Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
albatros:
Hallo an alle standhaften Gaspreisverweigerer,
ich habe mit großem Interesse die vielen nützlichen Beiträge in Eurem Forum gelesen und freue mich, daß ich nicht alleine bin ... :wink:
Ich habe ebenfalls schon die vielen \"netten\" Schreiben der Stadtwerke erhalten, angefangen von dem Erhöhungsschreiben über die Lachnummer mit den Gutachten bis hin zur Mahngebühr und der Sperrandrohung. Umgekehrt habe ich vom Widerspruch bis zum Hausverbot und der Schutzschrift entsprechend vorgebeugt. Nachdem die SWM die Sperrandrohung nicht zurückgenommen haben und nun gar nicht mehr mit mir kommunzieren will, werde ich jetzt wohl eine einstweilige Verfügung beantragen. Die nächste Gaspreiserhöhung wird dann wohl mit gestiegenen Verwaltungskosten begründet :P
Ich bin noch auf der Suche nach Mitstreitern um im Fall der Fälle eine Sammelklage gegen die SWM anzustrengen. Ich stehe bereits mit H. Waldeyer-Hartz (Klage gegen den Gasversorger in Heilbronn) in Verbindung. Er würde uns ggf. bei solch einer Klage unterstützen. Gibt es evt. schon andere Gruppen mit ähnlichen Absichten? Bitte meldet Euch bei Interesse einfach bei mir.
Cremer:
@albatros,
Lesen Sie bitte hier im Forum die Threads der vergangen 3 Wochen, ist viel Arbeit, bringt aber viel Information, sowie die Fragen und Antworten auf den energienetz.de Seiten.
Von einer Klage/einstweilige Verfügung rate ich dringend ab. Lesen Sie die Meinung von H. Fricke und Graf Koks hierzu.
Lesen Sie die Urteile des letzten Jahres. Alle von Kunden angestrengten Verfahrten sind \"in die Hose\" gegangen. Hier muss man einfach \"sattelfest\" sein. Siehe Koblenz, Euskirchen etc.
Der bessere Weg ist, Widerspruch, Kürzen der Abschläge, danach die eigene Rechnung auf Basis der Preise für Strom und Gas September 2004 erstellen und dann abwarten.
albatros:
@ H. Cremer:
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Ich habe natürlich schon viel im Forum gestöbert, bin aber vielleicht noch nicht auf die entsprechenden Beiträge gestossen. Mir ist leider nicht ganz klar, warum Sie von einer einstweiligen Verfügung abraten? Immerhin hat der Gasversorger die (wenn auch indirekte) Sperrandrohung trotz Fristsetzung nicht zurückgenommen. Theoretisch könnte er diese also ab April versuchen umzusetzen. Wann wäre also der \"richtige\" Zeitpunkt für eine einstweilige Verfügung?
Laut einiger Beiträge im Forum hat das Landeskartellamt den SWM auferlegt diese Sperrandrohungen durch persönliche Schreiben oder einer öffentlichen Ankündigung zurückzunehmen. Dies ist meines Wissen nicht geschehen (zumindest habe ich keine entsprechende Post bekommen).
Cremer:
@albatros
m.E. ist es keine konkrete Sperrandrohung.
Es ist dann noch Zeit Hausverbot zu erteilen und eine Schutzschrift am Amtsgericht zu hinterlegen.
Nach meine Einschätzung wird zur Zeit nicht viel passieren.
RR-E-ft:
Kundenfreundlichkeit der SWM:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/85/71014/
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