Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
Elch:
--- Zitat von: \"superhaase\" ---Hallo baj,
ja, die Gutachten sind bekannt,
nein, die Gutachten reichen nicht aus, sind fürn Arsch... :twisted:
Selbst in den Gutachten steht, dass die Beurteilung des Gasgesamtpreises und der Billigkeit des Gaspreises nicht Gegenstand des Gutachtens ist. Das sagt alles!
Die SWM müssten die gesamte Kalkulation nachvollziehbar offenlegen, haben sie nicht gemacht. Nach §315 wird im Zweifelsfall die Billigkeit durch Urteil bestimmt, also vor Gericht. Warum geht die SWM nicht vor Gericht, um einmal (ein Präzedenzfall würde zur Überzeugung ja genügen) die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigen zu lassen und dann ein für allemal Ruhe vor den Protestlern zu haben? Na? Klingelts? Antwort ist evident! :idea:
Vor allem ist zu bedenken, dass die SWM an der Erdgas Südbayern massiv beteiligt ist, und deren Zwischenhandelspreise schon nicht der Billigkeit entsprechen. Ich denke, dass die SWM den Gewinn am Gasgeschäft dorthin verschiebt, um dann solche lächerlichen Gutachten präsentieren zu können. Es ist also eigentlich auch eine Kalkulationsoffenlegung der Erdgas Südbayern erforderlich, bzw. die SWM hätte selbst die Unbilligkeit der Gaspreise der Erdgas Südbayern zu rügen und dagegen vorzugehen.
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, und nur die Gaspreise der SWM seit 2004 mit den Gasimportpreisen (sog. Grenzübertrittspreise) laut statistischem Bundesamt verglichen. Ergebnis: Die Importpreise stiegen um ca. 0,34 ct/kWh, und die SWM-Gaspreise im gleichen Zeitraum um 1,79 ct/kWh. Die Förderung des Gases u.a. in Russland und der Transport über tausende von Kilometern ergibt einen Gasimportpreis von derzeit irgendwo bei 1,4 ct/kWh. Die Weiterverteilung in Deutschland bis zum Endkunden in München macht daraus dann 5,5 ct/kWh (alles netto versteht sich). Das ist nicht nachvollziehbar. Wo das Geld hängen bleibt, darf geraten werden (EON-Ruhrgas, Erdgas Südbayern, SWM. sonst noch wer?).
ciao,
sh
--- Ende Zitat ---
Ich glaube Du hast die ESB (Erdgas Südbayern) mit der Bayerngas GmbH verwechselt. Die Baerngas ist Vorlieferanat für die ESB, SWM, SW Landshut, SW Augsburg uvm.
superhaase:
--- Zitat von: \"Elch\" ---Ich glaube Du hast die ESB (Erdgas Südbayern) mit der Bayerngas GmbH verwechselt. Die Baerngas ist Vorlieferanat für die ESB, SWM, SW Landshut, SW Augsburg uvm.
--- Ende Zitat ---
Dat kann sein, sorry....
kplaczek:
Hallo in die Runde,
nach umfangreichem Schriftwechsel ist es mir nunmehr gelungen, dass SWM meine Zahlungen den entsprechenden offenen Posten (Jahresrechnungen und den einzelnen angeforderten Abschlägen) zugeordnet hat. Auch sind die bisher belasteten Mahngebühren von SWM storniert worden (wenn Nachweis der Angemessenheit nicht erbracht wird, ist auch die Forderung der SWM nicht fällig, so dass Mahngebühren nicht anfallen können).
Die Sammelklage ist am 18.09.2006 beim Landgericht München eingegangen. Erster Termin wird am 08.02.2007 sein.
Ihr solltet weiterhin hartnäckig sein und entsprechend den hier im Forum hinterlegten Rechtshinweisen und Musterbriefen - sowohl hinsichtlich der Preiserhöhungen, Jahresrechnungen, angeforderten Abschlägen, Verrechnung von geleisteten Zahlungen, Mahngebühren und Drohungen der SWM - tätig werden.
Evtl. sollte der Versuch unternommen werden, sich der Sammelklage anzuschließen.
Mona:
Ich hatte meine Jahresrechnung im Mai bekommen. Natürlich hab ich nur nach den alten Preis bezahlt.
Jetzt muß man ja monatlich die Abschläge zahlen. Ich bekam dann eine Mahnung nach ca. 3 Monaten nach meiner Jahresrechnung. Zuerst dachte ich, die haben meine laufenden Abschläge nicht richtig verbucht und denen geschrieben die solln doch mal detailiert eine Aufstellung machen. Die haben einfach die laufenden Abschläge mit der alten Forderung verrechnet und meinten in der Sache wäre schon genug geschrieben und sie schreiben mir hierzu nix mehr.
Nach dieser Mahnung hab ich jetzt nix mehr gehört, ist jetzt auch fast wieder 3 Monate her. Bei meinen Überweisungen gebe ich immer den Monat an, für welchen Zeitraum meine Abschlagszahlung gilt.
Jetzt warte ich einfach mal ab. Die Klage ist ja eingereicht, ich wollte zwar auch daran Teilnehmen und hatte mich "beworben", aber es wurden ja von 300 Interessenten nur 140 ausgesucht, weil wohl die Sichtung der einzelnen Fälle recht zeitaufwendig ist.
@ Superhaase
Ich denke allen, die aktiv an der Sammelklage jetzt teilnehmen ist es vermutlich untersagt, Informationen darüber auszutauschen.
Ich schau in regelmäßigen Abständen auf www.gaspreisrebellen.de
wobei die Seite wohl nicht so aktuell ist; dass die Verhandlung schon einen Termin bekommen hat, steht nämlich nicht drinnen
Ist dieser Termin öffentlich?
Gruß
Mona
kplaczek:
Die Sammelklage ist am 18.09.2006 beim Landgericht München eingegangen. Erster Termin wird am 08.02.2007 sein. Es handelt sich um einen Gütetermin, beim Scheitern erfolgt eine Verhandlung. Thema ist die Unangemessenheit der Gaspreise der SWM.
Was die Verrechnung der geleisteten Zahlungen mit den ältesten Einbehaltungen anbelangt, hartnäckig bleiben und schreiben, schreiben, schreiben..., auf die Rechtsgrundlagen verweisen. Hinweise hier im Forum können als Hilfe dienen.
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