Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Einschalten der Schlichtungsstelle - was ist zu beachten?

<< < (2/2)

blueeye:
Genau genommen habe ich in immergrün geschrieben, dass ich der Kündigung noch immer widerspreche.
Da sie aber nicht bereit sind, von der Kündigung abzusehen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden und bitte daher um schnelle Bearbeitung der Schlussrechnung.
Ich habe das so verstanden, dass man sich erst nach Erstellung der Schlussrechnung an die Schlichtungsstelle wenden kann.
Stimmt das so nicht?

Bzw wie hätte ich mich besser verhalten sollen und wie soll ich mich nun verhalten??

Gruß, Blueeye

Stromfraß:
Wenn es darum geht, gegen die Kündigung vorzugehen, ist es nicht erforderlich, auf die Schlussrechnung zu warten.
Immergrün hat ja klar geschrieben, dass sie auf der Kündigung beharren.

Es macht aber -so sehe ich es jedenfalls- wenig Sinn, dagegen vorzugehen.
Das eigentliche Problem werden die Kosten sein und da muss zunächst die Schlussrechnung abgewartet werden.
Dann wird sich zeigen, was konkret in die Beschwerde an die Schlichtungsstelle hineinkommt.

PS: nach dem Lesen in dem anderen Thread wird es wohl sinnvoller sein, einen Anwalt einzuschalten.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln