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Autor Thema: AGB  (Gelesen 12072 mal)

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Offline Altläner

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AGB
« am: 05. November 2013, 21:08:59 »
Hallo ,

brauche einen Rat. Habe am 01.07.2013 einen Stromvertrag über  1 Jahr mit 123energie abgeschlossen, indem u.a.folgende AGB drin steht. Meine Frage nun ist diese Klausel gültig oder ist sie unter Umständen ungültig.

Die Klausel lautet:
8.7 Die Preisgarantie bezieht sich weiterhin nicht auf Änderungen der Umsatz- und/oder Stromsteuer,
der EEG-Umlage, der KWK-Umlage. Die PFALZWERKE werden Erhöhungen oder Senkungen
der Umsatz- und/oder Stromsteuer, der EEG-Umlage, KWK-Umlage sowie der ggf. nach Ziffer 8.6
neu eingeführten Steuern, Abgaben und/oder Umlagen während der gesamten Vertragslaufzeit
ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden unmittelbar an den Kunden weitergeben


Offline khh

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Re: AGB
« Antwort #1 am: 05. November 2013, 22:07:41 »
... ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden unmittelbar an den Kunden weitergeben.

Bereits aufgrund des "ohne Ankündigung" und ohne eine Festlegung inhaltlich der AGB, dass gleichzeitig mit der Ankündigung ein Hinweis auf das unabdingbare Sonderkündigungsrecht erfolgt, dürfte diese AGB-Klausel unwirksam sein. Allerdings bedarf es einer sachkundigen Prüfung der gesamten AGB-Preisänderungsklausel.

Vielleicht mal die Suchfunktion verwenden, das Thema wurde hier  - bspw. unter Grundsatzfragen -  in den letzten Monaten bereits x-mal umfänglich abgehandelt.
« Letzte Änderung: 05. November 2013, 22:25:42 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Altläner

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Re: AGB
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2013, 14:00:56 »
Ist dieses jetzt eine Preiserhöhung durch Zusendung eines Newsletters????



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      Sehr geehrter Herr

das Jahr 2013 neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie sich für 123energie entschieden haben und würden uns freuen, wenn wir Sie auch in Zukunft mit günstiger Energie versorgen dürfen.

Für zufriedene Kunden haben wir außerdem noch eine attraktive Nikolausüberraschung: Als kleines Dankeschön verlosen wir unter allen Kunden, die uns bis zum 15. Januar 2014 weiterempfehlen, ein Apple iPad mini Wifi+Cellular 16GB. Übrigens: Zusätzlich für jede Weiterempfehlung 20 Euro (brutto) Prämie sichern.

Darüber hinaus lesen Sie in diesem Newsletter, dass 123energie bei einem bundesweiten Gasanbieter-Test den 2. Platz belegt hat und unsere Gastarife mitterweile von rund 15 Millionen Haushalten bezogen werden können.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit!

Ihr Joachim Schädler
Leiter Privat- und Gewerbekunden

1·2·3 Themen
Höhere Prämie sichern und zusätzlich iPad mini gewinnen!

Platz zwei für 123energie in großer Gasanbieter-Studie

123energie weitet Gasversorgung um weitere 39 Netzgebiete aus

Auswirkung von Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis

SEPA: Einheitlicher Überweisungsstandard in Europa

Feedback

      
Höhere Prämie sichern und zusätzlich iPad mini gewinnen!

Dass 123energie durch dauerhaft günstige Preise und eine faire Tarifstruktur erfolgreich ist, beweist die wachsende Zahl an Strom- und Gaskunden. Für zufriedene Kunden lohnt sich eine Empfehlung an Freunde, Familie oder Bekannte nun umso mehr: Unter allen, die im Aktionszeitraum einen Kunden für 123energie geworben haben, verlosen wir ein Apple iPad mini WiFi + Cellular 16 GB in schwarz. Es zeichnet sich aus durch ein fantastisches Display, einen leistungsstarken A5 Chip, FaceTime HD Kamera, iSight Kamera mit 1080p HD Videoaufnahme und einen schnellen Zugriff auf mobile Daten. Das iPad mini ist damit durch und durch ein iPad – allerdings im tragbaren und in eine Hand passenden Mini-Format.

Die Aktion läuft bis zum 15.01.2014. Mit jedem Vertragsabschluss können Sie gewinnen – einfach das Formular auf unserer Website ausfüllen und Ihre Empfehlungen direkt an Freunde, Familie oder Bekannte senden. Sobald sich der Empfänger bei 123energie anmeldet, nehmen Sie am Gewinnspiel teil und erhalten anstatt 15 Euro sogar 20 Euro brutto Kundenprämie. Viel Erfolg!

