Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
superhaase:
@kplaczek:
Diese Drohungen der SWM sind doch nur heiße Luft.
Um gegenüber einem §315-Einwender den Zahlungsanspruch durchzusetzen, müsste erst vor Gericht ein billiger Preis bestimmt werden. Vorher besteht überhaupt kein Zahlungsanspruch!
Dazu müsste die SWM die Kalkulation offenlegen und dann evtl. klagen. Es ist momentan nicht zu erkennen, dass die SWM dies vorhat. Oder kennt jemand einen Fall, bei dem die SWM schon einen Verbraucher verklagt hat?
Cool bleiben :cool:
ciao,
sh
cun:
@superhase
--- Zitat von: \"superhaase\" ---also die 660 € ist die Rückzahlung nach Abzug der alten Forderungen (Mahngebühren und Rechnungsbetrag)?
Na dann würde ich mal abwarten, bzw. Nachfragen, wann denn das Geld kommen soll. Hat die SWM eine Kontonummer von Dir?
--- Ende Zitat ---
Habe die Abrechnung geprüft. Die Mahngebühren für 2006 (25,-Euro) sind verrechnet worden, die ausstehenden 660 Euro nicht überwiesen. Weitere Forderungen sind nicht offen. Bankkonto ist zwar bekannt, aber unten in der Rechnung steht, daß ich eine angeben soll, sonst wird das Geld mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Danke für den Tip. Dann schreibe ich einfach nochmal.
Auf Grund der Umstellung habe ich für 2 Monate den alten zu hohen Abschlag weitergezahlt. Kann ich den zuviel bezahlten Abschlag verrechnen innerhalb der Abrechnungsperiode?
Der neue Abschlag ist aufs Jahr gerechnet ca. 100 Euro höher als der Verbrauch (MWST schon mitgerechnet) ohnen die Verbrauchsprognose offenzulegen. Kann ich den Abschlag auf Basis des letztjährigen Verbrauchs kürzen? Die Vermieter haben eine moderne Brennwertanlage eingebaut, deshalb wird der Verbrauch eher sinken.
superhaase:
@cun:
Ich würde erst den hohen Abschlag weiter zahlen, bis Dein Geld gekommen ist. Wenn Du vorher kürzt, verrechnen die das gleich wieder mit Deiner Rückzahlung.
Wenns Geld da ist, dann berechne einen neuen Abschlag (alles brutto natürlich):
(vorrauss. Jahressumme - bisher geleistete Abschläge) / (restl. Abschlagstermine + 1)
Diese Berechnung den SWM schriftl. mitteilen.
Dabei kannst Du vielleicht schon Deinen Verbrauch hochrechnen und der SWM mitteilen, warum Du heuer weniger verbrauchen wirst.
Es empfiehlt sich, vor dem letzten Abschlag nochmal zu kontrollieren, ob Du mit diesem nicht in die Überzahlung kommst.
ciao,
sh
bärlicom:
--- Zitat von: \"kplaczek\" ---Hallo in die Runde,
nachdem ich einige Zeit keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen von den SWM erhalten habe, werden nunmehr wieder die offenen Forderungen/einbehaltenen Beträge unter Beifügung eines Kontoauszuges angemahnt.
Hierbei mußte ich abermals feststellen - obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt einer Verrechnung meiner Zahlungen mit einbehaltenen Beträgen widersprochen habe und die von mir geleisteten Zahlungen/Abschlagszahlungen genau bestimmt waren -, dass die von mir geleisteten Zahlungen mit den ältesten Forderungen und mit Mahngebühren von SWM verrechnet worden sind.
Abermals habe ich SWM schriftlich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen, die von den beiden letzten Jahresabrechnungen einbehaltenen Beträge aufgeschlüsselt, die von mir gekürzt geleisteten Abschlagszahlungen beziffert und darauf hingewiesen, dass die belasteten Mahngebühren zu stornieren seien, da wegen des fehlenden Nachweises der Angemessenheit der berechneten Gaspreise somit die Forderungen der SWM nicht fällig seien und somit auch keine Mahngebühren angefallen sein können.
SWM antwortete prompt und erklärt mir, wie die angeforderten Abschlagszahlungen kalkuliert worden sind und dass sie eine Senkung der Abschlagszahlungen nicht vornehmen können. Weiter schreibt SWM: "Den Ihnen zugesandten Schreiben, Gutachten und Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen, da sich weder unsere noch Ihre Argumente geändert haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf weitere Anfragen von Ihnen bezüglich dieser Angelegenheit nicht mehr reagieren werden. Wir fordern Sie auf, die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich und in voller Höhe zu bezahlen. Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten.....Hochachtungsvoll".
Diese und ähnliche Formulierungen haben die SWM mehrmals verwendet. Neu ist das "Hochachtungsvoll". Jedoch ist in diesem Schreiben abermals nicht auf die von mir angeprangerte Aufrechnung eingegangen worden.
Da ich mich der Sammelklage angeschlossen habe, die vermutlich am 18.09.2006 eingereicht worden ist, hoffe ich, dass diese vor der von SWM angekündigten/angedrohten Durchsetzung des Zahlungsanspruchs greifen wird.
Also abwarten und Gas verbrauchen.
--- Ende Zitat ---
Hallo,
ich habe ebenfalls schon x-mal bei den SWM angerufen und mich über die Verbuchung der Abschl.Zlg. auf meine "Rückstände"beschwert. Laut deren tel. Auskünften ist es nicht möglich, die mtl. Abschlagszlg. dahin zu buchen wo sie hingehören.
Frage an unsere Experten: Wie kann ich dauerhaft verhindern, daß die SWM Zahlungen falsch buchen?
mfg
Toni L. München
superhaase:
--- Zitat von: \"bärlicom\" ---Frage an unsere Experten: Wie kann ich dauerhaft verhindern, daß die SWM Zahlungen falsch buchen?
mfg
Toni L. München
--- Ende Zitat ---
Das kannst Du gar nicht verhindern. Die SWM wolllen entweder nicht (Verwirrungsstrategie), oder sind zu doof (zumindest manche Leute dort), oder haben wirklich ein so miserables Buchungssystem.
Die einzige Möglichkeit: Schenke der SWM ein besseres Buchungsprogramm ;)
Nee, im Ernst: Du musst eh jedes Jahr selbst abrechnen, und dann kann Dir ja egal sein, was auf der SWM-Rechnung steht - ist dann deren Problem.
ciao,
sh
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