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Stadtwerke München

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chrisgruen:
Hallo,

was soll ich denn machen, wenn SWM einfach meine Abschlagszahlungen dafür verwenden, die Mahnungen und die Mahngebühren (5.- EUR pro Mahnung!!!!) mit zu verrechnen? Ich habe die Abschlagszahlungen gekürzt und "das System" addiert immer die Höhe der neuen (von mir nicht akzeptierten) Abschlagszahlung mit den Mahnungen plus Mahngebühren und zieht davon die von mir geleistete Abschlagszahlung ab.

Christian

Cremer:
@chrisgruen,

Teilen Sie in einem Schrieebn den genauen Sachverhalt mit und verbieten Sie die Aufrechnung auf alte Schulden (Jahresrechnung 2005).

Anderenfalls sitzen Sie dies ruhig aus und abwarten.

Nach Argumentation der SWM fallen die Mahnkosten sowieso an.

Mona:
@ all

wollt jetzt mal Fragen, ob denn alle schon eine Antwort vom Rechtsanwalt erhalten haben, die sich der Sammlklage angeschlossen haben.

Ich hab nämlich bis heute noch nix gehört.

Wie ist denn nun die Vorgehensweise?

Gruß
Mona

RR-E-ft:
@Mona

Wenn man noch nichts vom beauftragten Anwalt gehört hat, sollte man sich an diesen wenden.

Man sollte nicht erwarten, dass die vorgehensweise bei einer beabsichtigten Sammelklage zuvor im Internet veröffentlicht wird.

Die Versorger veröffentlichen ihre Vorgehensweise schließlich auch nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

chrisgruen:
An Mona

Also ich hab meine Antwort erhalten mit Bitte um Zusammenstellung des bisherigen Schriftwechsels , dem bisherigen Zahlungsrückstand und natürlich um eine erste Anzahlung des Honorars.

Gruß, chrisgruen

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