Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 277156 mal)

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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #15 am: 04. Januar 2006, 12:26:32 »
Hallo Hannes, liebe Runde,
ich habe vor 2 Tagen von SWM eine Nachforderung zzgl. Mahngebühr bekommen, ebenfalls mit dem Zusatz:
»Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§33 der AVB)«

Nach allem was ich jetzt gelesen habe, ist das wohl noch keine konkrete Sperrandrohung und es ist wohl erstmal ausreichend wenn ich SWM schriftlich auffordere diese Einschüchterungsversuche in Zukunft zu unterlassen.
Ich hoffe da liege ich erstmal richtig - oder empfiehlt sich bereits in dieser Phase die Einreichung einer Schutzschrift? Ich bin da etwas unsicher …

Da ja bereits mehrere aus der Runde diese Phase des SWM- Schriftverkehrs einschließlich Zitat des § 33 der AVB, durchlaufen haben, würde mich auch interessieren, wie die SWM erfahrungsgemäß weiterverfährt.

Danke!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #16 am: 04. Januar 2006, 12:31:23 »
@Mano

Dieses Schreiben würde ich bereits als konkrete Sperrandrohung auffassen, da  auf kein weiteres Schreiben mehr abgestellt wird, sondern Ihnen verdeutlicht wird, dass Sie bereits zwei Wochen nach Zugang  dieser Mahnung mit der Versorgungseinstellung rechnen müssen, wenn Sie die verlangten Zahlungen nicht leisten.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #17 am: 04. Januar 2006, 12:40:31 »
@Fricke


Vielen Dank für ihre rasche Antwort,
dann ist es wohl ratsam ab sofort einen Anwalt einzuschalten?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #18 am: 04. Januar 2006, 12:57:31 »
@Mano

Es ist jedenfalls allerhöchste Zeit, aktiv etwas zu unternehmen, bevor Ihnen das Gas abgesperrt wird:

http://www.projekt21plus.de/presseberichte/presse11.htm

Lesen Sie auf dieser Seite unter Pressenzentrum.

http://www.br-online.de/kultur-szene/quer/zoom/artikel/0506/gaspreise-boykott/index.xml



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #19 am: 04. Januar 2006, 13:11:19 »
@Mano,

da die Formulierung der SWM die gleiche ist wie bei HannesW und dieser diese Mahnung um den 20. November erhalten hatte, sich bis heute weiter nichts ergeben hatte, würde ich dies nicht unbedint als konkrete Sperrandrohung ansehen, wie H. Fricke meint.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #20 am: 04. Januar 2006, 13:28:16 »
@Cremer

Ich empfehle den sichersten Weg.

Und da ist nun einmal bekanntlich Vorbeugen besser als auf die Füße zu ......

Dieses Schreiben des Versorgers würde ausreichen.

Man könnte sich natürlich in zwei Wochen, wenn das Gas plötzlich weg ist, hinstellen und sagen, man habe es auch anders auffassen können, weil es wonanders ja auch anders verlief, zumal in einem Internet- Forum beschwichtigt wurde.

Dann wird es jedoch um so schwieriger, ggf. den Wiederanschluss gerichtlich durchzusetzen.

Wenn ich den Ernst der Lage erkenne, weise ich darauf hin.

Im Fall der Fälle würden Sie sicher gern mit Gasflaschen nach München aushelfen, um eine Versorgungsunterbrechung zu überbrücken, bis ein Gericht irgendwann über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Versorgungseinstellung entschieden hat, was durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann?

Dieser Auseinandersetzung ist bestimmt kein Spaß und die Versorger testen die Grenzen täglich neu aus.

Deshalb ist es auch erforderlich, deren Grenzen immer wieder aufzuzeigen.

