Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
Mona:
--- Zitat von: \"elad\" ---
Bisher habe ich keine konkrete, terminlich festgelegte Inkasso- oder Sperrdrohung erhalten. Ist es trotzdem anzuraten, an dieser Sammelklage teilzunehmen? Woher weiß ich, ob diese gut vorbereitet wird und wir uns vielleicht nicht selbst schaden?
--- Ende Zitat ---
Ich habe das selbe Schreiben erhalten.
Da steht dann ja noch drinnen:
"Auch ohne ausdrückliche Erklärung akzeptieren wir, dass eine Zahlung bis zum 31.05.2006 unter Vorbehalt erfolgt.
Anschließend werden wir alle dann noch offenen Forderungen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen"
Also eine Zahlungsfrist wurde ja doch nochmal gesetzt.
Ich habe den Absatz ja tatsächlich dreimal durchgelesen bis ich es selber kappiert habe. Da ich ja dachte, komisch, diesmal keine Drohungen...
Also wenn ich dann am 01.06.2006 zahle, gilt meine Zahlung nicht mehr "unter Vorbehalt". (Abgesehen davon, dass ich unter Vorbehalt so oder so nicht zahle). Da hat sich ja diesmal mit der Formulierung der Sätze wirlich jemand Mühe gegeben.
Auch die Ausrede, dass bisher keine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden konnte ist ja wohl lächerlich. Das klingt in dem Schreiben ja grad so, dass sie sich ärgern, dass keine Gerichtsverhandlung zustande kommt.
Man könnte der SWM ja in dem Sinne behilflich sein, sie zu einer Selbstanzeige wegen Wucher vor Gericht zu bewegen.
Gruß
Mona
HannesW:
Auch ich habe heute das schon oben erwähnte Schreiben von der Geschäftsleitung der SWM bekommen, mit dem Hinweis "Nach 31.05.2006 werden wir alle dann noch offenen Forderungen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen."
Laut SZ trift sich die Bürgerinitiative "Gaspreisrebellen" am Sonntag, 14. Mai (Augustiner, Weißer Saal, Neuhauser Straße 27, 19 Uhr). 50 bis 60 Leute haben laut Initiatoren Hans Strigl und Marian Offman ihr Kommen zugesagt. Damit die Kosten für den einzelnen mit 150 Euro im Rahmen bleiben, strebt die Initiative laut SZ an, dass sich mindestens 60 SWM-Gaskunden beteiligen.
RR-E-ft:
Wenn der Versorger sehr an einer gerichtlichen Klärung interessiert ist, sollten sich so viele Kunden als möglich an einer Sammelklage beteiligen.
Um so mehr sich beteiligen, um so geringer ist das Kostenrisiko und der Kostenvorschuss für den einzelnen. Zudem erfährt das Verfahren dann auch die gebührende Aufmerksamkeit.
Eine Sammelklage ist besser geeignet, für Klarheit zu sorgen als die angedrohten gerichtlichen Mahnverfahren der SWM.
Beim Bund der Energieverbraucher gibt es ein Sonderheft der Energiedepesche April 2006 mit umfangreichen Darstellung zur Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen.
Fragen Sie danach unter info@energieverbraucher.de
Viel Erfolg!!!!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
elad:
@ RR-E-ft: Vielen Dank! Das heißt dann wohl, dass ich mich beteiligen sollte, oder?
Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:
Zum 1.7. werde ich den Stromversorger wechseln, ich habe schon den Bescheid der EWS Schönau. Nun möchte ich auf gar keinen Fall, dass möglicherweise zuviel bezahlte Abschläge für Strom von den SWM evtl einbehalten werden zum Ausgleich der Gasabschlagsforderungen.
Zunächst wird wohl eine getrennte Abschlagszahlung Gas und Strom sinnvoll sein, oder? Sollte ich selbst schon ausrechnen, wieviel die SWM von mir für Strom bekommen? Oder kann ich verlangen, dass nun monatlich nach Zählerstand abgerechnet wird? Wie mache ich das am besten, dass mir zum 1.7. kein Guthaben für Strom bei den SWM entsteht?
Vielen Dank
elad
Cremer:
@elad,
rictig ist, dass Sie die Abschjlagsüberweisungen trennen sollten.
Ferner kürzten Sie die Abschläge und errechnen Sie ihre möglichen zu zahlenden Beträge.
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