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Flüssiggas-Lieferabkommen + Überlassungsvertrag Flüssiggasbehälter ?

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oiboddl2:

--- Zitat von: paulespupenspieler am 04. Oktober 2013, 10:57:20 ---es ist in dem Vetrag folgendes vereinbart :

unter A : Lieferabkommen Flüssiggas 
sowie
unter B Vertrag zur Überlassung eines Flüssiggasbehälters / Serviceleistung .

Art der Überlassung  ist Kauf  angekreuzt für 1508€   sowie  die Serviceleistung jedes Jahr mit um die 100€

jetzt steht bei Vertragsteil A Dauer der Vereinbarung  ab Unterzeichnungsdatum  -  hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn er nicht dre Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

würde ja heissen ich kann nur den liefervertrag jederzeit kündigen  mit einhaltung der Frist

Tank sollte ja mein Eigentum sein wenn ich das Vetraglich richtig sehe da ja nichts von miete oder einmalmiete  sonder Kauf angekreuzt ist

was mir aber noch kopfzerbrechen macht ist die serviceleistung

da habe ich ja in 10 jahren um 1000 euro bezahlt ??

ist die serviceleistung denn überhaupt notwenig ?

oder die am besten auch gleich kündigen ?

oder warten bis die 10 jahre rum sind falls was ist und zahlen die dann nen neuen tank oder das abdichten oder was auch immer sein könnte ?

--- Ende Zitat ---

So wie ich die Vertragswerke der Firma gesehen habe, sind das doch immer zwei unterschiedliche Formularbögen. Einmal für den Tank ("Überlassungsvertrag Flüssiggasbehälter") und einmal für den Liefervertrag ("Flüssiggas-Lieferabkommen").

Das beim Tank "Kauf" angekreuzt ist, halte ich persönlich schon mal für eine gute Sache, immerhin ist nicht "Miete inkl. Serviceleistungen" oder "Einmalmiete" angekreuzt; oder? Die Serviceleistung beinhaltet meiner Meinung nach Wartung und Durchführung der Prüfungen.
 
Beim Thema "Dauer der Flüssiggasbehälterüberlassung" (im Formular zum Tank! nicht zum Lieferabkommen!) müsste doch eigentlich noch ein Zusatz in Klammern "(gilt nicht bei Kauf)" stehen. Wenn oben also "Kauf" angekreuzt ist, wieso ist dann hier etwas eingetragen?!? Oder sind die Eintragungen beim Liefervertrag???

Vielleicht weichen da meine Erinnerungen an die Formulare der Firma von denen ab, die es vielleicht vorher oder nachher gegeben hat?

Ich persönlich würde einfach mal freundlich (!) (schriftlich!) bei der Firma anfragen, ob man im Falle von fristgerechten Kündigungen von Lieferabkommen und (!) Serviceleistung Eigentümer des Tanks ist und bleibt und ob man danach bei jedem Lieferanten ohne Einschränkung tanken kann. Habe im Gegensatz zu anderen Anbietern, die betroffene Firma als eine Firma erlebt, die ehrlich antwortet und mit offenen Karten spielt.

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