekannt. Über Sachverhalte davor wurde auf den vergangenen GV die Mitgliedschaft informiert.
[...]

@Neu-Genosse,

bitte nicht die durch GV-Protokolle und Mitglieder-Briefe belegten Tatsachen schönen oder verdrehen >:( :
In der GV am 15.06.12 wollten der damalige Vorstand und AR-Vorsitzende pflichtgemäß über die Eigenkapital-Situation der EGNW informieren, was aber vollumfänglich nicht möglich war (bspw. hat man auch den Steuerberater nicht zu Wort kommen lassen), weil von der damaligen AR-Mehrheit und dem 'Finanzverantwortlichen' (alle drei nach dem 15.06.12 weiterhin im AR oder VS !) vehement bestritten wurde, dass 50 % des Genossenschaftsvermögens verbraucht sind. Welche der beiden völlig konträren Informationen sollten die in der GV anwesenden Mitglieder denn nehmen, um richtig informiert zu sein? Der weitere Verlauf der GV zeigt jedenfalls eher, dass man wohl der Falsch-Info geglaubt hat. 

Bei dem Mitglieder-Brief vom 23.06.2012, der wieder die Falsch-Info beinhaltete, waren dann alle "nach dem 15.6.12 agierende Verantwortliche" mit im Boot! Die beiläufige Erwähnung in der GV am 13.10.12 (ohne pflichtgemäße vorherige Ankündigung in der GV-Einladung als TOP !), dass die 50% doch unterschritten sind, wird wohl niemand als gesetzeskonforme Information der GV und der Mitglieder verkaufen wollen/können, oder?

Der später angeführte Grund, warum der Jahresabschluss 2012 nicht pflichtgemäß bis Ende Mai 2013, spätestens im Juni, erstellt und der GV vorgelegt werden konnte, klingt m.E. sehr fadenscheinig. Jedenfalls hätte man die rechtzeitige Herausgabe der Unterlagen 2012 und u.a. eine pünktliche (oder mangels Masse auch nicht) Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben ausgeschiedener Mitglieder bewirken können, wenn die strittige Rechnung des vormaligen Steuerberaters (ggf. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) gleich bezahlt worden wäre. Die Höhe des Rechnungsbetrages hätte man dann auch im Nachhinein gerichtlich prüfen lassen können. So hat man das Gefühl, dass der „Grund“ ganz willkommen war, um Zeit zu gewinnen. Und eigenartig ist schon, dass bald nach dem Vorliegen aller Unterlagen 2012 der Insolvenzantrag gestellt wird.

Also mal schön abwarten, wie diese höchst fragwürdigen Vorgänge von zuständiger Seite bezgl. Haftung und womöglich sogar Insolvenzverschleppung bewertet werden!
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2013, 04:58:59 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #32 am: 05. Dezember 2013, 12:48:47 »
... das einzige, was an diesem Laden noch interessiert:
a) gab es Insolvenzverschleppung
b) wurden Gelder veruntreut
c) wenn ja, wer ist dafür verantwortlich.

@ Energietourist,

ein inzwischen bekannter Herr aus der Szene hat gestern ersichtlich bei der Adminin mit Drohgebärden auf sich aufmerksam gemacht und die Löschung der als anrüchig betrachteten Textteile in meinen Beiträgen weiter oben veranlasst. Mich konnte das zwar nicht erschrecken! Ich habe es dennoch großzügig toleriert.

Ihnen könnte evtl. Gleiches ins Haus stehen. Sollten Sie für solche Schreckschüsse empfänglich sein, empfehle ich Ihnen, sogleich Ihren obigen Text zu editieren oder zu löschen. ;)


@ khh,

von Ihnen sachlich auf den Punkt gebracht:
Zitat
Also mal schön abwarten, wie diese höchst fragwürdigen Vorgänge von zuständiger Seite bezgl. Haftung und womöglich sogar Insolvenzverschleppung bewertet werden!
Mit Ihrem Beitrag gehe ich vollkommen d’accord.


Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #33 am: 05. Dezember 2013, 12:55:13 »
@ Hans Hans,

Sie nun schon wieder. Sie kennen doch meine Meinung zu Ihren komisch anmutenden früheren Ausführungen. Daran hat sich auch nach Ihrem neuerlichen Beitrag nichts geändert. Ich sehe keinen Anlass, für eine Antwort darauf meine kostbare Zeit zu verschwenden, weil es Ihnen ja ohnehin an der notwendigen Einsicht in ihre verfehlten Handlungen und denen anderer mangelt.
Also verschonen Sie mich mit Ihren Belästigungen! >:(

