Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 276207 mal)

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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #30 am: 05. Januar 2006, 13:01:19 »
Die Schutzschrift wird beim Amtsgericht München, Pacellistr. 5 bei der Hinterlegungsstelle abgegeben.
Ich denke ob man noch wartet ob die Frist zur Rücknahme der Sperrandrohung abgelaufen ist oder schon mal präventiv eine Schutzschrift hinterlegt hängt vielleicht auch von der eigenen Nervenstärke :-) ab.
Derzeit versucht ja wohl das Landeskartellamt zu schlichten.

Offline Joogie

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Stadtwerke München
« Antwort #31 am: 05. Januar 2006, 14:11:29 »
So ich hab jetzt auch die Aufforderung unter Androhung \"rechtlicher Schritte\" an SWM geschickt, die Sperrandrohung zurückzunehmen.  Bin mal gespannt ob eine Antwort bis zur gesetzten Deadline 10.1. kommt.

Frage:
Könnten die rechlichen Schritte nicht erstmal die Hinterlegung des Schutzbriefes sein? Durch das in dem Brief ausgesprochene Hausverbot in Zusammenhang mit dem Schutzbrief ist es doch für die SWM nicht möglich, ohne mündliche Verhandlung die Gassperre wahrzumachen, oder täusche ich mich?

Jörg

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #32 am: 05. Januar 2006, 15:08:53 »
@Joogie,

Mit Hinterlegen der Schutzschrift kann eine einstweilige Verfügung des Versorgers nicht ohne Ihr Information/Teilnahme erfolgen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #33 am: 05. Januar 2006, 17:10:44 »
In einem Gespräch mit dem Leiter der Bayerischen Landeskartellbehörde ist mir bestätigt worden, dass man dort keine Berechtigung für Versorgungseinstellung durch die Stadtwerke sieht.

Die Kartellbehörde hat die Stadtwerke vor die Alternative gestellt, entweder die betroffenen Kunden zu informieren, dass keine Versorgungseinstellung erfolgt, andernfalls die Kartellbehörde selbst tätig würde.

Dazu wird es ein Gespräch zwischen Kartellbehörde und SWM am Montag den 9.1.2006 geben.

Die betroffenen Verbraucher brauchen also keinesfalls selbst aktiv zu werden.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #34 am: 05. Januar 2006, 18:44:24 »
Gute Erfahrungen mit der Hilfe der Kartellbehörden bei der Androhung von Versorgungseinstellungen hatten auch schon andere Gaskunden gemacht:

http://www.wdr.de/tv/markt/20050411/b_1.phtml


Es zeigt sich, dass es in einer solchen Situation auch sinnvoll sein kann, sich selbst an die Kartellbehörde/ Energieaufsichtsbehörde zu wenden.

Die Adresse der zuständigen Energieaufsichtsbehörde sollte sich ggf. im Impressum der Internetseite des Versorgers finden, ebenso wie die Angaben zur Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Handelsregistereintrag.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #35 am: 05. Januar 2006, 21:07:01 »
@ energienetz

Vielen Dank für die Vorsprache beim Kartellamt !
Der Gang zum Anwalt kann also noch etwas warten ...

Gruß,
Roland

Offline Joogie

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Stadtwerke München
« Antwort #36 am: 05. Januar 2006, 22:05:17 »
Ich habe wie hier auf der Web-Site vorgeschlagen mein Antwortschreiben auch an die Bayerische Kartellbehörde gefaxt.

\"... möchte Sie über das unrechtmässige Verhalten der SWM in Kenntnis setzen ...\".

Habt Ihr Mitstreiter das auch gemacht? Vielleicht unterstreicht das nochmal die Dringlichkeit der Kartellbehörde sich mit SWM auseinanderzusetzen.

