Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
kplaczek:
--- Zitat von: \"Meikel\" ---Info vom Nov 2005:
"Zwei Wochen darauf habe ich einen weiteren Brief der Stadtwerke München erhalten. Darin war eine Darstellung der "Preiskallkulation" von einem von den Stadtwerken beauftragtem Wirtschaftsprüfer....
scheint mir sehr "unabhängig" zu sein.... :?
leider habe ich jetzt keine Ahnung, wie ich auf diese Nachricht reagieren soll... die Stadtwerke formulieren in ihrem Schreiben so, dass nun die Billigkeit bewiesen wäre....
--- Ende Zitat ---
"
Mir ging es genau so - haber per 23.05. von SWM 2 Gutachten übermittelt bekommen.
"Gutachten über Gaspreiserhöhung in den Tarifen Kleinverbraucher, Grunpreistarif, ... im Zeitraum 01.01.04 - 30.06.06" und
"Gutachten über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft im Zeitraum 01.01.04 - 30.06.06"
jeweils von Deloitte & Touche GmbH, Wirschaftsprüfer und beide vom 29.03.06
Leider war die Lastschrift für die Endabrechnung 2005/06 bereits unterwegs und wurde kurz nach meinem Widerspruch belastet - war wohl schon unterwegs (möchte ich gar keine böse Absicht unterstellen). Immerhin 234,18 EURO bei knapp 300 m³ weniger Verbrauch gegenüber VJ.
Nun meine Frage:
* Sind die Gutachten bekannt und welchen Stellenwert haben diese?
* Wie verhält es sich bei Rückgabe der Lastschrift mit den Gebühren? Muss ich diese dann bezahlen?
Besten Dank & bis neulich
Meikel[/quote]
Schau Dir meine Nachricht von heute mit einer Empfehlung an.
Gruß,
Karl-Heinz
Mona:
Wollte nochmal nachfragen wie das nun mit den Abschlagszahlungen ist.
Habe jetzt meine Jahresendabrechnung erhalten und soll natürlich mehr zahlen.
Wollte jetzt nochmal nachfragen wie das mit den Abschlagszahlungen ist.
Dürfen die SWM meine Abschlagszahlungen für das neue Jahr mit dem aus ihrer Sicht offenen Betrag des alten Jahres verrechnen? Oder auch die künftigen?
In meiner Endabrechnung wurde bei den geleistet Abschlagszahlungen im letzten Monat so getan, als hätte ich weniger überwiesen (sogar die Mahnkosten wurden abgezogen)
Ich hatte aber jeweils angegeben, für welchen Termin die Zahlung ist.
Gruß
Mona
Cremer:
@Mona,
sie müsen der SWM mitteilen, dass die jetzigen Abschlagszahlungen nur für das neue Abrechnungsjahr sind.
Erteilen Sie ein Aufrechungsverbot mit alten Forderungen.
forsammy:
Wenn ich den Stadtwerken München meine Abrechnung (auf Basis der alten Preise) mitschicke, kann ich Ihnen dann auch gleich noch die neuen Abschlagszahlungen anpassen? Sie fordern nämlich jetzt 115 Euro monatlich, ich komme aber auf Basis der alten Preise auf maximum 90 Euro.
Grüße Sandra
Cremer:
@forsammy,
genau !
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