Offline Hans Hans

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #34 am: 05. Dezember 2013, 20:24:43 »
@ Hans Hans,
... Sie kennen doch meine Meinung zu Ihren komisch anmutenden früheren Ausführungen. ... Ich sehe keinen Anlass, für eine Antwort ..., weil es Ihnen ja ohnehin an der notwendigen Einsicht in ihre verfehlten Handlungen und denen anderer mangelt.
Also verschonen Sie mich mit Ihren Belästigungen! >:(
@ Didakt –welche verfehlten Handlungen werfen Sie explizit m i r denn vor?
Mir ist schon bewusst, dass ich es mit dem Monopolisten der Intelligenz zu tun habe; doch derart hochgradig hatte ich das nicht eingeschätzt. Es ist schon richtig, ich sollte Sie nicht überstrapazieren. Zur Klarstellung: Ich bin für Nichts verantwortlich, was Sie unterstellen, nur für mich selbst, meine Recherchen und Beurteilungen. Meiner bescheidenen Verantwortung als Mitglied der Geno bin ich nachgekommen.
Damit Sie in vielerlei Hinsicht noch besser werden, sollten Sie sich bei Herrn Prof. Emer. Dr. „Sowas“ auf die Couch begeben, der weis immer mal wieder herauszustellenden Rat, nur manchmal für sich selbst nicht oder zu spät.
Wenn Sie keinen„Stuss“ erzählen, um in Ihrem Jargon zu sprechen, kann es Ihnen jedenfalls nicht schaden - oder vielleicht doch?
Alles Gute für Sie …

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #35 am: 05. Dezember 2013, 21:34:45 »
Off Topic

@ DieAdmin

Verehrte Frau Adminin, die zwei vorstehenden Beiträge sowie der Beitrag von  @ Hans Hans weiter oben unter « Antwort #30 » sind in diesem Thread fehl am Platz.

Ich empfehle deshalb, diese Beiträge unter „Sonstiges“ im Board „Off-Topic“ unter einem neuen Thread mit dem Titel „Schwachsinniges Geschwätz“ einzuordnen.

Ich hoffe auf Ihre Umsetzung und danke Ihnen für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße

Offline Hans Hans

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #36 am: 06. Dezember 2013, 09:54:37 »
@ Die Admin,--# zum Thema Insolvenz der EGNW# War es nicht erst kürzlich, dass gerade @ Didakt in diesem Thread Art. 5 GG ins Feld geführt und dummdreist für sich reklamiert hat, gleichwohl seine schweren Anschuldigungen Straftatbestände erfüllen könnten? #    @ Didakt, von mir aus auch Off Topic! Ihre graduelle Intelligenz in Ihren Beiträgen in diesem Thread, nötigt mir nun doch einen gewissen Respekt ab. H. H.

Offline uli07

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #37 am: 06. Dezember 2013, 13:02:33 »
Es ist immer wieder erstaunlich mit welch unterschiedlichen Intelligenzen man hier zu tun hat. Mal Kindergartengeschwätz mal hoch Wichtig. Damit was anfangen können vielleicht nur eine Handvoll Leser.
Ich glaube es ist besser Sie tauschen Ihre Telefonnummer aus und besprechen sich da, hier versteht wahrscheinlich kaum einer um was es bei Ihren Beiträgen geht.

Gruß  Uli07

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #38 am: 06. Dezember 2013, 15:39:12 »
Auflösung der Genossenschaft als Folge der Insolvenz

Von  Energietourist: « Antwort #25 am: 04. Dezember 2013, 16:16:57 »
Zitat
…sehen sie es doch ein - der Laden ist tot, da erholt sich keiner und niemand mehr.

So ist es, denn

1. Die Genossenschaft kann u. a. aufgelöst werden, durch Beschluss des Registergerichts wegen gesetzwidriger Handlungen oder durch ein Insolvenzverfahren.

2. Die Genossenschaft wird aufgelöst, wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (§ 101 GenG).

3. Die Genossenschaft wird aufgelöst mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 81a GenG).

Nach der Auflösung ist die Genossenschaft von den Vorstandsmitgliedern als Liquidatoren zu liquidieren (§ 83 GenG).
Die Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte, erfüllen die Verpflichtungen der aufgelösten Genossenschaft, ziehen ihre Forderungen ein und setzen ihr Vermögen in Geld um. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können sie auch neue Geschäfte eingehen (§ 88 GenG).
Allerdings: Ist die Genossenschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, so findet eine Liquidation nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.
Die Liquidatoren sind auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen (§ 83 (5) GenG).

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #39 am: 06. Dezember 2013, 16:33:47 »
...Damit was anfangen können vielleicht nur eine Handvoll Leser.

Nein, das stimmt nicht. Auch Sie und die breite Masse der Leser des Forums können und könnten etwas damit anfangen, wenn sie sich nur ein wenig mit der angesprochenen Materie befassten.

Der Einrichtung der EGNW lagen hehre Absichten zugrunde, an denen es nichts herumzumäkeln gibt. Sie sollte für den Verbraucher vornehmlich eine Alternative zu den damaligen Abzocker-Monopolisten auf dem Energiesektor sein.

Neben einigen unglücklichen Umständen und ihren Folgen führten aber vor allem das Missmagement und die Lethargie der Mitglieder zum jetzigen Untergang der Genossenschaft. Einzelheiten dazu sind hier im Forum nachzulesen.

Nach welchen Regeln eine Genossenschaft zu führen ist, können Sie hier in kompakter Form und leicht verständlich nachlesen.

« Letzte Änderung: 06. Dezember 2013, 16:42:18 von Didakt »

Offline unwissende

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #40 am: 08. Dezember 2013, 16:53:27 »
Hallo,

sorry, aber kann mir jemand sagen, wie sich die rechtliche Situation bei so einer Insolvenz verhält? Ich diskutiere gerade mit einer Freundin, die vor einigen Jahren auf Empfehlung eines Bekannten Mitglied geworden ist und nie wieder was damit zu tun hatte. Sie ist aus reiner Bequemlichkeit nie ausgetreten und als sie das jetzt machen wollte stellte Sie fest, dass die EWGN jetzt Pleite ist.

Hat man bei einer Genossenschaft evtl. als Mitglied auch Haftungsprobleme gegenüber offenen Verbindlichkeiten. Gibt es solche? Wer kennt sich aus?

Vielen Dank.

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #41 am: 08. Dezember 2013, 17:42:05 »
@ unwissende

Kurz und bündig:

Die Rechte und Pflichten des Mitglieds der Genossenschaft ergeben sich aus der Satzung und Geschäftsordnung der EGNW (näheres siehe Web-Seite der EGNW) sowie aus dem Genossenschaftsgesetz.

Über die EGNW und ihre Probleme ist hier im Forum viel berichtet und diskutiert worden. Bitte bei Interesse nachlesen.

Die Genossenschaft hat augenscheinlich Liquiditätsprobleme und kann deshalb ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Sie hat deshalb beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat noch am gleichen Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was das bedeutet, können Sie hier http://www.vsh-jur.de/fileadmin/downloads/insolvenz/InsV_FAQ.pdf   nachlesen.

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (§ 2 GenG), auch wenn ihre Satzung eine Nachschusspflicht der Genossen vorsieht. In der Genossenschaftssatzung ist vorzusehen, ob die Mitglieder in der Insolvenz der Genossenschaft zur Befriedigung der Gläubiger „sogenannte“ Nachschüsse an die Insolvenzmasse leisten müssen (§ 6 Nr. 3 GenG).
Gemäß Satzung der EGNW besteht für ihre Mitglieder diesbezüglich keine Nachschusspflicht.

Die Mitglieder können wohl davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluss eröffnet wird. Von der Rückzahlung der Genossenschaftseinlagen oder auch nur eines Teiles davon ist wohl nicht mehr auszugehen!

« Letzte Änderung: 08. Dezember 2013, 17:47:45 von Didakt »

Offline unwissende

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #42 am: 08. Dezember 2013, 19:58:08 »
Hallo,

vielen Dank, das liest sich guuuuut. Wir haben die Satzung rauf und runter gelesen und nach diesem Part gesucht. Habe jetzt allerdings eine neuere Version gefunden in der es ausdrücklich drin steht :) :).

Man weiss ja nicht wie viele Mitglieder die egnw genau hat und wie viele ja noch Mitglieder sind, auch wenn sie bereits gekündigt haben. Meine Freundin hat sich ewig nicht mehr gekümmert und auch nichts mehr vo dem Laden gehört. Schlecht wäre es gewesen, wenn jetzt noch sechstellige Summen auf 10 Mitgliedern zu verteilen gewesen wären... PUH, vielen Dank.

Daran, dass so etwas mal passieren könnte und bei dieser Geschäftsform ein Risiko darstellt, daran hat damals beim Abschluß keiner gedacht.

Viiiieeelen Dank!

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #43 am: 08. Dezember 2013, 20:48:31 »
Man weiss ja nicht wie viele Mitglieder die egnw genau hat und wie viele ja noch Mitglieder sind, auch wenn sie bereits gekündigt haben. Viiiieeelen Dank!

@ unwissende

Die letzte gänzlich unergiebige Generalversammlung fand am 08.06.2013 statt. Dazu wurden insgesamt 2.769 Mitglieder eingeladen. Zu diesem Kreis gehörten naturgemäß auch jene Mitglieder, die bis zum 31.12.2012 ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt hatten, deren Kündigungen jedoch erst mit Ablauf des 31.12.2013 wirksam werden.
Siehe auch hier

Offline masterflok

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #44 am: 10. Dezember 2013, 10:56:35 »
Von der Rückzahlung der Genossenschaftseinlagen oder auch nur eines Teiles davon ist wohl nicht mehr auszugehen!
Und das schließen Sie voraus? Haben Sie etwa Einsicht in die Bücher? Mögen Sie Ihr wissen mit uns teilen?  :)

Soweit mir bekannt ist, wurden bis zum Antrag der Insolvenz sämtliche Forderungen beglichen, sprich man ist nicht im Zahlungsrückstand. Ein Problem ist jedoch viel mehr, dass die eigenen Genossen bei der EGNW mit einer beachtlichen Summe in der Kreide stehen, weil sie die Schlussrechnungen z.B. mit dem gezeichneten Geno-Anteil aufgerechnet haben. Auch wurden mögliche Schadensersatzforderungen aus der Insolvenz der EnergenSüd einseitig geltenden gemacht, obwohl die Höhe noch gar nicht abzusehen ist, geschweige denn geklärt ist, ob die EGNW überhaupt Schadenersatzpflichtig ist (möchte ich nicht bewerten, dass sollen Juristen tun!).

 

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