Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
RR-E-ft:
@Cremer
Wenn jemand zum Anwalt geht, dann lässt er sich dort beraten....
Das ist in München nicht anders als andernorts.
Natürlich kann der Versorger auch bei einer Schutzschrift ohne den Verbraucher vorher zu unterrichten eine einstweilige Verfügung beantragen !
Nur wird das Gericht dann in der Regel nicht ohne mündliche Verhandlung über den Antrag des Versorgers entscheiden. Hält das Gericht die Schutzschrift für nicht stichhaltig, kann es trotzdem ohne mündliche Verhandlung gegen den Verbraucher entscheiden. :?
Schutzschrift hilft nur, wenn der Versorger für die Einstellung unbedingt das Grundstück betreten muss, man ein Hausverbot erteilt hat und der Versorger sich daran hält und deshalb einer einstweiligen Verfügung für die Einstellung bedarf und die Schutzschrift stichhaltig ist.
In allen anderen Fällen muss man selbst aktiv vorgehen, um Nachteile zu vermeiden.
Es ist noch kein Anwalt vom Himmel gefallen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
richtig,
hatte dies als Ergänzung gemeint.
Abstellen von Stom kann man auch von außen machen, so wie Ende letzten Jahres bei einer Familie in Bad Sobernheim.
siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2604&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=bas+sobernheim
Das RWE war mit Hubsteiger angerückt und haben die Freileitung oben auf dem Dach abgeschnitten.
deraffe:
habe folgenden brief der swm erhalten. unter anderm gesums folgendes:
"Mit der gleichen Konsequenz, mit der wir unsere kundenorientierte Unternehmensstrategie verfolgen, bestehen wir aber auch auf der Zahlung ausstehender Forderungen. Wir haben mit einem unabhängigen Sachverständigen-Gutachten den Nachweis geführt, dass unsere Gaspreise angemessen sind. Bislang wurden die Gutachten nicht substantiiert infrage gestellt. Wir sind sicher, dass sie ggf. von gerichtlichen Gutachtern bestätigt würden. Mit zwei Musterklagen wollten wir eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Da die Kunden nach Klageerhebung bezahlt haben, war dies nicht möglich. Um eine gerichtliche Klärung wenigstens in einigen Fällen zu erreichen, haben wir in 50 Fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Wer sich eine spätere Berufung auf für Gaskunden positive Urteile offen halten will, kann dies auch durch Zahlung unter Vorbehalt erreichen. Auch ohne ausdrückliche Erklärung akzeptieren wir, dass eine Zahlung bis zum 31.05.2006 unter Vorbehalt erfolgt.
Anschließend werden wir alle dann noch offenen Forderungen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen."
das ist ganz schön hanebüchen: in dem gutachten von toilette und dusche steht klar drin, dass es die billigkeit nach §315 bgb nicht beurteilt (s. 2). das mit dem unter vorbehalt zahlen ist auch quatsch. meine frage: soweit ich weiss, ist das gerichtliche mahnverfahren zwar möglich, weil dabei die fälligkeit zuerst nicht geprüft wird. eine fällige forderung gibt es hier aber garnicht, da ja auch kein zahlungsverzug besteht, also auch nicht gemahnt werden kann...eigentlich. haben die swm ja auch schon gemacht... hat jemand erfahrung mit der drohung des gerichtlichen mahnverfahrens? ist doch auch aussichtslos, oder?
RR-E-ft:
@deraffe
Das ist vollkommen absurd.
Gegen einen Mahnbescheid legt man einfach Widerspruch ein.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für streitige Forderungen schon gar nicht gedacht.
Das EVU müsste m.E. aus Gründen der prozessualen Wahrheitspflicht immer schon darauf hinweisen, dass die Unbilligkeit gegen die Forderung gem. § 315 BGB eingewandt wurde. Andernfalls begibt man sich auf sehr dünnes Eis.
Wenn den Stadtwerken an einer gerichtlichen Klärung gelegen wäre, dann würden die sofort klagen.
Wahrscheinlich wissen die nicht, an welches Münchner Amtsgericht man sich am besten wendet. Immerhin hat man ja schon Erfahrungen mit der Münchner Justiz gemacht.
Keinesfalls darf man sich auf Vorbehaltszahlungen einlassen.
Sie können schon nicht sicher sein, ob ein Urteil zugunsten des Versorgers nicht etwa auf einer nachlässigen Prozessführung eines anderen Beklagten beruht.
Zudem können Sie nicht sicher sein, dass sich die Stadtwerke an Zusagen halten.
Ein Wort ist oft Schall und Rauch:
Erinnert sei an die Stadtwerke Bremen, die jetzt plötzlich zu der Erkenntnis gelangt sein wollen, dass sie trotz vorheriger öffentlicher Bekundungen wohl nicht alle Kunden gleich behandeln können nach dem Urteil des Landgerichts, welches für den 19.05.2006 erwartet wird.
http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/
Bekanntlich führt die Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln schon zur Unwirksamkeit von darauf gestützten Preiserhöhungen, ohne dass es erst auf eine Billigkeitskontrolle ankäme.
Darüber steht aber auch schon in dem ganzen Gutachten nichts.
Erst gestern hat zB. das Landgericht Dresden ein Urteil verkündet, wonach Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen der DREWAG mit Verbrauchern unwirksam sind.
Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.
Setzt sich diese Rechtsprechung durch, sind die hohen Kosten für Testate von Anfang an nicht gerechtfertigt und dürfen allein deshalb nicht in die Energiepreiskalkulation einfließen.....
Die Zeit arbeitet für die Verbraucher.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
elad:
Morgen findet ja die Versammlung von Herrn Offman statt, in der über eine Sammelklage gegen die SWM entschieden wird.
Bisher habe ich keine konkrete, terminlich festgelegte Inkasso- oder Sperrdrohung erhalten. Ist es trotzdem anzuraten, an dieser Sammelklage teilzunehmen? Woher weiß ich, ob diese gut vorbereitet wird und wir uns vielleicht nicht selbst schaden?
Das letzte Schreiben, das ich (trotz angedrohtem Kommunikationsstopp) erhalten habe, war das gleiche wie deraffe es erhalten hat. Übrigens kam das von Herrn Mühlhäuser, ausnahmsweise war es nicht Herr Burkart vom ServiceCenter.
Viele Grüße
elad
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