Jörg

Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #37 am: 05. Januar 2006, 22:52:29 »
Ich hab mein Antwortschreiben an die SWM auch an das Kartellamt geschickt und die Behörde gebeten, \"im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf die SWM einzuwirken, künftig solche fragwürdigen Aktionen zu unterlassen und zu einer fairen und nachvollziehbaren Preisgestaltung zurückzukehren\".

Gruß,
Roland

Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #38 am: 06. Januar 2006, 13:26:37 »
Ich möchte mich auch für das Einschalten des Landeskartellamtes bedanken!  Eine Kopie meines  Antwortschreibens an SWM habe ich ebenfalls zur Kenntnis und mit einigen ergänzenden Worten an die Landeskartellbehörde abgeschickt.

Offline burt13de

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Stadtwerke München
« Antwort #39 am: 06. Januar 2006, 15:17:26 »
auch ich habe gerade die Mahnung noch an die Bayerische Landeskartellbehörde gefaxt.

Wäre schön wenn mehr Leute wie wir ihre typisch deutsche Untertanen-Mentalität ablegten und nicht nur über hohe Preise jammern, sondern auch was gegen diese Abzocke tun wüden. \"Du bist Deutschland!\"

Schönes Wochenende
Norbert

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #40 am: 08. Januar 2006, 14:21:20 »
es gibt zu dem selben Thema bereits ein Urteil, bzw. Verfügung
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1617&subsubid=1627&

In dem gleichen Fall hatte ein Gaskunde die SWM verklagt, weil er eben auch so eine Mahnung erhalten hat und sich bedroht fühlte.

*Der SWM wurde untersagt, das Gas zu sperren.
*Bei Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder
  6 Monate Ordnungshaft fällig
*Kosten des Verfahrens trägt die SWM
  Der Streitwert lag unter 300 Euro

Aus dem Urteil:
Der Antragsteller hat durch Vorlage zweier Mahnschreiben der Antragsgegnerin (die SWM) mit der Klausel \"bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trozt Mahnung müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen\" ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin die Sperrung der Versorgung angedroht hat, damit ist nach dem objektiven Urteil eines besonnen Menschen zu besorgen, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.


Offensichtlich hat die SWM daraus nichts gelernt.

Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #41 am: 08. Januar 2006, 21:46:48 »
Zitat von: \"Mona\"
es gibt zu dem selben Thema bereits ein Urteil, bzw. Verfügung
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1617&subsubid=1627&

Eine Abschrift dieses Urteils hab ich den SWM \"zur Erinnerung\" meinem Einspruch gegen die Sperrandrohung beigefügt. Mal sehen, ob es deren Erinnerungsvermögen auf die Sprünge hilft ...

Gruß,
Roland

Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #42 am: 09. Januar 2006, 16:46:23 »
Die Stadtwerke haben heute in einem Gespräch mit der Landeskartellbehörde bekräftig, dass aufgrund der Mahnschreiben die Gasversorgung nicht abgestellt wird.

Die Stadtwerke überlegen noch, ob sie von sich aus die angeschriebenen Kunden informieren oder ob sie eine entsprechende Pressemitteilung der Landeskartellbehörde vorziehen.

Darüber wird am Mittwoch den 15.1.06 entschieden. Ich werde hier weiter berichten.

Gruss von Ap

Offline Joogie

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Stadtwerke München
« Antwort #43 am: 10. Januar 2006, 14:07:04 »
Ich habe am Montag 9.1.06 ein weiteres Schreiben der SWM als Antwort auf meinen Brief zu den Deloitte Studien erhalten. Darin steht, es seien nun alle Informationen ausgetauscht und die SWM werden keine weitere Anfragen zur Billigkeit der Gaspreise mehr beantworten.

Was sagt mir das nun?

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #44 am: 10. Januar 2006, 15:59:18 »
@Joogie,

es ist den SWM lästig, jedem der Widersprüchler individuell seine Schreiben zu beantworten.

Die SWM werden mit unterschiedlichsten Anfragen bombadiert und sind vermutlich personell überfordert.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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