Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Zu hohe Abrechnung bei der Swk KL Gas danach Strom abgestellt

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Pfaffianer:
Hallo Mitglieder,

Ich hab folgendes Problem, ich habe immer Gas rausbekommen uns seit dem letzten Jahr soll ich 500€ nachzahlen. Ich habe die Gasabrechnung jetzt von einem RA prüfen lassen und zahle die Beiträge für Gas weiter nur die Abrechnung nicht.

Da die SWK jetzt Strom und Gas zusammen gelegt haben, haben die Idioten mir im gleichen Zug auch den Strom abgestellt obwohl es nur um Gas geht.

Hat jemand auch damit Erfahrung gemacht???

Gruß Pfaffianer

khh:
Eine Sperre des Stromanschlusses wg. Forderungen aus Gaslieferungen ist grundsätzlich unzulässig !

Darüber hinaus gilt:

--- Zitat von: PLUS am 05. November 2013, 10:44:11 ---... ist ... darauf hinzuweisen, dass Sperrandrohungen im Zusammenhang mit dem Preisprotest unzulässigt sind. Verlangen Sie schriftlich eine unverzügliche Rücknahme der Sperrandrohung unter Verweis auf die nachstehende Pressemitteilung mit dem Hinweis, dass Sie sich sonst an die zuständige Kartellbehörde wenden.


--- Zitat ---Sperrandrohung von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig

Beim Bundeskartellamt haben sich zahlreiche Privatverbraucher darüber beschwert, dass Ihnen Energieversorgungsunternehmen drohen, die Strom- bzw. Gaslieferung einzustellen, wenn sie Preiserhöhungen nicht bezahlen.

Böge: "Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist das ein missbräuchliches Verhalten. Die Sperrandrohung der Energieunternehmen ist nur aufgrund der faktischen Monopolstellung der Unternehmen in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet möglich. Bei funktionierendem Wettbewerb hätten Kunden Ausweichmöglichkeiten zu anderen Versorgern und könnten im Fall der Sperrandrohung hiervon Gebrauch machen."

In einem Beschwerdefall hat ein Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung binnen eines Vierteljahres zweimal ausgesprochen. Obwohl das Unternehmen sie letztlich jeweils zurückgenommen hat, hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Böge: "Es ist davon auszugehen, dass viele Bürger, insbesondere ältere und mittellose Menschen von einer solchen Drohung eingeschüchtert sind und zahlen. Durch die Sperrandrohung besteht die Gefahr, dass sich ein marktbeherrschender Versorger die Erfüllung einer Geldforderung sichert, ohne die Billigkeit der Energiepreiserhöhung nachzuweisen. Neben der Einleitung des konkreten Verfahrens gegen ein Unternehmen hat das Bundeskartellamt deshalb alle Energieversorgungsunternehmen in seinem Zuständigkeitsgebiet aufgefordert, eine solche Androhung in Zukunft zu unterlassen. Das Amt hat dabei klargestellt, dass es anderenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wird, das eine Geldbuße bis 1 Mio. € nach sich ziehen kann. "
--- Ende Zitat ---
Pressemitteilung BkartA
--- Ende Zitat ---

berghaus:
Die Pressemitteilung ist wohl etwas alt:
Pressemitteilung BkartA = Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 25.09.2006

Waren das noch Zeiten, als sich das Landeskartellamtes nach dessen Eingreifen persönlich per Telefon bei dem von einer Sperrandrohung Betroffenen erkundigt hat, ob nun alles in Ordnung ist.
(http://forum.energienetz.de/index.php?topic=667.msg2007#msg2007):
Zitat:
".....Des Weiteren rief mich heute das Landeskartellamt persönlich an und erkundigte sich nach dem weiteren Verlauf in meiner Angelegenheit......"

Bei meiner 1. Sperrandrohung der RWE im Jahr 2011 (nach 5 Jahren Widerspruch mit Kürzungen und dem verzweifelten Versuch endlich verklagt zu werden, damit es zu einer gerichtlichen Klärung kommt) leitete das Landeskartellamt meine Beschwerde an das Bundeskartellamt weiter, das u.a. wie folgt antwortete:

"...... Die Frage, ob die von Ihrem Gasversorger angedrohte Versorgungssperre vor dem Hintergrund des § 315 BGB zulässig ist, ist nach hiesiger Auffassung vorrangig auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Ein kartellrechtlicher Ansatzpunkt ist in solchen Fällen in aller Regel nicht gegeben......"

Die Bundesnetzagentur und das Büro für Umweltunrecht des BdE haben nicht mal geantwortet.

Bei der 2. Sperrandrohung (bis hin zu einem gelben Zettel des Inkassobüros der RWE) im Frühjahr 2013 gab es auch vom Kartellamt keine Antwort mehr.

Die 3. Sperrandrohung kam sogar während des schon laufenden Gerichtsverfahrens, das nun endlich vom Versorger angestrengt worden ist. Die Sperre konnte anwaltlich auf Eis gelegt werden.

Dabei hatte ich immer betont, daß ich zahlen will (und kann), wenn die Fragen der Zulässigkeit der Preisanpassungen und die Wirksamkeit der Kündigungen gerichtlich geklärt sind.

berghaus 17.11.13


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