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Autor Thema: Strompreiserhöhung zum 01.01.14  (Gelesen 5196 mal)

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Strompreiserhöhung zum 01.01.14
« am: 14. November 2013, 12:00:35 »
TEAG erhöht die Strompreise zum 01.01.14 um 0,5 Ct/kWh netto zzgl. MwSt..

Kunden, welche die Ankündigung einer weiteren Preiserhöhung nicht zum Anlass nehmen, den Vertrag zu kündigen und den Lieferanten zu wechseln, sollten schriftlich Widerspruch auch gegen diese einseitige  Preisänderung einlegen.

Bei Kunden, die außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung beliefert werden, fehlt es zumeist an der wirksamen Einbeziehung einer wirksamen Preisänderungsklausel, auf welche sich eine einseitige Preisänderung stützen können muss.

Selbst in der Grundversorgung ist die wirksame gesetzliche Einräumung eines Preisänderungsrechts weiter fraglich, wozu der BGH weiter auf eine Entscheidung des EuGH wartet.

Sollte ein Preisänderungsrecht wirksam eingeräumt sein, setllt sich zudem die Frage nach der Billigkeit der einseitigen Preisänderung (§ 315 BGB). An dieser kann es mangeln, wenn etwa sinkende Strombezugskosten aufgrund gefallener Großhandelspreise nicht umfassend an die Kunden weitergegeben werden.

Bisher gibt es nur die öffentlichen Bekanntgaben der TEAG in der Presse über die Strompreise, die ab 01.01.14 gelten sollen. Eine Erklärung zu den Gründen dieser weiteren Preiserhöhung ist bisher nicht ersichtlich.  Eine Pressemitteilung der TEAG gibt es dazu bisher nicht.

 

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