Liebes Forum,
nachfolgend einige Auszüge aus einem MITGAS Antwortschreiben nach Unbilligkeitseinwand:
... Wir bedauern, dass Sie den Unbilligkeitsvorwurf im Zusammenhang mit der Anpassung des Erdgaspreises aufreuchterhalten und damit unterschiedliche Rechtspositionen entstehen. (Bestehen bei einem Widerspruch doch immer, oder?) Die bestehende Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Mitgas basiert auf der \"Verordnung über Allgemeine bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunen (AVBGasV)\". Eine Zahlungsverweigerung (wer verweigert denn hier die Zahlung?) ist damit nur möglich, wenn die Rechnung offensichtliche Fehler enthält und damit ein fehlerhafter Rechnungsbetrag eingefordert wird.
Somit ist aus unserer Sicht (die offenbar eine ander Sicht ist!) der Vorwurf der Unbilligkeit nach §315 BGB nicht haltbar. Ein Anspruch auf eine Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen liegt nicht vor. (was Sie nicht sagen ...) ...
... Zum 01.01.2005 wurden die Abschläge auf Grund der Preisänderung von x auf y Euro erhöht. Da Sie nicht in Einspruch gegangen sind (erst zum x. rückwirkend für den 01.01.2005) und ihre Abschläge nicht gesenkt haben wollten (hoffentlich geht es zukünftig nach unserem Willen ...), haben wir Ihre Abschläge dementsprechend beibehalten. Seit Bekanntgabe der Veröffentlichung der Preisänderung sind zwischenzeitlich mehr als 10 Monate vergangen. Schon aufgrund dieser Frist und auch dem Grunde nach können wir Ihnen diesen Einspruch nicht anerkennen und weisen ihn zurück (hätten Sie Ihn denn anerkannt, wenn wir früher wiedersprochen hätten ...)
... Das Verfahren wegen der Erhöhung der Erdgaspreise für HuK-Kunden und Vollversorgungskunden zum 01. Januar 2005 hat das Bundeskartellamt eingestellt. In seinem Schreiben vom 20. April 2005 teilte uns das Kartellamt unter anderem mit (was haben sie denn noch mitgeteilt?), dass zum 1. Oktober 2005 eine Erhöhung der Gaspreise erfolgen darf, wenn die Erhöhung maximal um den Betrag erfolgt, um den sich die Gasbeschaffungskosten vom 3. zum 4. Quartal 2005 erhöhen. An diese Zusage haben wir uns mit der erfolgten Preisanhebung zum 15. Oktober 2005 gehalten und die erhöhten Bezugskosten im Zeitraum zwischen Februar und September dieses Jahres durch interne Sparmaßnahmen kompensiert. (oder war es vielleicht so, dass das Bundeskartellamt MITGAS keine weiteren Preissteigerungen in diesem Zeitraum erlaubt hat, weil der Preis bereits in der Vergangenheit zu hoch war und nun etwas von dem zu hohen Preis \"abzuschmelzen\" war ...)
Leider wieder das alte Lied, diesmal mit einigen neuen Nuancen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco