Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
elad:
Guten Morgen!
Auch ich gehöre zu denjenigen, die mit den Gaspreiserhöhungen nicht einverstanden sind. Mit den vorgefertigten Briefen der Verbraucherzentrale habe ich Widerspruch eingelegt und auch die allseits bekannten Antwortbriefe der SWM erhalten (Deloitte und danach einen Hinweis auf ein Urteil vom LG Heilbronn, anschließender Abbruch der Korrespondenz). Bislang habe ich allerdings noch keine Androhung einer Sperre. Mein erster Widerspruch ist allerdings erst am 10.4.2006 erstellt worden, der Abbruch der Korrespondenz kam letzten Freitag.
Da ich nicht wusste, wie ich auf die Gutachten reagieren sollte, war ich bei der Verbraucherzentrale und habe mich beraten lassen. Leider saß mir eine Dame gegenüber, die überhaupt keine Ahnung hatte, weder davon, dass die SWM zum 1.4. schon wieder erhöht hatten noch dass die SWM über ihre Tochterfirma Bayerngas beziehen. Sie hat mir auch mitgeteilt, ich hätte die Mahngebühren zu zahlen, die mir die SWM wegen Zurückholung meiner Restforderung 2005 und einer Abschlagszahlung in Rechnung gestellt hatten.
Ich habe nach Löschung der Einzugsermächtigung von seiten der SWM die Zahlungen auf den alten Preis Anfang 2005 neu berechnet und manuell überwiesen, mit den Mahngebühren.
Auf Anraten Herrn Offmans, der mich nachdem ich meine Beschwerde bei ihm eingestellt hatte, sofort angerufen hat, habe ich nun meine Abschlagszahlungen um 2% als angemessene Erhöhung ab Mai angepasst, und das den SWM auch mitgeteilt. Den Widerspruch für die Preise ab 1.4. schicke ich morgen per Einschreiben an die SWM.
Bisher beziehe ich Strom und Gas bei den SWM, allerdings hat mich dieses Gastheater dazu gebracht, meinen Strombezug neu zu überdenken. Ich habe mich nun für die EW Schönau entschieden, hier werden neue atom- und kohlefreie Energiegewinnungsmethoden stark gefördert. Ich werde zwar ca. 40€ mehr im Jahr für Strom bezahlen, habe aber ein besseres Gefühl dabei und bin zumindest beim Strom nicht mehr auf die SWM angewiesen.
Vielen Dank für dieses Forum, ich habe den Eindruck, hier wirklich kompetente Menschen sitzen zu haben und gut beraten zu sein.
Viele Grüße
elad
Cremer:
@elad
Warum überweisen Sie der SWM auch die Mahngebühren?
Wenn Sie gemäß Musterbrief Widerspruch eingelegt haben, sind Mahngebühren nicht fällig.
Warum akzeptieren Sie 2% Aufschlag auf die alten Preise von 2005 wobei wir doch von Preisen Sept. 2004 ausgehen? Und auf diese leisten wir ebensowenig 2% Aufschlag
Lesen Sie hier im Forum, da waren die 2% schon ein alter Kaffee. Keiner der Widersprüchler akzeptiert dies.
Die Verbraucherzentrale hat m.E. Ihnen keine kompetente Auskunft gegeben. Sie schreiben ja selbt, die hatten wenig Ahnung.
Vergessen Sie das von der SWM angeführte Selbstgefälligkeitsgutachten von Toilette & Dusche.
Auch bei der EW Schönau Strom zu beziehen unterliegt den gleichen Gesetzmäßigkeiten des § 315. Dem Strom kann man seine Herkunft leider nicht ansehen.
Ich rate Ihnen, sich hier im Forum und auf den Seiten von Energienetz umfassend zu informieren.
elad:
Hallo Herr Cremer,
das mit den Mahngebühren hatte mir die Verbraucherzentrale geraten, da kannte ich Ihre Seite noch nicht. Ebenso die Sache mit den 2%, die mir Herr Offman geraten hatte, da kannte ich Ihre Seite auch noch nicht.
Soll ich das jetzt wieder alles zurücknehmen? Bzw. kann ich das?
Mittlerweile habe ich hier viel gelesen und bin jetzt schlauer.
Trotzdem verstehe ich nicht, wo das Problem bei den EW Schönau jetzt liegt? Gibt es da auch Probleme?
Eigentlich hatte ich das ja auch alles schon geschrieben, warum ich was gemacht hatte. Trotzdem fühle ich mich jetzt ein wenig abgekanzelt.
Gruß
elad
Cremer:
@elad,
Sie können natürlich selbstverständlich die 2% gegenüber der SWM zurücknehmen.
Ich hatte seinerzeit im Okt. 2004 auch zunächst die 2% zugestanden und anschließend mit einem Schreiben zurückgenommen.
Vorausetzung für einen erfolgreichen Widerspruch ist zunächst natürlich, dass Sie die Abschläge gekürzt haben. Denn nur am Ende eines Abrechnugnszeitraumes wirkt sich dies positiv aus wenn eine Nachzahlung übrig bleibt und Sie nach Ihrer Erstellung einer Jahresrechnung diese Differenz dazu dann leisten.
Ein Versorger wird nicht ein auif der Preisbasis Sept. 2004 errechnetes Guthaben auszahlen.
Bezüglich Strom ist es natürlich Ihre Entscheidung auf eine anderen Versorger zu wechseln. Auch bei diesen dort ist § 315 anwendbar, wenn es eine Preissteigerung geben wird.
elad:
Die SWM haben bei meiner Nachbarin im Haus eingelenkt.
Sie hatte Widerspruch eingelegt und ihre Abschlagszahlungen von 125€ auf 98€ im Monat gekürzt.
Letzte Woche erhielt sie eine ihr unbegreifliche Mahnung, dass noch 53€ ausstehen würden. Daraufhin rief sie im Kundenservice an und fragte nach, was das auf sich hätte. Die Mitarbeiterin bot ihr daraufhin von sich aus an, ohne gebeten worden zu sein: "ich kann Ihnen eine Abschlagszahlung von 80€ anbieten".
Meine Nachbarin bat darum, das schriftlich zu bekommen, was auch geschah.
Noch am Tag zuvor hatte sie übrigens auch eine Sperrandrohung bekommen, wenn sie weiterhin nur den gekürzten Betrag überweist.
Was bedeutet das jetzt? Über den Daumen gepeilt könnte es hinkommen, dass diese 80€ Abschlag sich auf den alten Preis beziehen. (sie hat es noch nicht ausgerechnet) Es ist aber nirgends darauf Bezug genommen worden.
Könnte es sein, dass die SWM dann bei der Jahresabrechnung doch die neuen Preise zugrundelegen und eine sehr viel höhere Restforderung stellen? Meine Nachbarin hatte sich die Restforderung für 2005 übrigens nicht zurückgeholt, sondern nur die neuen Abschlagszahlungen.
Viele Grüße
elad
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