Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
deraffe:
@alle
nach mehrmaligem schreiben haben die swm mir auskunft darüber gegeben, wie die errechneten zählerstände zum zeitpunkt der preiserhöhung berechnet werden, wenn kein zählerstand vorliegt. nachdem ich die swm damit konfrontiert habe, dass die jahresrechnung nicht nachvollziehbar ist, weil bei der berechnung nach gradttagen, egal in welcher variante, die werte der swm nicht zu erreichen waren. die swm berechnen also nicht nach gradtagen, sondern nach auskunft durch die swm nach folgendem schema:
jan 16,10%, feb 13,00%, mrz 12,50%, apr 8,10%, mai 3,50%, jun 2,20%,jul 1,70%, aug 1,60%, sep 5,20%, okt 8,40%, nov 12,20%, dez 15,50%
ausserdem haben die swm angeboten, ihnen die zählerstände zum termin der erhöhung mitzuteilen, damit diese werte anstelle der errechneten werte in der jahresrechnung verwendet werden. ich habe die obigen prozente bei meiner jahresrechnung noch nicht gegengerechnet, werde das aber noch überprüfen. lg, der affe
energienetz:
schau mal unter
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Verbrauchsschaetzung/site__1668/
Cremer:
@deraffe
natürlich können sich die Versorger auch an anderen Daten halten, z.B. an eigene Erfahrungswerte.
Es muss nicht immer die aktuelle Gradtagzahlen sein.
sonmic:
Hallo,
konnte schon geklärt werden, ob der Gasversorger verpflichtet ist eine Gaspreiserhöhung vorher schriftlich anzukündigen? Ich habe von den beiden Erhöhungen durch die SWM erst vor zwei Wochen im Internet erfahren.
Schönen Gruß
Michi
Cremer:
@sonmic,
Anzeige in der Tagespresse genügt, zu einem persönlichen Schreiben nicht verpflichtet.
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