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Stadtwerke München

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Sentenza:
Hallo an alle Mitstreiter,

mittlerweile gehöre ich auch in den Kreis der Verweigerer. Habe die Unbilligkeitserklärung bereits zugestellt und die obligatorische Antwort mit dem Gutachten von Toilette&Dusche und der Richtigkeit der Forderungen von SWM auch schon erhalten. Darauf habe ich mit der Irrelevanz des Gutachtens und des Fehlens der Billigkeit der Forderungen seitens der SWM geantwortet. Zusätzlich meine eigene Abrechnung ohne Gewähr mitgeteilt und den von mir nicht anerkannten Abrechnungsbetrag (wurde 10 Tage nach Erhalt des Rückscheins für die Unbilligkeitserklärung doch noch abgebucht) storniert.
Nun habe ich zwei Schreiben parallel erhalten. Zum einen die systembedingte Mahnung mit den Zahlungsrückständen und der allgemeinen Floskel zur Einstellung der Versorgung. Parallel dazu  ein Angemessenheitsschreiben der Gastarife der SWM. Darin wird auf eine zwischenzeitlich bundesweit ergangene Rechtsprechung hingewiesen (LG Heilbronn, LG Karlsruhe, AG Ludwigsburg) und auch mündliche Verhandlungen bei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die SWM wobei die Kläger ihre Anträge wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen haben. Die SWM sehen sich hier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Gaspreise erbracht hätten. Auch wurde noch einmal betont, dass ronommierte Wirtschaftsprüfer die Kalkulationsgrundlagen geprüft und für richtig befunden hätten. Hier wird noch einmal auf das Gutachten verwiesen. Meine Kürzungen seien somit ohne Grundlage.

Interessant jedoch ist, dass sie daraus ihre Ansprüche ableiten und das Zurückbehaltungsrecht sich vorbehalten, jedoch aufgrund der Witterungsbedingungen dieses nicht vor dem 15.05 2006 ausüben werden.

Neu ist, dass sie sich lieber ein konstruktives Verhältnis mit den Erdgaskunden wünschen und ich doch die Beträge lieber zahlen sollte.

Auch gehen sie davon aus, dass ich die Zahlungen unter Vorbehalt leiste (stimmt sogar) und sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt entgegen ihrer Rechtsauffassungen herausstellen, dass ihre Gaspreise doch nicht angemessen sind ich mich auf diesen Vorbehalt ja berufen könnte. Spassig nicht!

Tja und nun? Aufforderungsschreiben zur Rücknahme der Sperrandrohung ab dem 15.05.06 und gleichzeitig Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen, oder ist das wieder nur eine Einschüchterungstaktik. Die Zeitpunkte scheinen ja sukzessive nach hinten verschoben zu werden.

Gruß in die Runde,
Sentenza

Kiffe:
Vorige Woche haben mir die SWM geschrieben, das sie leider gezwungen sind ihren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch Kosten entstehen.
Wie muß man sich bei so einen Besuch verhalten ??
Gruß Walter

sonmic:
Hallo,

auch ich habe am Samstag nach über drei Monaten Funktstille von SWM eine Mahnung bekommen. Vorangegangen sind diverse Schreiben von mir an SWM.

Hier ein kurzer Überblick über meine Odyssee:


1.   Ich habe der Preiserhöhung widersprochen
2.   Ich habe der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen (Erstens wegen des Widerspruchs gegen die Preiserhöhung und zweites wegen des reduzierten Verbrauchs)
3.   SWM ist telefonisch nahezu unmöglich zu erreichen. Falls man mal das Glück hat, jemanden zu erreichen, kann dieser keine Entscheidung treffen oder Auskünfte geben, nein, er berechnet nur mit einem Programm die Abschlagzahlung, die genauso hoch ist wie die, der ich widersprochen habe.
4.   SWM hat mir ein Schreiben geschickt, in dem sie beschrieben, dass Sie gegen säumige Kunden bereits Klage eingereicht haben und wollten mich nach Ausgang darüber informieren.
5.   Anstatt der versprochenen Informationen über den Prozessausgang sendete SWM mir ohne weiteren Kommentar ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten.
6.   Ich habe bis jetzt selbst jede Abschlagszahlung inklusive einer Erhöhung von 2% pünktlich an SWM überwiesen. (Warum vor jeder Abschlagszahlung trotzdem noch eine Rechnung kommt, weis wahrscheinlich nur SWM, oder Ihr Computerprogramm)
7.   Anfang des Jahres wurden von mir versehentlich 200 Euro, anstatt 151 überwiesen – somit mehr als verlangt.
8.   Der zuviel überwiesene Betrag wurde bei meiner letzten Abschlagzahlung abgezogen.
 9.   Nun schickt SWM mir eine Mahnung, mit er sie alle meine vorangegangenen Schreiben ignorieren.

Soweit der Überblick. Zu allem Überfluss musste ich habe ich heute im Internet gesehen, dass SMW zum 01.01. und zum 01.04 diesen Jahres zweimal die Gaspreise erhöht hat. Hierüber wurde ich gar nicht informiert.

Ich möchte nun folgendermaßen vorgehen.

1. Einspruch gegen die Mahnung
2. Abwarten Endabrechnung und Erstellung einer Eigenen Abrechung
3. Ignorieren der beiden Preiserhöhungen von diesem Jahr, da ich nicht informiert wurde.

Gibt es eigentlich in München (bzw. Puchheim) Alternativen zu SWM ab Oktober? Auch wenn die 10% teurer sind, ich wechlse.

Schönen Abend noch

Mici

RR-E-ft:
@Sonmic

Teilen Sie den dem Versorger sicherheitshalber mit, dass Sie erst jetzt von den beiden letzten Preiserhöhungen erfahren haben.

Rügen Sie diese ebenso wie den Gesamtpreis als unbillig.


Verweisen Sie darauf, dass die Stadtwerke Uelzen zum 01.01.2006, die STAWAG Aachen, die NVV, die Stadtwerke Munster, die Stadtwerke Lingen zum 01.04.2006 die Gaspreise gesenkt haben mit der Begründung ölpreisbedingt gesunkener Beschaffungskosten, viele andere Versorger die Gaspreise zum 01.04.2006 stabil halten wie die Stadtwerke Leipzigund Salzuflen, aber auch die E.ON- Regionalversorger wie etwa E.ON Hanse und dass nicht nachvollziehbar ist, weshalb es in München anders sein sollte.

Einer Mahnung braucht man indes nicht widersprechen.

Gehen Sie immer den sichersten Weg.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Kiffe

Sie brauchen den Inkassobeauftragten, sofern einer überhaupt kommt, ich zweifle dies an, nicht reinzulassen. Sie können ihn schön begrüßen und wieder wegschicken.

Ganz coole bieten ihm, sofern Zeit ist, noch eine Tasse Kaffee an.

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