Man könnte allenfalls Kontakt aufnehmen zu anderen, die auch eine solche Sperrandrohung bekommen haben, die nicht vollzogen wurde und sich danach auf die berühmte Hafenstraßen- Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg NJW 1988, S. 1600 berufen und allein damit eine Versorgungseinstellung gerichtlich untersagen lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #21 am: 04. Januar 2006, 13:31:19 »
@Cramer

Danke,
wenn ich die SWM jetzt schriftlich auffordere diese Androhung zurückzunehmen (macht SWM das schriftlich? bzw. SWM sowas eigentlich jemals getan? Ich hab das noch nirgends hier im Forum gelesen) und auch eine Schutzschrift an das Amtsgericht München schicke (bekomme ich da eigentlich eine Antwort?) – ist dieses Vorgehen diesem Fall richtig um zu verhindern, dass in 14 Tagen plötzlich das Gas abgedreht wird?
Ich will halt nicht böse überrascht werden.

Eine Frage noch am Rande: Ich hab gelesen man sollte schriftlich  Hausverbot erteilen – nur in einem Mietshaus hilft das wohl nicht so viel, da kann das Gas ja abgestellt werden, ohne dass die Wohnung betreten werden muss …

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #22 am: 04. Januar 2006, 13:43:22 »
qMano,

Sie bringen es auf den Punkt. Bei Ihnen kann das Gas , ohne dass die Wohnung betreten wird, abgestellt werden.

Deshalb erteilen Sie schriftlich Hauverbot. Das bezieht sich auch auf das Betreten der Allgemeinen Räume, wo Ihre Zähleinrichtungen installiert sind.

Um dies zu konkretisieren: In dem Schreiben des Hausverbotes nennen Sie genau die Räumlichkeit/Räumlickeiten, wo die Zähleinrichtungen für Gas, Strom und Wasser installiert sind, sofern Sie mit allen Energiearten von den SWM versorgt werden!!!  Sonst stellen die noch den Strom ab, um die Geldforderung für Gas damit zu verrechnen.

Schutzschrift hierlegt man persönlich, nicht schicken. Wie eine solche aussieht, gibt es als Form hier im Energienetz.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Joogie

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Stadtwerke München
« Antwort #23 am: 04. Januar 2006, 14:03:24 »
D.h. um sicherzugehen werde ich jetzt  (wie hier unter Allgemein > Service > energiepreise-runter.de > Versorgungssperre) beschrieben eine Aufforderung an den Versorger schicken, die Androhung der Versorgungssperre zurückzunehmen, und beim Amtsgericht den Schutzschrift hinterlegen.

Unter den Münchnern, wer hat das schon gemacht? Gibt es etwas zu beachten?


@RR-E-ft und Cremer:
Wenn die SWM die Androhung nicht zurücknimmt, muss ich wohl eine Einstweilige Verfügung beantragen. Dazu brauche ich doch einen Anwalt. Gibt es auch eine Möglichkeit gemeinsam mit Leidensgenossen in München Kosten aufzuteilen? Zahlt die Rechtschutzversicherung (Vertragsrecht) den Anwalt in diesem Fall? Gibt es eine RA in München, den Sie empfehlen würden? Hier im Web stehen leider keine Empfehlungen für die Region 8...

@Mano:
Wäre sehr an einer gemeinschalftlichen Aktion interessiert. Bitte um Feedback über PM.

Danke, Jörg

Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #24 am: 04. Januar 2006, 14:09:05 »
@ RR-E-ft

Hallo,

Auch ich habe den Kampf gegen die Stadtwerke München aufgenommen. Im Prinzip der selbe Vorgang wie bei den Kollegen
Ich habe seit Juli die Abschlagszahlungen auf dem Niveau vor den beiden letzten Erhöhungen eingefroren. Habe auch die Prospekte und Gutachten zugeschickt bekommen.

Gestern erhielt ich die besagte Mahnung mit Inkasso- und Sperrandrohung (bisherige \"Außenstände\" 151 Euro).

Daraufhin habe ich die SWM schriftlich (mit dem Musterbrief vom Bund der Energieverbraucher) auf die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens aufmerksam gemacht und ihnen bei mir Hausverbot erteilt.

Heute morgen war ich am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (das für meinen Wohnbereich zuständig ist) und habe eine Schutzschrift gegen etwaige einstweilige Verfügungen der SWM beantragt.
Frage war das richtig, oder hätte ich zum Amtsgericht München gehen müssen, das für die SWM zuständig ist?