 

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Platz zwei für 123energie in großer Gasanbieter-Studie

123energie ist mit seinen Gasprodukten zweitbester überregionaler Gasanbieter im Gesamtergebnis. Dies hat die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) in Kooperation mit dem Nachrichtensender N24 vor Kurzem ermittelt. Bei der durchgeführten Studie analysierte und verglich das unabhängige Marktforschungsunternehmen überregional aktive Gasversorger hinsichtlich der Aspekte Vertragskonditionen, Preise, Servicequalität, Angebotsspektrum und Internetauftritt.

Gutes Zeugnis für günstige Tarife und guten Service
Das Ergebnis für 123energie kann sich sehen lassen: 123energie belegt Platz 2 unter rund 50 Gasanbietern. Insgesamt testete die Berliner Gesellschaft 42 überwiegend national aktive Gas- und Ökogasanbieter sowie die Grundversorger in den sieben größten deutschen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Weiteres Fazit der Untersuchung: In allen Regionen Deutschlands sind infolge eines Anbieterwechsels je Haushalt Einsparungen von mindestens 20 Prozent der Energiekosten für Gas möglich.
 

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123energie weitet Gasversorgung um weitere 39 Netzgebiete aus

Die Erfolgsgeschichte von 123gas setzt sich fort: Mittlerweile haben wir die Gasversorgung um weitere 39 Netzgebiete im gesamten Bundesgebiet ausgeweitet. Damit können rund eine Million weitere Haushalte und Gewerbebetriebe von unseren günstigen Gasprodukten profitieren. Künftig sind die Gasprodukte von 123energie im Süden Deutschlands beispielsweise auch in Villingen-Schwenningen, Konstanz, Esslingen, Sindelfingen und in Passau erhältlich. In Schleswig-Holstein kommen die Orte Winsen, Norderstedt, Ahrensburg, Pinneberg und Rotenburg dazu. Zudem können die Einwohner von Merseburg, Brandenburg, Bernau und Greifswald nun auch von unseren günstigen Gastarifen profitieren.

Sie wollen wissen, ob wir Ihren Haushalt auch mit günstigem Gas von 123energie versorgen können? Dann geben Sie doch einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein. Dann erfahren Sie auch, wie viel Energiekosten Sie mit 123energie einsparen.
 

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Auswirkung von Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis

Auch im Jahr 2014 wird wieder eine Anpassung der staatlichen Abgaben und Umlagen erfolgen. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die Entwicklung der Beträge im Vergleich zum Vorjahr 2013. Die entstandene Differenz schlägt sich im Arbeitspreis mit 0,937 ct./kWh (brutto) nieder:

Übersicht über alle derzeit erhobenen staatlichen Steuern, Umlagen und Abgaben. Für eine vergrößerte Ansicht, klicken Sie bitte auf die Grafik.
 
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SEPA: Einheitlicher Überweisungsstandard in Europa

Derzeit gibt es im Euro-Raum noch unterschiedliche Bankleitzahlensysteme und Überweisungsprozesse. Doch dies wird sich für alle Kontoinhaber ab 1. Februar 2014 gesetzlich ändern. Künftig gelten für bargeldlose Transaktionen, wie etwa Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, in der Euro-Region einheitliche Standards. Dieser gemeinsame Zahlungsverkehrsraum wird SEPA (=Single Euro Payment Area) genannt. Die wichtigste Änderung: Nationale Kontonummern und Bankleitzahlen verlieren ihre Bedeutung, da sie auf die internationalen Kennziffern IBAN und BIC umgestellt werden. Beide Ziffernfolgen sind bereits jetzt auf dem Kontoauszug des eigenen Girokontos abgedruckt oder beim Online-Banking unter den Kontodetails zu finden.

123energie bereitet die Einführung des gesetzlich geforderten SEPA Verfahrens im eigenen Datensystem seit Längerem vor, damit der Übergang für unsere Kunden ab Februar 2014 reibungslos funktioniert. Weitere Informationen finden Sie hier.
 

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Dr. Werner Hitschler

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Offline Didakt

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Re: AGB
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2013, 20:22:38 »
@ Altläner

von Ihnen:
Zitat
Ist dieses jetzt eine Preiserhöhung durch Zusendung eines Newsletters?

Gemeint ist doch wohl, ob der Hinweis in diesem Pamphlet ("Auswirkung von Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis") eine anzuerkennende Preiserhöhungsmitteilung ist?
Sie ist unüblich, in jedem Fall aber auch unwirksam! Es fehlt der gleichzeitig mit der Ankündigung unabdingbare Hinweis auf das Ihnen zustehende gesetzliche Sonderkündigungsrecht des § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG.

Im Übrigen hat der User @ khh zu dieser Thematik doch schon alles Notwendige gesagt.

Zitat
Probleme bei der Darstellung? Zur Online-Ansicht
Unverständlich, was damit gemeint ist! ;D

Weshalb stellen Sie denn den übrigen überflüssigen "Mist" hier ein? >:(


« Letzte Änderung: 06. Dezember 2013, 20:25:54 von Didakt »

 

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