In den von PLUS genannten Dokumenten findet sich auch ein Satz, wie mit zu hohen Abschlagszahlungen zu verfahren ist:
(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.
Mein vorhergehender Versorger nannte mir eine Überweisungsfrist für die Auszahlung des Guthabens von 30 Tagen.
"Unverzüglich" heißt aber im Juristendeutsch "ohne schuldhaftes Zögern" und das können nun nicht 30 Tage sein.
Als ich dagegen vorgehen wollte, kam 2 Tage nach Ankündigung bereits die Gutschrift.
Streng genommen ging es allerdings nicht um zu hohe Abschlagszahlungen, sondern um die verbeibende Bonuszahlung.