Da ich rechtsschutzversichert bin würde ich nun am liebsten sicherheitshalber einen Anwalt einschalten, der das mit der einstweiligen Verfügung gegen die Gassperre regelt.
Können Sie jemanden in meiner Nähe (PLZ 82140 bzw. Raum München) empfehlen, der Erfahrung mit solchen Sachen hat?

Viele Grüße,
Roland

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #25 am: 04. Januar 2006, 14:10:01 »
@Joogie

Der Kontakt zum Erstreiter der ersten einstweiligen Verfügung gegen SWM:

Siegfried Grob 089 35 65 33 44 info@projetk21plus.de


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #26 am: 04. Januar 2006, 15:07:53 »
Habe bereits mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen (HUK Coburg Familienrechtsschutz)
Vertragsrecht ist voll abgedeckt. Deckungszusicherung ist unterwegs.

Bleibt nur die Frage, welcher Anwalt sich am besten eignet...

Roland

Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #27 am: 04. Januar 2006, 16:48:36 »
Die Stadtwerke München haben wohl allen Protestkunden die Sperrung angedroht.

Ich habe mit dem Leiter der Bayerischen Landeskartellbehörde gesprochen. Ich konnte ihm klarmachen, dass mit einer Vielzahl von einstweiligen Verfügungen weder den Verbrauchern, noch den Stadtwerken gedient ist.

Er will sich mit den Stadtwerken verständigen, dass es sich hierbei nicht um eine Sperrandrohung handelt.  Ich werde morgen dazu mit ihm reden und darüber im Forum  informieren.

Dessen ungeachtet kann der eine oder andere kampflustige Verbraucher eine einstweilige Verfügung beantragen und hat auch grosse Chancen auf einen Erfolg.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #28 am: 04. Januar 2006, 19:46:17 »
Vielleicht veranstalten die Stadtwerke eine Charming- Offensive wie dereinst ein Gasversorger im Norden, als man den rebellierenden Gas-Kunden in Hamburg \"ganz aus Versehen\" die Sperrandrohungen geschickt hatte und dann Blumensträuße an die Kunden verteilte, nachdem das unschöne Wort von einer Nötigung der Verbraucher die Runde machte.

Es zeigt auch, dass die Frage der Zulässigkeit von Sperrandrohungen immer noch nicht klar scheint, wie Hennessy meint, und es deshalb einer weiteren Motivation der Verbraucher bedarf, sich zur Wehr zu setzen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2236

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12833

Offline burt13de

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Stadtwerke München
« Antwort #29 am: 05. Januar 2006, 12:45:16 »
Hiermit verabschiede ich mich aus meinem \"Gutachten\"-Thread und ziehe hierher um. :wink:

Auch ich habe vorgestern die Mahnung mit Sperrandrohung erhalten und habe mit dem Antwortschreiben vom Bund der Energieverbraucher darauf geantwortet. Die Drohung enthält zwar kein konkretes Datum für die Sperrung, jedoch fühle ich mich durch die 2 Wochenfrist durchaus bedroht (was wohl damit auch bezweckt wurde).

Mich würde nun interessieren, ob ich die Schutzschrift sofort beim Amsgericht abgeben soll, oder abwarten muss, bis die Frist für die Rücknahme der Sperrandrohung der SWM verstrichen ist. Entstehen durch die Schutzschrift Kosten? Ich habe nämlich keine RS-Versicherung. :(

Zuständig, behaupte ich mal, dürfte das AG München sein, weil dort doch der Firmensitz ist. Auf der Homepage der SWM habe ich nichts dazu gefunden.

O.T.: Dafür etwas Anderes. Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Christian Ude  (SPD) - hmmm - SPD - sind das nicht die, die immer so laut schreien, wenn es um soziale Gerechtigkeit und Verbraucherschutz geht?  :?

Was meine Abschlagszahlungen betrifft, so überweise ich diese manuell, seit die SWM die Einzugsermächtigung einseitig gekündigt haben. Das ist  für die SWM der größt mögliche Aufwand, weil sie ja jedesmal erst eine Rechnung mit Überweisungsformular schicken müssen. 8)

Viele Grüße
Norbert

 

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