Zuhause > Heizen
Mieterrecht auf Wärmedämmung ?
egn:
Aber man kann den überwachenden Behörden einen Tipp geben.
Ob man sich da aber als Mieter was Gutes tut das ist fraglich. Denn die Modernisierungskosten können problemlos auf die Miete umgelegt werden. Da hat schon mancher blöd geschaut als er plötzlich die doppelte Miete zahlen durfte und dann zusätzlich noch Nebenkosten in beträchtlicher Höhe.
Man sollte es sich also ganz genau überlegen ob man eine Modernisierung möchte.
bodosparer:
Jaja, Wolfgang, ein Mehrparteienhaus ist's schoin, ich hatte auch schon mal einen genaueren Blick in die Heizkostenverordnung geworfen und einer der Ausnahmetatbestände liegt jedenfalls nicht vor.
Aber danke für den Link zur D.A.S - dort wird meine Meinung jedenfalls hinsichtlich der Nachrüstverpflichtung bestätigt, danach soll es ein Mangel sein, wenn dem nicht gefolgt wird !
Im Allgemeinen kann man wohl nur den Stand verlangen, der den Vorschriften bei der Errichtung bzw. letzten umfassenden Sanierung des Gebäudes entspricht - das Besondere bei der EnEV ist aber gerade, dass sie diese bestimmten Maßnahmen (s. meinen Ausgangsbeitrag) auch für Altgebäude vorschreibt, und wenn der Gesetzgeber das schon jedem Gebäudeeigentümer vorschreibt, warum sollte davon dann nicht auch der Mieter profitieren !?
Und @ktown: So wie ich das verstehe, kann das z.T. sehr wohl sein - so muss der Vermieter z.B. auch nachrüsten, wenn sich aus der bisherigen Ausstattung Gesundheitsgefahren zeigen und das zu Gesetzesänderungen führt. Nicht jede Normänderung schlägt auf den Mietvertrag durch, manche aber schon !
Zn @egn: Da es ja nur um die relativ geringen obligatorischen Maßnahmen geht (oberste Geschossdecke was drauflegen und ein paar Rohre ummanteln, mehr macht die Vermieterin gewiss nicht) werden sich die Kosten sehr in Grenzen halten. Komplett-Dämmung ist ja nicht angesagt - und von den Kosten könnten dann 11% auf die Jahresmiete umgelegt werden, das ist sicher erträglich !
B.
egn:
Also ich als Vermieter würde unter den aktuellen Bedingungen die Chance für eine umfassende Wärmedämmung nutzen. Denn die Modernisierung müsste ich ja nicht selbst bezahlen, sondern die Mieter. Dadurch ergibt sich auch eine erhebliche Wertsteigerung des Objekts.
Genau das werden auch die zu beauftragenden Firmen erzählen. Die Vermieterin wäre blöd wenn sie das nicht machen würde. Eigenkapital braucht sie dazu auch keines, da sich das alles aus der höheren Mieteinnahme finanzieren lässt.
Wolfgang_AW:
Bei umfassenden Wärmedämmmaßnahmen sollte man bei der Umlage auf die Mieter ganz genau hinschauen und Einsicht in die entsprechenden Unterlagen fordern, denn zuvor sind evtl in Anspruch genommene staatliche Förderungen/Zuschüsse (KfW, Landes-und Bundesmittel] herauszurechnen.
Da das ganz erhebliche Beträge sein können - Holzauge sei wachsam.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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