Diese rechtliche Bewertung von Almado durch die
www.schlichtungsstelle-energie.de (verantwortlicher Ombudsmann zu dem Zeitpunkt ein BGH-Richter a.D.!) ist mehr als eindeutig und sollte ähnlich betroffene Almado-Kunden bestärken, ihre Rechte unbedingt wahrzunehmen!
Wie der Fußnote bei den auf o.g. HP veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen zu entnehmen ist, hat Almado die Empfehlung der Schlichter zwar (wieder einmal) nicht anerkannt
, aber mit einem solchen Schlichterspruch im Rücken würde ich auch den gerichtlichen Klageweg nicht scheuen.