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Stadtwerke München

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007:
Hallo.

Wasser:
Vereinbart ist eine Wasserschachtablesung alle 6 Jahre. Die SWM wollen nun wegen "Qualitätssicherung" eine Zwischenablesung vornehmen und eine Zwischenrechnung stellen. Unser Wasserverbrauch ist dieses Jahr erheblich niedriger als die Vorjahre. Somit wird ein (Wasser-)Guthaben entstehen.
Frage:
Wie können wir verhindern, dass die SWM das (Wasser-)Guthaben mit den vermeintlichen Gaspreisnachforderungen verrechnen? Wir zahlen die monatlichen Gasabschläge auf Basis der Gaspreise 09/2005 per Dauerauftrag. Wasser wird per Einzugsermächtigung beglichen.

Wer kann Tipps geben oder hat bereits Erfahrungen sammeln "dürfen"?

007

Cremer:
@007,

Sie müssen der SWM schreiben, dass Sie eine Verrechnung von Wasser, Gas und Strom nicht billigen und dies ggf. abschlagsmäßig korrigieren werden.

Überweisen Sie künftig auch einzeln die Abschläge für die Energiearten.

Mona:
ist ja ganz schön ruhig um die SWM zur Zeit geworden.

Mir ist aufgefallen, seitdem ich den Beitrag überweise, bekamm ich jedesmal eine extrige Zahlungsaufforderung.
Jetzt mit der monatlichen Zahlung, bekomme ich sie nicht mehr.
Wie ist/war das bei euch?  Ich hatte im Mai meine Jahresabrechnung.

Gruß
Mona

007:
Ich habe wieder ein Schreiben von den SWM erhalten, wonach sie plötzlich eine Sonserablesung unseres Wasserschachtzählers vornehmen wollen, obwohl eine Ablesung alle sechs Jahre vereinbart ist. Nachdem mit einer Überzahlung (wir haben in der letzten Periode ca. die Hälfte des Wassers verbraucht) unsererseits zu rechnen ist, meinen die SWM die Zahlungen aus den verschiedenen Versorgungsleistungen in der Jahresabrechnung (ca. Oktober 2006) verrechnen zu müssen. Nämlich Überzahlung aus Wasser mit strittiger Forderung aus Gas.
Ich habe den SWM Hausverbor erteilt und überweise meine Abschlagszahlungen pro Versorgungsart separat. Wenn die das Wasser ablesen wollen, müssen sie mit mir einen Termin vereinbaren. Ansonsten machen sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Das habe ich den SWM schriftlich mitgeteilt.
Muss ich sonst noch was beachten?

007

Cremer:
@007,

Was ist denn ein Wasserschachtzähler?

Wieso wird der nur alle 6 Jahre abgelesen.

Die können auf eine Ablesung bestehen!!

Was Sie da vermuten ist reine Spekulation.

Kein Blutdruck, lassen Sie doch erst mal die Jahresabrechnung kommen. Sie können dann immernoch reagieren mit einer Gegenrechnung

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