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Autor Thema: Stadtwerke kündigen Stromlieferverträge nach BGH- Urteil  (Gelesen 6596 mal)

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Stadtwerke kündigen Stromlieferverträge nach BGH- Urteil
« am: 02. Oktober 2013, 15:27:29 »
Stadtwerke kündigen Sonder- Stromlieferverträge nach Urteil des BGH v. 31.07.13 Az. VIII ZR 162/09:

http://muehlhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Kunden-fuehlen-sich-von-Stadtwerken-zu-neuen-Stromvertraegen-gedraengt-483228951

Zitat
Auslöser, weshalb die Stadtwerke Mühlhausen in dieser Woche an zwei Drittel ihrer Kundschaft neue Stromverträge geschickt haben, sind Veränderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Informationsschreiben nennt zwar nur knapp und recht unpräzise "veränderte rechtliche Rahmenbedingungen". Aber nach Auskunft von Regine Gierse gehen die Veränderungen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zurück, der im Juli beim Energieversorger RWE verwendete Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt hatte. Das hat Auswirkungen für alle Energieversorger. Also wurden diese Klauseln jetzt unter Punkt 3 "Strompreis und Preisanpassung" auch in den AGB der Stadtwerke Mühlhausen neu formuliert. Zugleich verbinde man den neuen Stromvertrag mit der Einwilligung in das neue Abbuchungsverfahren (SEPA), das ab 2014 gilt. Daraus habe man laut Regine Gierse ein Gesamtpaket geschnürt. Die kaufmännische Geschäftsführerin räumt dabei ein, dass der Neuvertrag manchen verwirren könnte, da der zugleich auch für Geschäfts- und Neukunden abgefasst sei. Aber auch so hatte man mit einem enormen Informationsbedarf in den Räumen des Unternehmens an der Windeberger Landstraße gerechnet. Nicht betroffen von den Neuverträgen ist das eine Drittel der Kundschaft, das laut Gierse über die Grundversorgung mit Strom beliefert wird.


 

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